Radweg, Markierung und Beschilderung

Hallo Experten,

  1. Was bedeutet die rote Einfärbung von Straßenflächen, z.B. eines Stückes Radweg, das eine einmündende Nebenstraße quert, oder eines weiß gestrichtelten Kreises in der Mitte eines ebenen Kreisverkehrs usw.?

  2. Wenn ein Kreisel einen Radweg hat, und der Radweg so kleine Schilder „Vorfahrt gewähren“ hat, die der in den Kreisel einfahren wollende Kraftfahrer nicht sehen kann, dann hat ggfls. keiner die Vorfahrt, der Kraftfahrer nicht, und der Radfahrer auch nicht. Wenn keiner die Vorfahrt hat, dann gilt rechts-vor-links, also hat der Radfahrer Vorfahrt, wenn er verkehrtherum im Kreisel fährt (ersieht ja dann ja auch das Vorfahrtsschild nicht). Fährt er im Uhrzeigersinn, hat der Kraftfahrer Vorfahrt, aber das kann dieser erst wissen, nachdem er einmal den Kreisel durchkreist hat. Der ortskundige Kraftfahrer wird also in den Kreisel einfahren, ohne sich um Radfahrer in richtiger Richtung auf dem Radweg zu kümmern (Radfahrer auf der Autofahrbahn im Kreisel haben jedoch auch gegenüber dem Ortskundigen Kraftfahrer Vorfahrt), während der Ortsunkundige vor dem Einfahren in den Kreisel stehenbleiben muß, um den Radfahrer vorbeizulassen, der aber seinerseits wegen des nur für ihn sichtbaren Verkehrsschildes den Kraftfahrer vorbeilassen muß.
    Kann mir jemand Sinn und Zweck dieser in meinen Augen abenteuerlichen Verkehrsregelung erläutern?

grüße

Anny

Hallo!

  1. Was bedeutet die rote Einfärbung von Straßenflächen, z.B.
    eines Stückes Radweg, das eine einmündende Nebenstraße quert,

Das bedeutet: „Hier ist ein Stück Radweg, das eine einmündende Nebenstraße quert“.

oder eines weiß gestrichtelten Kreises in der Mitte eines
ebenen Kreisverkehrs usw.?

Das ist eine Mittelinsel, § 9a StVO.

  1. Wenn ein Kreisel einen Radweg hat, und der Radweg so kleine
    Schilder „Vorfahrt gewähren“ hat, die der in den Kreisel
    einfahren wollende Kraftfahrer nicht sehen kann, dann hat
    ggfls. keiner die Vorfahrt, der Kraftfahrer nicht, und der
    Radfahrer auch nicht.

Doch, definitiv der Kraftfahrer, weil er von rechts kommt. Ich nehme an, dass die kleinen Schilder die Radfahrer an diese Tatsache ermahnen sollen.

Wenn keiner die Vorfahrt hat, dann gilt
rechts-vor-links,

Also hat ja doch jemand Vorfahrt!

also hat der Radfahrer Vorfahrt, wenn er
verkehrtherum im Kreisel fährt (ersieht ja dann ja auch das
Vorfahrtsschild nicht).

Wenn der Radfahrer nicht in diesem Kreisverkehr geboren und aufgewachsen ist, dann ist er irgendwann mal an dem Schild vorbeigekommen, das anzeigt, in welche Richtung gefahren werden muss und kann sich nicht darauf berufen, die richtige Richtung nicht gewußt zu haben.

Fährt er im Uhrzeigersinn, hat der
Kraftfahrer Vorfahrt, aber das kann dieser erst wissen,
nachdem er einmal den Kreisel durchkreist hat.

Nö. Schau Dir Deine Uhr nochmal genau an. Fährt der Radler im Uhrzeigersinn, fährt er grob verkehrswidrig.

