hallo,
ich hab eine frage die auf manche vielleicht lächerlich wirkt!also folgendes ich habe vor ca.einem halben jahr eine cd an meinen damaligen freund verliehen. nun sind wir nicht mehr zusammen ,aber ich habe meine cd immer noch nicht wieder,obwohl ich ihn deswegen schon öfter angerufen usw.habe.Er weigert sich aber sie mir auszuhändigen bzw. sagt dass ich sie never ever wieder bekommen werde!
diese cd gibt es aber so nicht mehr und sie ist mir auch selber sehr wichtig,aus diesem grund kann ich das nicht so abhaken und mir eine neue kaufen(gibs ja eh nicht mehr).
Gibt es irgendwelche (leider) rechtliche schritte die man unnternehmen kann…
wäre schön tipps zu bekommen
danke
gruss tanita
Hallo Tanita,
ich verstehe durchaus, daß es Dich wurmt. Anderseits halte ich es für absoluten Kinderkram.
Aber ich sag´s Dir mal ganz ehrlich, wenn Du mit dieser Sache zu einem Anwalt gehst, ist eines garantiert: der Anwalt wird einen Lachanfall kriegen, wenn es nicht ausgerechnet ein sehr wertvolles Stück war (bei CDs ohnehin eher unwahrscheinlich).
Was eine CD kostet, weißt Du selbst. Der Anwalt - sofern er sich Deines Problems überhaupt annimmt - würde Dich ein Vielfaches kosten (Erstberatung: DM 350,00 plus Mehrwertsteuer, die weitere Bearbeitung: nach Gegenstandswert).
Auch wenn Dir die CD viel bedeutet, was für rechtliche Schritte gedenkst Du wegen 30 DM (der ideele Wert zählt nicht) zu unternehmen? Strafanzeige? Zivilklage?
Diebstahl ist es nicht, schließlich hast Du ihm die CD selbst gegeben. Eine Klage scheidet wegen Geringfügigkeit von Vornherein aus.
Falls Du und Dein Ex noch nicht volljährig seid, könnten Deine Eltern ein Schrieb an seine Eltern verfassen und ihn zur Herausgabe Deines Eigentums auffordern. Vermutlich wird er aber behaupten, daß er Dir die CD schon längst zurückgegeben hat oder daß sie verloren gegangen ist.
Natürlich kannst Du die CD bei Deinem Ex in Begleitung Deines „großen Bruders“ und/oder ein paar kräftigen Kumpels rausholen. Dann mußt Du (wie auch Deine Begleiter) aber auch mit möglichen Kosenquenzen in Form einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs oder wegen Bedrohung rechnen. Ist es das Wert?!
Es wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als sich mit der Situation abzufinden.
Viele Grüße
Tessa
PS. Welche CD war das überhaupt?
Hi Tanita!
Bevor Du große rechtliche Schritte anstrebst, frag doch mal einen Schiedsmann. Diese Leute gibt es überall und sind für Klärung von „Kleinigkeiten“ zuständig.
Ich bin kein Jurist oder gar Rechtsexperte - ist nur meine spontane Idee.
Als Musikliebhaber mit etlichen raren oder nicht mehr erhältlichen CDs kann ich Deinen Ärger nachvollziehen. Lächerlich finde ich es weiss Gott nicht!
Gruß
Guido
Hallo Tanita,
ich verstehe durchaus, daß es Dich wurmt. Anderseits halte ich
es für absoluten Kinderkram.Aber ich sag´s Dir mal ganz ehrlich, wenn Du mit dieser Sache
zu einem Anwalt gehst, ist eines garantiert: der Anwalt wird
einen Lachanfall kriegen, wenn es nicht ausgerechnet ein sehr
wertvolles Stück war (bei CDs ohnehin eher unwahrscheinlich).
Aus diesem Grunde HAbe ich mich an dieses Forum gewandt,da ich selber schon schrieb dass manche so etwas lächerlich finden werden
Was eine CD kostet, weißt Du selbst. Der Anwalt - sofern er
sich Deines Problems überhaupt annimmt - würde Dich ein
Vielfaches kosten (Erstberatung: DM 350,00 plus
Mehrwertsteuer, die weitere Bearbeitung: nach
Gegenstandswert).
das wäre es mich einfach wert,denn dieser Typ hat sich schon sovieles geleistet!
