Hallo erstmal,
ein Telefonanbieter ist der Ansicht, eine fristlose Kündigung sei „14 Tage zum Monatsende“ einzureichen- für mich ist aber auch das eine Frist. Fristlos heisst für mich erstmal „von einem Tag auf den anderen“. Was ist hier nun richtig?
Grüsse
DF
Hallo DF,
das „fristlos“ bezieht sich eigentlich auf das Ende der Geschäftsbeziehung und nicht auf den Zeitpunkt der Mitteilung derselben.
Das, was du da ausdrücken wolltest, versteht kein Alf…
Gruß!
Horst
Hi DF,
fristlos …los jeder Frist … bar jeder Frist… ohne jegliche Frist.
14 tage ist eine Frist… interssiert also nicht.
fristlos = mit sofortiger Wirkung = am Empfangstag +/- die technisch erfoderliche Zeit den Anschluss zu sperren.
Und 14 Tage braucht kein Mensch mehr zum Sperren. Die administrativen Probleme sind Probleme des Anbieters. Wenn er dafür 14 Tage braucht… sein problem. Berechnen kann er seine Schläfrigkeit nicht… aber die Telefongebühren (nicht die grundgebühren).
Und wenn man eine Flat hat:Anteilige Rückerstattung ist meistens nicht, da sie nicht für die Nutzungstage sondern für den Kalendermonat anfällt.
So meine ich
Gruß
BJ
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ReHi,
fristlos …los jeder Frist … bar jeder Frist… ohne
jegliche Frist.
Genau das denke ich- das sagt ja auch der gesunde Menschenverstand. Eigentlich: Denn was davon juristisch durchsetzbar ist…
14 tage ist eine Frist… interssiert also nicht.
Eben.
fristlos = mit sofortiger Wirkung = am Empfangstag +/- die
technisch erfoderliche Zeit den Anschluss zu sperren.
Und 14 Tage braucht kein Mensch mehr zum Sperren. Die
administrativen Probleme sind Probleme des Anbieters.
Das liest sich gut 
dafür 14 Tage braucht… sein problem. Berechnen kann er seine
Schläfrigkeit nicht… aber die Telefongebühren (nicht die
grundgebühren).
Naja- wenn ab dem Termin nicht mehr telefoniert wird.
Werd wohl mal mein Glück versuchen.
THX
DF