Der ortskundige
Kraftfahrer wird also in den Kreisel einfahren, ohne sich um
Radfahrer in richtiger Richtung auf dem Radweg zu kümmern
(Radfahrer auf der Autofahrbahn im Kreisel haben jedoch auch
gegenüber dem Ortskundigen Kraftfahrer Vorfahrt), während der
Ortsunkundige vor dem Einfahren in den Kreisel stehenbleiben
muß, um den Radfahrer vorbeizulassen, der aber seinerseits
wegen des nur für ihn sichtbaren Verkehrsschildes den
Kraftfahrer vorbeilassen muß.

AHA! Ich glaube,mir dämmert, dass Du dem weit verbreiteten Irrtum unterlegen bist, dass der Kreisverkehr immer Vorfahrt hat. Aber: das stimmt nicht!

Kann mir jemand Sinn und Zweck dieser in meinen Augen
abenteuerlichen Verkehrsregelung erläutern?

Nö.

Hallo Anny,

  1. Was bedeutet die rote Einfärbung von Straßenflächen, z.B.
    eines Stückes Radweg, das eine einmündende Nebenstraße quert,

das dient dazu, die Autofahrer darauf aufmerksam zu machen, dass sie hier schon aufpassen sollen.

oder eines weiß gestrichtelten Kreises in der Mitte eines
ebenen Kreisverkehrs usw.?

weiß ich nicht.

  1. Wenn ein Kreisel einen Radweg hat, und der Radweg so kleine
    Schilder „Vorfahrt gewähren“ hat, die der in den Kreisel
    einfahren wollende Kraftfahrer nicht sehen kann, dann hat
    ggfls. keiner die Vorfahrt, der Kraftfahrer nicht, und der
    Radfahrer auch nicht.

Die kleinen Zeichen 250 stehen an Kreiseln, an denen die Stadtväter, Landkreisverantwortlichen oder sonstigen Vertreter der unteren Verkehrsbehörde der Ansicht sind, dass es zu gefährlich wäre, den Radfahrern die gleiche Vorfahrt wie dem Kreisel (wenn denn der Vorfahrt hat) zu gewähren.

Wenn keiner die Vorfahrt hat, dann gilt
rechts-vor-links, also hat der Radfahrer Vorfahrt, wenn er
verkehrtherum im Kreisel fährt (ersieht ja dann ja auch das
Vorfahrtsschild nicht).

Er fährt aber in die falsche Richtung ist damit zunächst selber für alle Folgen dieser Aktion verantwortlich.

Fährt er im Uhrzeigersinn, hat der
Kraftfahrer Vorfahrt, aber das kann dieser erst wissen,
nachdem er einmal den Kreisel durchkreist hat. Der ortskundige
Kraftfahrer wird also in den Kreisel einfahren, ohne sich um
Radfahrer in richtiger Richtung auf dem Radweg zu kümmern
(Radfahrer auf der Autofahrbahn im Kreisel haben jedoch auch
gegenüber dem Ortskundigen Kraftfahrer Vorfahrt), während der
Ortsunkundige vor dem Einfahren in den Kreisel stehenbleiben
muß, um den Radfahrer vorbeizulassen, der aber seinerseits
wegen des nur für ihn sichtbaren Verkehrsschildes den
Kraftfahrer vorbeilassen muß.

Also, ich kann Dich beruhigen: Nach meinen Erfahrungen hier im Säden der Republik kommt es so selten vor, dass Autofahrer Radfahrern Vorfahrt gewähren, dass das von Dir hier angesprochene Problem nur selten auftreten wird.

Kann mir jemand Sinn und Zweck dieser in meinen Augen
abenteuerlichen Verkehrsregelung erläutern?

Die Radfahrer auf den ihnen aus der Windschutzscheibenperspektive zustehenden Platz zu verweisen.

Karin
die sich leider hier ein bisschen Ironie nicht verkneifen konnte

  1. Was bedeutet die rote Einfärbung von Straßenflächen, z.B.
    eines Stückes Radweg, das eine einmündende Nebenstraße quert,

Das bedeutet: „Hier ist ein Stück Radweg, das eine einmündende
Nebenstraße quert“.