Auch wenn Dir die CD viel bedeutet, was für rechtliche
Schritte gedenkst Du wegen 30 DM (der ideele Wert zählt nicht)
zu unternehmen? Strafanzeige? Zivilklage?
Ach ja es gibt es doch meine Frage,die da lautet:was kann ich tun !
Wenn ich also tatsächlich an eine Anzeige denke,dann brauch ich euch doch nicht mehr zu fragen,sondern wäre schon lange bei der Polizei!!
Diebstahl ist es nicht, schließlich hast Du ihm die CD selbst
gegeben. Eine Klage scheidet wegen Geringfügigkeit von
Vornherein aus.
Falls Du und Dein Ex noch nicht volljährig seid, könnten Deine
Eltern ein Schrieb an seine Eltern verfassen und ihn zur
Herausgabe Deines Eigentums auffordern.
Tja da muss ich doch wirklich mal über meine Ausdruckweise nachdenken wenn manche solche Überlegungen anstellen denn ich habe sogar schon das Recht in den Staaten in die Disco zu gehen und Alkohol zu trinken…schade wäre doch zu schön allles auf die Eltern abzuschieben
Vermutlich wird er
aber behaupten, daß er Dir die CD schon längst zurückgegeben
hat oder daß sie verloren gegangen ist.
Besser noch,er wird behaupten dass er Mich! überhaupt nicht kennt und folglich nichts von mir besitzen kann
Natürlich kannst Du die CD bei Deinem Ex in Begleitung Deines
„großen Bruders“ und/oder ein paar kräftigen Kumpels
rausholen. Dann mußt Du (wie auch Deine Begleiter) aber auch
mit möglichen Kosenquenzen in Form einer Strafanzeige wegen
Hausfriedensbruchs oder wegen Bedrohung rechnen. Ist es das
Wert?!
Auf jeden FAll
Es wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als sich mit
der Situation abzufinden.Viele Grüße
Tessa
PS. Welche CD war das überhaupt?
Hmmm
Auch wenn es Dir nur sehr wenig hilft - welche CD war es denn? Vielleicht ist sie ja doch noch zu besorgen (ich könnte es mal versuchen)
Guido
Im großen und ganzen handelt es sich weniger um ein juristisches, sondern um ein Beweisproblem. Theoretisch ist es, bei klarer Beweislage, überhaupt kein Problem, die CD mittels Zivilklage zurückzubekommen.
Im großen und ganzen handelt es sich weniger um ein
juristisches, sondern um ein Beweisproblem. Theoretisch ist
es, bei klarer Beweislage, überhaupt kein Problem, die CD
mittels Zivilklage zurückzubekommen.
Tja ich hab mir schon überlegt ob ich denn Beweise habe…
Nun ja ich habe für die CD noch eine extra Verpackung,die wirklich nur zu dieser CD gehören kann, aus Pappe,aber wer weiss da kann ja jeder kommen.oder?
Und es gibt natürlich Freunde die wissen dass es meine CD ist,ausserdem gibt es noch e-mails in denen er mir schreibt ,dass ich sie wiederbekommen werde!Aber es ist halt inzwischen etwas passiert,weswegen er sie mir nicht aushändigen will/wird!!WAs nicht heissen soll,dass es die CD nicht mehr gibt,sondern eben persönlicher Natur ist.
Also Danke
Eine Frage hab ich noch und zwar wie hat das denn dann mit der Klage(worauf ich aber ehrlich gesagt kein Bock hab…)auszusehen?
Auch wenn es Dir nur sehr wenig hilft - welche CD war es denn?
Vielleicht ist sie ja doch noch zu besorgen (ich könnte es mal
versuchen)Guido
Mir ist das ja schon ein bißchen peinlich…
Also es ist der Soundtrack zu Dirty-Dancing und zwar eine Doppel-CD. Hier gibt es die irgendwie nur einzelnd,und ich glaube meine ist aus der Niederlande. Ich selber habe sie vor 7-8 Jahren geschenkt bekommen…
Aber das Angebot es mal zu versuchen ist wirklich total nett…
Ich habe vorhin mal bei http://www.bigbag.de nachgesehen. Da finde ich nach Suche „Dirty Dancing“ unter anderem
Interpret: Various Ost
Titel: Dirty Dancing/Coll.Edition
2xCD 50,20DM
Hilft Dir das?
