Moin, moin!
Mal angenommen, ein paar (nie verheiratet gewesen) hat ein gemeinsames Kind und die Sitation zwischen den Elternteilen ist aus div. Gründen leider eher unentspannt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Mutter, aber die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
Bei der Schulwahl ist der Vater nicht mit der Wahl der Schule einverstanden, die die Mutter getroffen hat. Diese Entscheidung ist der Mutter seit mehreren Monaten bekannt.
Wenn die Mutter nun (im Gegensatz zum Vater) keine Alternativvorschläge einreicht; versucht, die Situation „auszusitzen“ - welche Rechte hat der Kindsvater in einem solchen Fall? MUSS er sein Einverständnis zur Schulwahl geben oder kann die Mutter dies allein entscheiden?
Welche Gründe müssen vorliegen/welche Bedingungen müssen für den Vater gegeben sein, um eine Einschulung wie von der Mutter geplant verhindern zu können?
Kurz: welche Rechte hat der Vater aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts?
Vielen Dank im Voraus!
Vincent.
Hallo Vincent,
der Vater sollte sich hierzu den § 1687 BGB ansehen. Die Schulentscheidung ist kein Vorgang des alltäglichen Lebens, sondern von großer Tragweite.
Der Vater kann bei der Schule hinterlegen (mit Nachweis der gemeinsamen Sorge), dass er mit einer Anmeldung auf dieser Schule nicht einverstanden ist. Schule muss sich (im Normalfall) daran halten - tun aber nicht immer alle Schulen.
Er muss aber dann damit rechnen, dass die Mutter bei Gericht beantragt, dass sie das alleinige Sorgerecht oder einen Teil des Sorgerechts - nämlich die schulischen Belange - erhält. Häufig geben Richter den Müttern dann diese ‚Macht‘.
Wenn der Vater seine Auswahl der Schule gut begründen und auch den Vorteil für das Kind beweisen kann, kann er natürlich auch die Übertragung der Teilsorge (das ABR ist auch eine Teilsorge) für die Schule auf sich beantragen.
Bisher kenne ich nur einen Fall, wo der Vater die Schulsorge zugesprochen bekam, obwohl das Kind bei der Mutter lebte und diese das ABR hatte. Das ist sozusagen die Ausnahme, die die sonst übliche Regel bestätigt.
Also gut überlegen ob es sinnvoll ist, diesen Streit durch die Instanzen zu tragen. Unter Umständen verliert der Vater dabei sogar das gemeinsame Sorgerecht.
Gruß
Ingrid
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Hallo, Ingrid!
Vilen Dank für Deine Ausführungen. Nur eins noch:
Also gut überlegen ob es sinnvoll ist, diesen Streit durch die
Instanzen zu tragen. Unter Umständen verliert der Vater dabei
sogar das gemeinsame Sorgerecht.
Bleibt die Frage, was er damit wirklich verlieren würde, da das gemeinsame Sorgerecht doch nur auf dem Papier stattzufinden scheint …
Lieben Dank & Gruß
Vincent.
Hallo Vincent,
auch das „papierene“ Sorgerecht ist nicht zu verachten. Angenommen der Mutter passiert was, was sie an der Ausübung der Betreuung der Kinder hindert. Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, kann sie bestimmen, wo das Kind zukünftig betreut wird.
Gibt es z. B. bei ihrer Schwester in Pflege, in ein Heim oder ähnl. bzw. das Jugendamt macht diese Schritte. Ohne Sorgerecht hat der Vater es sehr viel schwerer, zu bestimmen, wo das Kind leben soll. In kenne Fälle, da hat der (eheliche) Vater -aber ohne Sorgerecht- nach dem Tod der Mutter alle Rechte an den Kindern verloren. Sie leben in einer Pflegefamilie, weil das die alleinsorgeberechtigte Mutter auf dem Sterbebett so bestimmt hat.
Mit Sorgerecht hätte der Vater vorrangig, nach dem Tod der Mutter die Betreuung des Kindes bestimmen können.
Es gibt noch mehr Beispiele, wofür das Sorgerecht gut sein kann.
Schau Dich doch mal auf der HP und im Forum von www.vafk.de (Väteraufbruch für Kinder) um. Dort findest Du ähnlich Betroffene und auch viele Tipps.
Gruß
Ingrid
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