Das heißt also, rote Farbe auf der Straße ist kein Verkehrszeichen?

oder eines weiß gestrichtelten Kreises in der Mitte eines
ebenen Kreisverkehrs usw.?

Das ist eine Mittelinsel, § 9a StVO.

Wenn der Kreis nicht durchgezogen, sondern gestrichtelt ist, und die rote Farbe nichts anders als „Paß auf!“ bedeutet, würde ich ihn eher für eine zweite (linke) Fahrspur halten. Ich neige der Ansicht zu: Wenn ich kurz links (Fahrspurwechsel) und dann gleich wieder rechts blinke, darf ich ohne zu lenken geradeaus die Kreuzung überqueren, so wie damals, als in deren Mitte noch kein Kreis aufgemalt war.

Doch, definitiv der Kraftfahrer, weil er von rechts kommt. Ich
nehme an, dass die kleinen Schilder die Radfahrer an diese
Tatsache ermahnen sollen.

Ah, ja, (ich hatte hier auch rechts und links verwechselt), die Kreuzung mit dem Radweg gehört gar nicht zum Kreisverkehr, sondern ist ein Rechts-vor-links, hab ich das richtig verstanden?

Wenn der Radfahrer nicht in diesem Kreisverkehr geboren und
aufgewachsen ist, dann ist er irgendwann mal an dem Schild
vorbeigekommen, das anzeigt, in welche Richtung gefahren
werden muss und kann sich nicht darauf berufen, die richtige
Richtung nicht gewußt zu haben.

Irgendwie habe ich das Gefühl, daß auch der gemäß den Regeln Vorfahrt hat, der anderweitig gegen Verkehrsregeln verstößt. Das wäre im Kreisel der falsch herum fahrende Radler. Auch der in falscher Richtung aus der Einbahnstraße kommende Radler (das ist ja hie und da erlaubt), hat ggfls. Vorfahrt (r.-v.-l.).

AHA! Ich glaube,mir dämmert, dass Du dem weit verbreiteten
Irrtum unterlegen bist, dass der Kreisverkehr immer Vorfahrt
hat. Aber: das stimmt nicht!

Echt jetzt? Ich war wirklich bisher der Meinung, ein Kreisverkehr sei eine vorfahrtberechtigte Einbahnstraße mit Blinkverbot.

Grüße

Anny

Hallo,

  1. Was bedeutet die rote Einfärbung von Straßenflächen, z.B.
    eines Stückes Radweg, das eine einmündende Nebenstraße quert

es dürfte sich in aller Regel um eine Radverkehrsführungen im Sinne von §9 II StVO handeln, womit deren Benutzung vorgeschrieben ist.

  1. Wenn ein Kreisel einen Radweg hat, und der Radweg so kleine
    Schilder „Vorfahrt gewähren“ hat, die der in den Kreisel einfahren
    wollende Kraftfahrer nicht sehen kann, dann hat ggfls. keiner die
    Vorfahrt, der Kraftfahrer nicht, und der Radfahrer auch nicht.

Aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO liest man ab, wie es gedacht ist:

2 II. Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr
 auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich
 angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich
 angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß
 max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215
 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren!) vor der
 Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg
 von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr
 außerhalb bebauter Gebiete, so ist in der Regel für den
 Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.

Kann mir jemand Sinn und Zweck dieser in meinen Augen
abenteuerlichen Verkehrsregelung erläutern?

Den Sinn und Zweck von Maßnahmen, die den Radfahrer von der Benutzung der Fahrbahn abhalten sollen, erläuterte das Nationalsozialistische Kraftfahrer-Korps (NSKK): „Zeigen wir [zur kommenden Olympiade 1936] dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ Heutzutage ist diese Argumentation formal verboten, was aber leider nicht bedeutet, dass sie keine Verwendung mehr fände.


Philipp