Bei Blitzern BAB Führerschein

darf es sein, dass auf einer normalen autobahn, bei der normalerweise keine Geschwindigkeitsbegrenzung da ist, aufgrund einer Polizeikontrolle von LKWs ein Abschnitt zum hereinwinken auf 60 km/h heruntergesetzt wird und die Überholspur dann damit geblitzt wird? Als ottonormal fahrer wundert man sich, warum die Brummies so langsam fahren und überholt ganz „keck“ mit 115 km/H und da die Brummies (das soll jetzt nichts gegen LKWs sein, die können ja gar nicht anders) dann die Schilder versperren und ablenken, übersieht man diese neu aufgestellten Schilder und fährt voll in die Radarfalle.

kann man da nicht gegen etwas tun?

kann man überhaupt etwas gegen aufgrund so eines Falles enstandenen Führerscheinverlust tun?

Hallo!

darf es sein, dass auf einer normalen autobahn, bei der
normalerweise keine Geschwindigkeitsbegrenzung da ist,
aufgrund einer Polizeikontrolle von LKWs ein Abschnitt zum
hereinwinken auf 60 km/h heruntergesetzt wird und die
Überholspur dann damit geblitzt wird?

Ich möchte sogar behaupten: Der umgekehrte Fall darf nicht sein.

und da die Brummies (das
soll jetzt nichts gegen LKWs sein, die können ja gar nicht
anders) dann die Schilder versperren und ablenken, übersieht
man diese neu aufgestellten Schilder und fährt voll in die
Radarfalle.

kann man da nicht gegen etwas tun?

Wenn die Behörde nicht beweisen kann, dass die 60-Schilder an beiden Seiten der Fahrbahn standen, hat man so gut wie gewonnen. Das Blöde ist: Die Behörde wird es in aller Regel beweisen können. Dann hilft nur noch das „Augenblicksversagen“ als Argument.

kann man überhaupt etwas gegen aufgrund so eines Falles
enstandenen Führerscheinverlust tun?

Als Ersttäter auf jeden Fall.

Hallo!

Also, ein gewisser HM hat noch nie erlebt, dass auf einer normalen BAB der Verkehr von „NO LIMIT“ eiskalt auf 60 km/h herunterbevorschriftet wird.

I.d.R. stehen erst 130, dann 100, dann 80 - Schilder (u.U. sogar mehrmals), und irgendeines dieser Hinweise MUSS ein Fahrzeugführer einfach gesehen haben!

HM

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