Gewährleistungsanspruch? Kfz Reparatur

Moin,

kleine Frage:

Ein Kfz wurde nach Unfall von einer Werkstatt repariert, u.a. musste eine Tür ausgetauscht werden, weil Tür und teilweise Karosserie dahinter stark beschädigt waren.
Nach der Reparatur sah alles hübsch und i.O. aus, zumindest für den Laien, der das Auto fährt.

Nun stellt dieser Laie nach ca. einem Jahr fest, dass die Tür nicht mehr richtig schliesst (der Haken in der Tür greift nicht mehr richtig in die Öse am Türrahmen, weil sich diese Öse mit der Zeit durch den Gebrauch nach hinten verschoben hat).

Nun ärgert sich der Laie, hat aber zu viel um die Ohren, als sich um solch einen Kram zu kümmern. Jetzt, kurz vor dem Ablauf von 2 Jahren nach der Reparatur besteht das Problem immernoch, wenn nicht sogar schlimmer.

Kann der arme Kfz-Halter nun zur Werkstatt gehen und sich auf einen Gewährleistungsanspruch oder anderes berufen und eine Beseitigung des Mangels verlangen?

Danke für Ratschläge,

Jörn

Kann der arme Kfz-Halter nun zur Werkstatt gehen und sich auf
einen Gewährleistungsanspruch oder anderes berufen und eine
Beseitigung des Mangels verlangen?

Kann der KFZ-Halter nachweisen, dass der Fehler vor zwei Jahren
in der Werkstatt begangen wurde und nicht später ? Das sollte wohl kaum gelingen.

Hallo,

Nun stellt dieser Laie nach ca. einem Jahr fest, dass die Tür
nicht mehr richtig schliesst (der Haken in der Tür greift
nicht mehr richtig in die Öse am Türrahmen, weil sich diese
Öse mit der Zeit durch den Gebrauch nach hinten verschoben
hat).

Soweit ich AUTO’s kenne lässt sich die ÖSE drehen
und vor bzw. zurück schieben.
Wird sich also nur gelöst haben.
Solltest mal zur Werkstatt fahren und die kurz schauen lassen.

Gruss
Frank

Hi Jörn,

wie Frank schon richtig anmerkte lässt sich das einstellen.
Da haben sich wohl nur die Schrauben gelockert.
Ansonsten gilt die andere Antwort.

Gruss Sebastian

hmmm…

habe vorhin vergessen zu erwähnen, dass man bei genauerem hinsehen sieht, dass die tür nicht ganz richtig „sitzt“. sie ist etwas zu hoch, dass sieht man an den spaltmaßen. und die tür wurde nunmal zuletzt bei der montage eingestellt. mutmaßlich ist durch die falsche einstellung dann später der schaden entstanden.

muss ich nun beweisen, dass genau diese werkstatt die tür falsch eingestellt hat? das wäre ja absolut unmöglich…
aber es ist eigentlich völlig klar, dass der schaden nur von jener arbeit am fahrzeug stammen kann…

auf kulanz kann man in der service wüste hier ja leider nicht hoffen…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

aber es ist eigentlich völlig klar, dass der schaden nur von
jener arbeit am fahrzeug stammen kann…

Nach zwei Jahren zu beweisen, dass ein Mangel keine andere Ursache hat ist eben schwierig.

auf kulanz kann man in der service wüste hier ja leider nicht
hoffen…

Das hat mit Kulanz wirklich nichts zu tun. In zwei Jahren kann viel passieren.

Gibt’s bei Reparaturen überhaupt …
zwei Jahre Garantie? Sind das nicht nur sechs Monate?

Das ist doch eine Herstellergarantie mit den zwei (oder manchmal auch drei) Jahren. Es gibt nur sechs Monate Garantie. Die zwei Jahre, die da EU-weit eingeführt wurden, betreffen die Gewährleistung - und da muss leider der Kunde nachweisen, dass der Defekt schon seit Beginn bestand.

Gruß, Dietmar