Einspruch Bußgeldbescheid?

Hallo,

angenommen, jemand erhält wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h einen Anhörungsbogen, den er nicht beantwortet. Darin wird ihm mitgeteilt, daß der Regelsatz gemäß Tatbestandskatalog für dieses Vergehen 50,- € und 3 Punkte beträgt. Im jetzt zugestellten Bußgeldbescheid wird aber ein Bußgeld von 100,- € festgesetzt mit der Begründung, daß das Bußgeld wegen einer Eintragung im Verkehrszentralregister erhöht wurde.

Macht es Sinn, gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen? Was könnte im schlimmsten Fall passieren und was im günstigsten?

Danke Ebi

Macht es Sinn, gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch
einzulegen?

Hallo,

nein natürlich nicht! Wenn renitente Raser zur Kasse gebeten werden,
dann hat das seine Berechtigung. Der Bußgeldkatalog gibt nur
„Regelsätze“ an, er ist keine Gewähr dafür, dass man auch max. nur das
zahlen muss. Im Ausnahmefall (hier renitente Raser) kann das Bußgeld
auch anders ausfallen.

Mfg vom

showbee

Hallo!

Macht es Sinn, gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch
einzulegen?

nein natürlich nicht!

Außer man ist CDU Politiker und heißt vieleicht Peter Rauen, dann wird
das Bußgeld von 150 auf 100 Euro gesenkt.

Gruß
Stefan

Hallo!

Im jetzt zugestellten Bußgeldbescheid wird
aber ein Bußgeld von 100,- € festgesetzt mit der Begründung,
daß das Bußgeld wegen einer Eintragung im
Verkehrszentralregister erhöht wurde.
Macht es Sinn, gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch
einzulegen? Was könnte im schlimmsten Fall passieren und was
im günstigsten?

Mit dem Bußgeldbescheid (und weiteren Punkten in Flensburg) weiß der Täter sicher, woran er ist. Geht die Sache vor Gericht, würde ich nicht darauf wetten, daß es billiger wird. Außerdem kämen die Kosten des Verfahrens dazu. Das ist eine Situation, in der es nichts zu gewinnen gibt, zumal niemand weiß, wie der Richter den Wiederholungstäter und dessen Einsichtsfähigkeit einschätzt.

Ich würde zahlen und in den nächsten reichlich 2 Jahren (bis zur Tilgung der Punkte) darauf achten, daß keine weitere Geschwindigkeitsübertretung oder sonst etwas Gravierendes vorfällt, weil andernfalls gute Chance für einen Monat Fahrverbot bestehen.

Gruß
Wolfgang