Gruß
Guido
P.S. Die sind im Versand abernicht die Schnellsten
Unterschlagung §243StGB=Straftat, nicht lächerlich
Hallo Tanita,
das Verhalten Deines Ex - stellt zweifellos eine Unterschlagung gem. § 243 StGB dar.
Und das ist keineswegs lächerlich. Es ist ungefähr gleichzusetzen mit Diebstahl und gilt genau für die Fälle, in denen der Täter nichts weggenommen hat, sondern anders, z.B: durch Ausleihen an die Sache gekommen ist.
Das bedeutet für Dich, daß Du die Sache kostenlos bei der Polizei anzeigen kannst.
Du kannst natürlich Deinen EX-Freund vorher darauf hinweisen, daß er eine Anzeige bekommt, wenn er nicht reagiert, ziehst Du die Sache durch.
Günstig ist es besonders, wenn Du tatsächlich Freunde hast, die bezeugen können, daß die CD Dir gehört…
Gruß,
L.
VORSICHT!!! Mach das bloß nicht!!!
Aber ich sag´s Dir mal ganz ehrlich, wenn Du mit dieser Sache
zu einem Anwalt gehst, ist eines garantiert: der Anwalt wird
einen Lachanfall kriegen, wenn es nicht ausgerechnet ein sehr
wertvolles Stück war (bei CDs ohnehin eher unwahrscheinlich).Was eine CD kostet, weißt Du selbst. Der Anwalt - sofern er
sich Deines Problems überhaupt annimmt - würde Dich ein
Vielfaches kosten (Erstberatung: DM 350,00 plus
Mehrwertsteuer, die weitere Bearbeitung: nach
Gegenstandswert).
Auch wenn Dir die CD viel bedeutet, was für rechtliche
Schritte gedenkst Du wegen 30 DM (der ideele Wert zählt nicht)
zu unternehmen?
Mag alles ok sein Zivilrecht kenn ich mich nicht aus…
Strafanzeige?
iebstahl ist es nicht, schließlich hast Du ihm :die CD selbst gegeben.
Genau deshalb ist es eine Unterschlagung § 243 StGB s.o…
Falls Du und Dein Ex noch nicht volljährig seid, könnten Deine
Eltern ein Schrieb an seine Eltern verfassen und ihn zur
Herausgabe Deines Eigentums auffordern. Vermutlich wird er
aber behaupten, daß er Dir die CD schon längst zurückgegeben
hat oder daß sie verloren gegangen ist.
Naja gut, aber man muß sie doch nicht entmutigen…
Achtung, jetz kommts dicke:
Natürlich kannst Du die CD bei Deinem Ex in Begleitung Deines
„großen Bruders“ und/oder ein paar kräftigen Kumpels
rausholen.
Dann mußt Du (wie auch Deine Begleiter) aber auch
mit möglichen Kosenquenzen in Form einer Strafanzeige wegen
Hausfriedensbruchs oder wegen Bedrohung rechnen. Ist es das
Wert?!
DAS IST ES KEINES FALLS!!!
Das sind hier nicht nur Bedrohung und Hausfriedensbruch.
Dazu kommen noch (evtl. schwerer/re) Raub/räuberische Erpressung - ja nach dem - Mindeststrafandrohung ein Jahr knast.
Mit dem vollen Programm an polizeilichen Maßnahmen gegen Dich und Deine kräftigen Kumpels. Inclusive Wohnungsdurchsuchungen kurzfristigen Zellenaufenthalt und Fingerabdruckabgaben.
Ok, es ist ne andere Sache, ob Du/Ihr nachher dafür bestraft werdet, wenn die CD tatsächlich Dir gehört, aber erstmal besteht dieser Verdacht und das reicht für die ganze Palette und jede Menge Unannehmlichkeiten.
Bleib auf der Seite des Rechts, daß ist ungefährlicher.
Und zu Tessa:
Bring die Leute doch nicht auf sooo dumme Gedanken.
