Küchenkauf - Liefertermin

Hallo.
Gibt es irgendeine Klausel wielange ein Küchenhaus die Lieferung einer Küche wieder und wieder verschieben darf. Wieviele Wochen sind noch vertretbar? Weiss wer was? DANKE.
Gruß
Kika

Hallo,

dazu muss man als allererstes den entsprechenden Kaufvertrag heranziehen. Wenn als Liefertermin z.B. dort steht „ca. am XYten“ dann hat man wohl schon mal den ersten Fehler gemacht, weil das kein verbindlicher Liefertermin z u m XYten darstellt sondern nur ein Etwa-Liefertermin.

Dann hat der Lieferant einen größeren Spielraum als bei einem Fix-Termin.

Gruß
Nita

Hi,

dazu hat sich das AG München letztes Jahr geäußert - mehr als 3 Monate sind nicht mehr marktüblich, nicht mehr zumutbar und der Käufer hat somit ein Rücktrittsrecht.

Gruß Steffi

Hallo Kika,

da kann ich jetzt nur aus dem Nähkästchen plaudern. Nach mehreren Vertröstungen und neuen Terminen hab ich da einfach den Rücktritt angedroht, falls man sich nicht kulant zeige.
Hat damals 500,- DM und wirklich einen endgültigen Lieferungstermin gebracht.

Dazu braucht man nicht immer Gesetze…

Gruß!

Horst

Hallo,

dazu hat sich das AG München letztes Jahr geäußert - mehr als
3 Monate sind nicht mehr marktüblich, nicht mehr zumutbar und
der Käufer hat somit ein Rücktrittsrecht.

es ist nur leider so, daß Urteile eines Amtsgerichtes keine deutschlandweite Bindung entfalten. Das Urteil mag für diejenigen interessant sein, die an den gleichen Richter am AG München geraten, aber für alle anderen ist es bestenfalls eine interessante Information.

Gruß,
Christian

Hi,

es ist nur leider so, daß Urteile eines Amtsgerichtes keine
deutschlandweite Bindung entfalten. Das Urteil mag für
diejenigen interessant sein, die an den gleichen Richter am AG
München geraten, aber für alle anderen ist es bestenfalls eine
interessante Information.

das ist schon richtig, nur hat das LG bei Berufungseinlegung bereits darauf hingewiesen, diese Rspr. ebenfalls zu verfolgen und damit von einer Berufung abgeraten.

Außerdem ist es zunächst ein Anhaltspunkt, diese Rspr. zu nennen. Das kann schon einmal weiterhelfen.

Gruß Steffi