Beschwerde bei Falschaussage vor Gericht?

Guten Tag,

wenn eine Angestellte eines Amts für öffentliche Ordnung als Zeugin vor dem Amtsgericht eine falsche Aussage bezüglich einer Halteverbots-Beschilderung machen und diese mehrmals wiederholen würde, wie und wo könnte man sich als Privatperson beschweren?

Laut Rechtsmittelbelehrung dürfte man gegen ein Urteil keine Rechtsbeschwerde einlegen, wenn der vom Gericht festgestellte Sachverhalts nicht der Wirklichkeit entspricht. (Ich vermute, als Privatperson ohne Rechtsbeistand hätte das auch sowieso keinen Sinn.)

Wie läge es aber, wenn man die von einer Zeugin bewusst vorgenommene Falschaussage anmahnen möchte, sofern sie z.B. durch Fotografien belegbar wären?

Wo und wie könnte man offiziell Beschwerde gegen eine solche Falschaussage einlegen? Stadtverwaltung? Stadtdirektor? Amtsgericht? Oder wo?

Vielen Dank für Infos und Tipps
A

Hi
Ansprechpartner für ein Fehlverhalten eines Behördenmitarbeiters ist grds. der Dienstherr bzw. Behördenchef.
Dieser wird dann eine Stellungnahme anfordern.

Du solltest jedoch beachten, dass dann du in der Beweispflicht wärest, ein Fehlverhalten nachzuweisen, das disziplinarrechtlich geahndet werden kann.

Gruß
HaWeThie

Ich verstehe das richtig: die gute Frau hat falsch ausgesagt und das lässt sich beweisen?

Na, dann ab zur Staatsanwaltschaft (oder Polizei) damit. Falschaussage ist, auch uneidlich, eine Straftat, die mit ziemlich empfindlichen Strafen geahndet werden kann. §§ 153 ff. StGB.

Levay

Hallo und danke,

hier darf ich ja nur allgemein fragen, also gehen wir ganz allgemein davon aus, dass eine Zeugin vom Ordnungsamt vor Gericht vielleicht diese falsche Aussage machen würde.

Interessant wäre für mich dann noch die (natürlich rein hypothetische) Begebenheit, dass ein Richter womöglich aufgrund dieser Aussage etwaige Beweisfotos vielleicht gar nicht mehr richtig zur Kenntnis nehmen möchte. Er sieht die Skizze der Zeugin mit der falschen Beschilderung und hört die Argumente dazu. Er sieht dann die Fotos, nimmt aber irgendwie die Argumente dazu nicht auf. Dann schließt er die Beweisaufnahme und übergeht die Einwände, die der „Falschparker“ zu der Beschilderung gemacht hat.

Und ohne zu behaupten, dass dies eine tatsächliche Begebenheit ist, bin ich stinksauer. Deshalb finde ich es wichtig zu erfahren, wie man privat in so einem Fall vorgehen kann.
Kosten für einen Anwalt könnte ich mir nämlich nicht wirklich leisten.

Danke
A

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Hallo,

also wenn es keine wirklich stichhaltigen Beweise für eine vorsätzliche Falschaussage (also kein Irrtum) gibt, dann wird das keine Erfolgsaussichten haben.

Denn die Dienstaufsichtsbehörde wird für die Frage, ob hier eine Falschaussage vorliegt, natürlich auch sehen, dass das Gericht der Dame geglaubt hat. Und auch wenn das in Deinem Posting so rauskam, so einfach glaubt das Gericht auch nicht jemandem, dass es dann sogar Fotos falsch wertet. Da also eine entsprechende, wenn auch nicht hierfür bindende, Gerichtsentscheidung vorliegt, muss man schon besonders stichhaltiges Material anführen.

Wobei sich dann die Frage stellt, sollte derjenige, der in dem Besitz solchen Materials ist, damals auch am Prozess beteiligt gewesen sein, warum er dieses nicht dort geltend gemacht hat. Bzw, wenn man nichts Neues hat, warum die Dienstaufsicht hier nun eine andere Ansicht als das Gericht verteten sollte.
Gruß
Dea

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Hallo

also wenn es keine wirklich stichhaltigen Beweise für eine
vorsätzliche Falschaussage (also kein Irrtum) gibt, dann wird
das keine Erfolgsaussichten haben.

Wenn beide, Beschuldigte und Zeugin vor dem Richter stehen, sich über diese Zeichung der Zeugin auseinandersetzen, und die Beschuldigte immer wieder darauf hinweist, dass die Schilder anders stehen als auf der Zeichnung dargestellt, die Zeugin dies aber bestreitet - also auf ihre Version besteht, ist das sicher kein Irrtum.

Insbesondere wenn es bei der Verhandlung in der Hauptsache um eben diese widersprüchlichen Aussagen geht (ein Hauptgrund für den Widerspruch zum Bußgeldbescheid). Hierzu liegen seit Monaten die Zeichnung der Zeugin und die Skizze der beschuldigten Fahrzeugführerin vor. Und die Beschuldigte legt zum eigenen Beweis während der Verhandlung noch Fotos vor, die zeigen, dass die Schilder anders stehen.

Wobei sich dann die Frage stellt, sollte derjenige, der in dem
Besitz solchen Materials ist, damals auch am Prozess beteiligt
gewesen sein, warum er dieses nicht dort geltend gemacht hat.
Bzw, wenn man nichts Neues hat, warum die Dienstaufsicht hier
nun eine andere Ansicht als das Gericht verteten sollte.

Mehr als die Fotos während der Verhandlung vorlegen geht nicht, denke ich. Mir scheint einfach, mit Anwalt erzielt man trotz gleicher Beweise einfach mehr Gehör.

Gruß
A

Ich verstehe das richtig: die gute Frau hat falsch ausgesagt
und das lässt sich beweisen?

Na, dann ab zur Staatsanwaltschaft (oder Polizei) damit.
Falschaussage ist, auch uneidlich, eine Straftat, die mit
ziemlich empfindlichen Strafen geahndet werden kann. §§ 153
ff. StGB.

Levay

Hallo und danke,

hier darf ich ja nur allgemein fragen, also gehen wir ganz
allgemein davon aus, dass eine Zeugin vom Ordnungsamt vor
Gericht vielleicht diese falsche Aussage machen würde.

Interessant wäre für mich dann noch die (natürlich rein
hypothetische) Begebenheit, dass ein Richter womöglich
aufgrund dieser Aussage etwaige Beweisfotos vielleicht gar
nicht mehr richtig zur Kenntnis nehmen möchte. Er sieht die
Skizze der Zeugin mit der falschen Beschilderung und hört die
Argumente dazu. Er sieht dann die Fotos, nimmt aber irgendwie
die Argumente dazu nicht auf. Dann schließt er die
Beweisaufnahme und übergeht die Einwände, die der
„Falschparker“ zu der Beschilderung gemacht hat.

Und ohne zu behaupten, dass dies eine tatsächliche Begebenheit
ist, bin ich stinksauer. Deshalb finde ich es wichtig zu
erfahren, wie man privat in so einem Fall vorgehen kann.
Kosten für einen Anwalt könnte ich mir nämlich nicht wirklich
leisten.

Danke
A