Hallo Experten,
-
Was bedeutet die rote Einfärbung von Straßenflächen, z.B. eines Stückes Radweg, das eine einmündende Nebenstraße quert, oder eines weiß gestrichtelten Kreises in der Mitte eines ebenen Kreisverkehrs usw.?
-
Wenn ein Kreisel einen Radweg hat, und der Radweg so kleine Schilder „Vorfahrt gewähren“ hat, die der in den Kreisel einfahren wollende Kraftfahrer nicht sehen kann, dann hat ggfls. keiner die Vorfahrt, der Kraftfahrer nicht, und der Radfahrer auch nicht. Wenn keiner die Vorfahrt hat, dann gilt rechts-vor-links, also hat der Radfahrer Vorfahrt, wenn er verkehrtherum im Kreisel fährt (ersieht ja dann ja auch das Vorfahrtsschild nicht). Fährt er im Uhrzeigersinn, hat der Kraftfahrer Vorfahrt, aber das kann dieser erst wissen, nachdem er einmal den Kreisel durchkreist hat. Der ortskundige Kraftfahrer wird also in den Kreisel einfahren, ohne sich um Radfahrer in richtiger Richtung auf dem Radweg zu kümmern (Radfahrer auf der Autofahrbahn im Kreisel haben jedoch auch gegenüber dem Ortskundigen Kraftfahrer Vorfahrt), während der Ortsunkundige vor dem Einfahren in den Kreisel stehenbleiben muß, um den Radfahrer vorbeizulassen, der aber seinerseits wegen des nur für ihn sichtbaren Verkehrsschildes den Kraftfahrer vorbeilassen muß.
Kann mir jemand Sinn und Zweck dieser in meinen Augen abenteuerlichen Verkehrsregelung erläutern?
grüße
Anny