Das läuft ganz streng genommen, schon scharf an einer versuchten
Anstiftung zum Verbrechen § 30 StGB. Ich weiß ja, daß Du ihr im Grunde abrätst, ABER, wenn sie das wirklich durchziehen würde und später angeben würde Du hättest den Tatentschluß in ihr geweckt, wäre eine Anzeige gegen Dich wegen Anstiftung nicht ausgeschlossen - mal ganz abgesehen von dem was insgesamt hinten bei rauskommt.
Nicht böse sein, Du bringst hier meist echt gute Sachen, aber im Strafrecht solltest Du Dich vielleicht etwas zurückhalten!
Es wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als sich mit
der Situation abzufinden.
Wohl nicht…
L:
Günstig ist es besonders, wenn Du tatsächlich Freunde hast,
die bezeugen können, daß die CD Dir gehört…
Helfen ihr die E-Mails, in denen er ihr die Rückgabe zusichert nicht auch?
Gruß
Guido (der irgenwie neugierig ist)
Günstig ist es besonders, wenn Du tatsächlich Freunde hast,
die bezeugen können, daß die CD Dir gehört…Helfen ihr die E-Mails, in denen er ihr die Rückgabe zusichert
nicht auch?
Ganz ehrlich, daß kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Man kann doch e-mails zurückverfolgen (?), aber es ist evtl. kompliziert zu beweisen, daß er die geschrieben hat - nehme ich an. Auf dem Gebiet der Beweisführung in diesem Zusammenhang hab ich 0 Ahnung, dafür gibts Experten… Tut mir leid.
L.
Habe ich eine Strafrechtsreform verpaßt?!
Hi L. (hast Du eigentlich keinen Vornamen?),
Genau deshalb ist es eine Unterschlagung § 243 StGB s.o…
Seit wann wird Unterschlagung nach § 243 StGB geahndet? § 243 ist soweit ich mich erinnern kann „besonders schwerer Diebstahl“ und kommt hier eigentlich nicht in Frage. Unterschlagung wird meines Wissens nach § 246 StGB verfolgt.
Was den Vorwurf eines Raubes (also CD mit Kumpels rausholen) angeht, kann ich Dir eigentlich nicht zustimmen. Denn Raub setzt voraus: fremde Sache, Absicht der rechtswidrigen Aneignung. Bevor Du wieder von „dummen Gedanken“ redest, nur so viel (*g*); Du weißt ja, worauf ich hinaus will.
Bring die Leute doch nicht auf sooo dumme Gedanken.
Das läuft ganz streng genommen, schon scharf an einer
versuchten
Anstiftung zum Verbrechen § 30 StGB.
Auch hier kann ich Dir nicht zustimmen, weil Anstiftung Vorsatz vorausetzt. Unter uns gesagt: mir ist das CD-Drama schnurzpiepegal. Mein Vorschlag war - wie Du schon gemerkt hast - eher sarkastisch gemeint. Deswegen habe ich auch gleich die möglichen Konsequenzen nachgeschoben.
Nicht böse sein, Du bringst hier meist echt gute Sachen, aber
im Strafrecht solltest Du Dich vielleicht etwas zurückhalten!
OK, werde mich in Zukunft auf Wirtschaftsstrafrecht konzentrieren, nur melden sich hier leider so wenige zu diesem Thema… *schmoll*
Viele Grüße
Tessa
Günstig ist es besonders, wenn Du tatsächlich Freunde hast,
die bezeugen können, daß die CD Dir gehört…Helfen ihr die E-Mails, in denen er ihr die Rückgabe zusichert
nicht auch?Ganz ehrlich, daß kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Man
kann doch e-mails zurückverfolgen (?), aber es ist evtl.
kompliziert zu beweisen, daß er die geschrieben hat - nehme
ich an.
Aber man braucht doch ein Passwort!
Aber ich weiss auch, dass mein EX eine riesige Fantasie hat und darüber hinaus der verlogenste MEnsch ist dem ich jemals über den Weg gelaufen bin. Er wäre sogar so dreist zu behaupten, dass er diese MAil nie verschickt hat und dass jemand sein Passwort geknackt haben muss…bzw. hätte es gar nicht so weit kommen müssen, da ich weiss dass eine andere Ex-Freundin von ihm dieses Passwort hat,und da sie seinem Ego ziemlichen SChaden zugefügt hat(indirekt durch meine Hilfe),würde es zu ihm passen zu behaupten dass sie die MAil verschickt hat,obwohl wir(sie und ich)uns zu diesem ZEitpunkt noch gar nicht kannten!!
gruss tanita
Auf dem Gebiet der Beweisführung in diesem
Zusammenhang hab ich 0 Ahnung, dafür gibts Experten… Tut
mir leid.L.
