Kassenprüfung

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Jan 2007
Moin,

zuerst: ja, ich weiss, dass dies hier keine wirkliche Rechtsberatung ist. Darum geht es mir auch nicht sondern nur darum, was so in Vereinen allgemein üblich ist.

Denn es dürfte sicherlich häufiger vorkommen.

Also: in einem Verein gibt es zwei gewählte Kassenprüfer. Der eine kann oder will - aus welchen Gründen auch immer - das Amt nicht ausüben, ist aber bereit, einen Vertreter zu benennen. Ist das möglich?

Der Vertreter ist ja nicht gewählt worden. Aber ich denke, dass der Kassenprüfer freie Hand hat, wie er die Kasse prüft. Wenn er dies nicht selbst sondern mittels eines Vertreters durchführt, dürfte das Ergebnis nicht angezweifelt werden können.

Seht ihr dies genauso?

Vielen Dank und Ciao

Ralf Henrichs

P.S.: Die naheliegende Frage, wer persönlich haftbar wäre, wenn sich später die Kasse doch als unkorrekt herausstellt (der eigentliche Kassenprüfer oder sein Vertreter), obwohl dem Verein die Entlastung empfohlen worden ist, braucht nicht beantwortet zu werden ( außer jemand will unbedingt ;) ). Ich denke, dass auch hier der eigentliche Kassenprüfer verantwortlich bleibt. Er stellt seinen Vertreter damit einen Blankoscheck aus.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 8 Stunden 1 hilfreich
    Re: Kassenprüfung
    Hallo,
    Also: in einem Verein gibt es zwei gewählte Kassenprüfer. Der
    eine kann oder will - aus welchen Gründen auch immer - das Amt
    nicht ausüben, ist aber bereit, einen Vertreter zu benennen.
    Ist das möglich?

    Der Vertreter ist ja nicht gewählt worden. Aber ich denke,
    dass der Kassenprüfer freie Hand hat, wie er die Kasse prüft.
    Wenn er dies nicht selbst sondern mittels eines Vertreters
    durchführt, dürfte das Ergebnis nicht angezweifelt werden
    können.

    Seht ihr dies genauso?
    Nein, sehe ich nicht so.

    Ein Kassenprüfer ist von der Mitgliederversammlung als solcher bestätigt worden. Nur er kann die Funktion ausüben. Will der Gewählte nicht, muss er sein Amt niederlegen, und es muss ein neuer Kassenprüfer gewählt werden. Der Gewählte kann von sich aus keinen Vertreter bestellen.

    Wenn aber zwei Kassenprüfer gewählt sind, brauch nur einer die Kasse prüfen. Im Regelfall wählt man zwei Kassenprüfer, um immer auch einen Vertreter zu haben.

    Mit Gruß

    hweng
    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kassenprüfung
      Moin, Wenn aber zwei Kassenprüfer gewählt sind, brauch nur einer die
      Kasse prüfen.
      Ist das so? Reicht ein Kassenprüfer an und für sich aus?

      Ciao

      Ralf Henrichs
      • Antwort von (abgemeldet) nach 10 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Kassenprüfung
        Hallo Wenn aber zwei Kassenprüfer gewählt sind, brauch nur einer die
        Kasse prüfen.
        Ist das so? Reicht ein Kassenprüfer an und für sich aus?
        Ja, das reicht aus, sofern nicht in der Satzung oder in der Finanzordnung für eine Prüfung das 4-Augenprinzip festgeschrieben ist.

        Wenn der Vorsitzende des Vereins mal im Urlaub ist, könnte sonst sein Vertreter auch nicht handeln.

        MfG

        hweng
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