Mal angenommen Herr X bringt sein Auto am 11.12.2006 zur Werkstatt Y zum TÜV und AU erledigen. Firma Y ruft an dem Tag an und sagt, dass noch Reparaturen notwendig sind, um das Auto über den TÜV zu bringen.
Herr X willigt ein, die Firma mach alles fertig. Hr. X bezahlt an dem Tag die Rechnung und nimmt das Auto wieder mit. In der Rechnung stehen aber NUR die Reparaturen, nicht aber die Kosten für TÜV und AU.
Am 17. Januar 2007 (!) ruft die Firma an und sagt: „Wir haben leider vergessen, die Kosten für TÜV und AU zu berechnen, können Sie bitte noch mal vorbeikommen, dass eine neue Rechnung geschrieben wird“.
Hat die Firma ein Recht auf einforderung der Kosten ??
Hi!
Meiner Meinung nach wird nur das bezahlt, was auf der Rechnung steht…wenn da keine TÜV/AU draufsteht, dann ist die nicht bezahlt worden, bzw. der Kunde kann nichts Gegenteiliges beweisen. Die Werkstatt allerdings hat Beweise sowohl für die Reperatur (Rechnung) als auch die durchgeführte TÜV/AU (die lustigen bunten Sticker am Nummernschild und den Tüvbericht der wahrscheinlich auch als Kopie bei der Werkstatt bleibt?!)
Ärgerlich für den Kunden, aber aus meiner Sicht vollkommen korrekt, bzw. Lehrgeld für eigene -hier treffendes einsetzen- (Dummheit, Gutgläubigkeit, Nachlässigkeit, Unaufmerksamkeit…)
Gruß
George
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Hat die Firma ein Recht auf einforderung der Kosten ??
Warum denn nicht ? Herr X hat doch die Leistung bekommen, dann muß er sie auch bezahlen. Dass das ganze mit einem Monat Verzögerung passiert, mindert doch nicht den Anspruch der Werkstatt. Herr X sollte sich über den Zahlungsaufschub freuen.
Ärgerlich für den Kunden, aber aus meiner Sicht vollkommen
korrekt, bzw. Lehrgeld für eigene -hier treffendes einsetzen-
(Dummheit, Gutgläubigkeit, Nachlässigkeit,
Unaufmerksamkeit…)
Ärgerlich, dass der Kunde bezahlen muss, was er bekommen hat? Und wofür Lehrgeld? Wer war denn dumm, gutgläubig, nachlässig, unaufmerksam und muss nun dafür zahlen?
Ich verstehe wirklich nicht, was Du damit meinst.
Gruß
loderunner
Hi!
Ärgerlich für den Kunden der eigentlich dachte mit dem Betrag x wäre ALLES abgegolten, sowohl Reparatur als auch Gebühren und jetzt eben nochmal die Nachforderung kriegt. (ICH wäre nicht erfreut darüber wenn ich einige Tage/Wochen später nochmal für etwas zahlen muss von dem ich DACHTE dass alles bezahlt ist…ICH würde mich ärgern, ob jetzt über die Werkstatt oder mich selber lassen wir mal aussen vor.)
Dass das nur fair ist für eine Leistung zu bezahlen die man erhalten/beauftragt hat, darüber brauchen wir nicht streiten…aber die „unfreiwillige Ratenzahlung“ kann ärgerlich sein wenn man eigentlich von einem „abgeschlossenen Fall“ ausgegangen ist und evtl. das Geld schon für andere Ausgaben verplant hatte.
Lehrgeld fürs nicht auf die Rechnung sehen und durchlesen selbiger eben durch Unachtsamkeit, Gutgläubigkeit („wird schon alles drauf sein“)oder vielleicht auch „Och, da haben die vergessen den TÜV zu berechnen, na dann sag ich mal nix, x€ gespart“ (Wobei ich das dem Threadstarter ausdrücklich NICHT unterstellen möchte) aber es gibt so Leute…
ICH würde das als „Lehrgeld“ oder als „Lehre“ verbuchen, das nächste Mal die Rechnung durchzulesen und die aufgeführten Posten mit den erbrachten Leistungen zu vergleichen um solche Unstimmigkeiten gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Hoffe das klärts jetzt ein bissel auf
Gruß
George
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Warum denn nicht ? Herr X hat doch die Leistung bekommen, dann
muß er sie auch bezahlen. Dass das ganze mit einem Monat
Verzögerung passiert, mindert doch nicht den Anspruch der
Werkstatt. Herr X sollte sich über den Zahlungsaufschub
freuen.
muß man dann immer mit einer Nachforderung rechnen? Wann kann man sicher sein, daß ein Vorgang abgeschlossen ist?
Kann die Werkstatt nach drei Wochen eine weitere Rechnung schreiben, weil sie bei der ersten Rechnung vergessen hat, zwei Dichtungsringe und eine Mutter aufzurechnen?
ICH würde das als „Lehrgeld“ oder als „Lehre“ verbuchen, das
nächste Mal die Rechnung durchzulesen und die aufgeführten
Posten mit den erbrachten Leistungen zu vergleichen um solche
Unstimmigkeiten gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Dem kann ich nur zustimmen.
Alles klar.
Gruß
loderunner
Ja, so ist das… Ob das in der Praxis so sein wird, ist ne andere Frage. Aber verjährt sind solche Zahlungen erst nach 2 Jahren ab Jahresende des laufenden Geschäftsjahres.