Ich bin im Strafrecht nich so bewandert, daher frage ich mich, was es wohl heisst, wenn jemand zB „2 Jahre auf Bewährung“ bekommt. Heisst das nu, dass er sich 2 Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen darf oder beträgt die „in Aussicht gestellte Freiheitsstrafe“ 2 Jahre? Wie lange is denn dann die Bewährungszeit?
Ich empfehle A.H., B.S. und wie die Fernsehrichter alle heißen *g*
Wenn das urteil „2 Jahre auf Bewährung“ lautet, so wir die Freiheitsstrafe von 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit wird vom Gericht festgelegt. Läßt man sich innerhalb der Bewährungszeit etwas zu Schulden kommen oder verstößt gegen eventuell auferlegte Bewährungsauflagen, so kann die Bewährung widerrufen werden und man erhält 2 Jahre (in deinem Fall) Kost und Logie auf Staatskosten.
PS
PS: Wenn die Gerichtsshows nicht völligen Blödsinn erzählen ist 2 Jahre das Höchstmaß, welches zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Alles was drüber geht heißt „Schönen Urlaub auf Staatskosten“, zumindest in Deutschland.
Läßt man sich
innerhalb der Bewährungszeit etwas zu Schulden kommen oder
verstößt gegen eventuell auferlegte Bewährungsauflagen, so
kann die Bewährung widerrufen werden und man erhält 2 Jahre
(in deinem Fall) Kost und Logie auf Staatskosten.
Bedeutet hier „etwas“ wirklich etwas? Also: jemand wird wegen Körperverletzung zu 2 Jahre auf Bewährung verurteilt und er wird in dieser Zeit bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt (z.B. Schwarzfahren), wird dann die Bewährung widerrufen oder gilt dies nur bei einer weiteren Straftat?
Oder nur bei einer weiteren, ähnlichen Straftat. Also wäre eine Verurteilung wegen Betrugs z.b. in dieser Zeit möglich, ohne dass die Bewährungszeit widerrufen wird.
Bedeutet hier „etwas“ wirklich etwas? Also: jemand wird wegen
Körperverletzung zu 2 Jahre auf Bewährung verurteilt und er
wird in dieser Zeit bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt
(z.B. Schwarzfahren), wird dann die Bewährung widerrufen oder
gilt dies nur bei einer weiteren Straftat?
Noch eine kleine Ergaenzung: praktisch wird die Bewaehrung nur widerrufen, wenn der Verurteilte waehrend der Bewaehrungszeit kraeftig Straftaten begeht oder ganz gravierend gegen Auflagen verstoesst. Meistens (!) wird fuer weitere Straftaten, die in der Bewaehrungszeit begangen werden, wiederum eine Bewaehrungsstrafe verhaengt (sog. Kettenbewaehrung), weil der Richter behauptet (eigentlich ohne Grundlage), der Taeter werde sich jetzt doch wieder rechtstreu verhalten. So kann es sein, dass manche Taeter hintereinander 5 oder 6 Bewaehrungsstrafen erhalten, tatsaechlich aber nie einsitzen muessen. Wahrer Hintergrund ist, dass Leute, die einmal im Gefaengnis waren, meist erst recht auf die schiefe Bahn geraten. Wenn also nur die geringste Aussicht besteht, dass sie sich auch ohne Vollstreckung „bessern“, bleibt es bei Bewaehrung.