Hallo,
folgender Fall sei angenommen:
eine alte Dame verstirbt. Nähere Angehörige hat sie keine, höchstens einige Nichten und Neffen und deren Abkömmlinge. Testament liegt keins vor.
Somit dürfte erstmal der Staat Erbe sein, wenn von den entfernten Verwandten niemand das (rechtliche) Erbe annimmt; Vermögenswerte sind keine vorhanden.
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Wenn ich richtig informiert bin, geht in diesem Fall die Beerdigung zu Lasten des Sozialamtes. Richtig?
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Geht die Auflösung und Renovierung der Wohnung der Verstorbenen auch auf Kosten des Staates?
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Angenommen, die Verstorbene hat kurz vor ihrem Tod noch Schenkungen gemacht. Sind diese dann an den Staat/ans Amt zurückzuerstatten? Oder bleibt dies unbeachtet, da der Todesfall noch nicht eingetreten war?
Danke schonmal,
Sascha
Hi Sascha,
schau doch mal weiter unten bei dem Thread „Beerdigungskosten“ - ich denk da wird deine Frage weitestgehend beantwortet.
Nur so zur Vermeidung von Wiederholungen.
Gruß Steffi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
eine alte Dame verstirbt. Nähere Angehörige hat sie keine,
höchstens einige Nichten und Neffen und deren Abkömmlinge.
Testament liegt keins vor.
Somit dürfte erstmal der Staat Erbe sein, wenn von den
entfernten Verwandten niemand das (rechtliche) Erbe annimmt;
Vermögenswerte sind keine vorhanden.
Nein! Nicht der Staat, solange es gesetzliche Erben gibt. Das
gesetzliche Erbrecht ist nicht nur auf Angehörige in gerader Linie
(Kinder, Enkelt etc.) beschränkt, sondern geht natürlich weiter auch
in andere Ordnungen. Insoweit sind auch zuerst die Nichten & Neffen
zu Erben berufen. Erst wenn diese die Erbschaft ausschlagen, ist der
Staat an der Reihe!
Schau mal ins BGB http://bundesrecht.juris.de/bgb/
in die §§ 1924 bis 1929!
Mfg vom
showbee