Nehmen wir mal an ein Sozialhilfeempfänger bekommt vom Amtsgericht einen Schein für Sozialrechtsschutz ausgestellt.
Damit geht er zum Anwalt um sich beraten zu lassen. Aufgrund von Mißverständnissen (oder auch der negativen Einstellung des Anwalts) kommt es zu keinem Rechtsstreit. Es bleibt bei dem Beratungsgespräch.
Das Amtsgericht stellt keinen zweiten Schein aus.
Kann man sich den Schein vom ersten Anwalt abholen um damit zu einem anderen zu gehen?
Das Amtsgericht stellt keinen zweiten Schein aus.
Kann man sich den Schein vom ersten Anwalt abholen um damit zu
einem anderen zu gehen?
Hallo,
nein, der Beratungsschein ist „verwurstet“. Der Anwalt hat beraten, den Schein bekommen und rechnet damit seine Gebühren bei der Staatskasse ab. Wenn es keinen 2. Schein vom AG gibt, dann muss man sich wohl oder übel nochmals mit dem 1. Anwalt auseinandersetzen und sich erklären lassen, warum er einen Prozess nicht für sachdienlich hält.
Mfg vom
showbee