Hallo zusammen,
sorry wenn die Beschreibung etwas lang ist
gegeben sei Folgene Situation:
Person A und Firma B haben einen befristeten Vertrag abgeschlossen. Die Überschrift des Vertrages lautet „Werkvertrag“.
In dem Vertrag verpflichtet sich Person A gegenüber Firma B bestimmte Arbeiten/Werke herzustellen.
Person A wird jedoch darauf verwiesen, dass er regelmäßig eine Kommunikation zur Firma B aufbauen muss um Ergebnisse seiner Arbeit zu zeigen und sich über Änderungen am Auftrag zu informieren.
Als Vergütung wird eine geringe Garantiesumme definiert für den Fall, dass sich Person A an den Vertrag hält.
Außerdem wird bestimmt, dass Person A für die Durchführung des Auftrages nach den Kauf- oder Werkvertragsvorschriften haftet.
Es gibt eine Person C die zur Firma B in einem freiberuflichen Verhältniss steht und unter anderem für die Koordinierung der Arbeit von Person A zuständig ist. A und C haben aber keinen Vertrag, und A ist auch nicht informiert dass C irgendwelche Verpflichtungen gegenüber der Firma B hat.
Nun baut Person A über eine gewisse Zeit keine Kommunikation zur Firma B auf. Über diesen Umstand äußert sich Firma B entsetzt und Person C droht Person A juristische Konsequenzen an (nicht näher definiert) wenn er sein Verhalten nicht ändere.
Es wird aber nicht direkt darauf hingewiesen dass Person A bereits gegen seine Pflichten verstoßen hätte, sondern wie gesagt eher sein Verhalten gerügt.
Daraufhin baut Person A an mehreren aufeinander folgenden Tagen die Kommunikation zur Firma B auf und gibt ein Werk heraus, welches von der Firma B abgenommen wird. Es werden während der Kommunikationsmöglichkeit keine Auftragsänderungswünsche an Person A gestellt.
Und jetzt kommt der Knackpunkt:
Nun wird von Person A über genau denselben Zeitraum der zuvor gerügt wurde keine Kommunikation zur Firma B aufgebaut. Person A arbeitet jedoch währenddessen am Auftrag weiter.
Daraufhin Kündigt Firma B fristlos den Vertrag mit A und Person C verlangt von A Schadenersatz wegen vergeblicher investierter Zeit in das Einweisen von A und Zeit für die Suche nach Ersatz.
Frage:
Können in so einem Fall Person C oder Firma B überhaupt einen Schadensersatzanspruch gegenüber Person A haben, und wenn ja wovon hängt das noch ab?
Welche Rolle Spielt dabei die Haftung nach Kauf/Werkvertragsrecht?
Danke für eure Antworten
Gruß Lambertio