Hallo, tanita,
theoretisch sind mehrere Wege denkbar:
-
Strafanzeige. Die Einleitung eines Strafverfahrens wird kaum hilfreich sein, weil es in erster Linie auf die Verfolgung und Bestrafung des „Täters“ gerichtet ist und allenfalls am Rande zur Rückgabe der Beute führt. Außerdem würde die Staatsanwaltschaft in Ihrem Fall ein Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - jedenfalls wegen geringer Schuld - sehr bald einstellen.
Abgesehen davon stünde eine Strafanzeige rechtlich gesehen auf dünnen Beinen, weil einiges dafür spricht, daß das Verhalten Ihres Freundes weder als Diebstahl noch als Unterschlagung strafbar ist. Es ist nämlich durchaus denkbar, daß Ihr Freund die CD lediglich Ihnen vorenthalten will, darüber hinaus aber an ihr keinerlei Interesse hat.
Strafrechtliche Schritte - in einem entsprechenden Schreiben wohlformuliert angekündigt - taugen hier daher wohl nur als Druckmittel in der außergerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Ex. -
Klage auf Herausgabe der CD. Sie könnten ferner ohne weiteres Klage auf Herausgabe der CD erheben.
Die tatsächlichen Umstände, die diese Klage tragen, scheinen - wie ich Ihren übrigen Postings entnehme - mit entsprechenden Zeugen und der noch in Ihrem Besitz befindlichen Verpackung ohne weiteres beweisbar zu sein. Lediglich die angesprochenen E-Mails sind in diesem Zusammenhang wertlos. Denn eine herkömmliche, nicht digital signierte Mail bietet keinerlei Gewähr dafür, daß Sie tatsächlich von dem behaupteten Absender stammt und inhaltlich unverändert ist.
Die - im Verhältnis zum Gegenstandswert in der Tat erheblichen - Kosten eines Rechtsanwalts und die zusätzlich anfallenden Gerichtsgebühren sind zumindest dann, wenn die Klage Erfolg hat, kein Problem, da sie in diesem Fall der unterliegende Gegner zu tragen hat. Unterliegen Sie allerdings - etwa weil im Streitfall der Beweis mißlingt, daß Sie nach wie vor Eigentümerin der CD sind und Ihr Ex sie noch immer in Besitz hat - so bleiben Sie auf den Kosten sitzen und haben obendrein die Aufwendungen (insb. Anwaltskosten) Ihres Gegners zu ersetzen.
Da eine Herausgabeklage hier jedoch vor dem Amtsgericht erhoben werden kann, können Sie das Kostenrisiko dadurch mindern, daß Sie auf einen Rechtsanwalt verzichten und entweder die Sache selbst in die Hand nehmen oder sich durch einen beliebigen Dritten vertreten lassen. Eine geeignete Klageschrift etwa wird Ihnen auch jeder fortgeschrittene Rechtsrefendar formulieren können, da die Sache nicht weiter problematisch zu sein scheint.
Ob im Ergebnis allerdings eine einzige CD einen solchen Aufwand rechtfertigt, ist eine andere Frage … -
Schriftliche Mahnung. Sinnvoll (vor allem, wenn Sie Klage erheben wollen) ist allerdings, Ihrem Ex zunächst ein schriftliches Mahnschreiben zukommen zu lassen, in dem Sie noch einmal nachdrücklich - ggf. unter Bestimmung einer Frist - zur Rückgabe der CD auffordern. Sie sollten diese Aufforderung mit einem Hinweis auf die zivilrechtlichen und u.U. auch die strafrechtlichen Konsequenzen verbinden. Um dem Schreiben mehr Gewicht zu verschaffen, sollten Sie es außerdem von einem rechtskundigen Dritten formulieren und übersenden lassen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Tillmann
Ersten hab ich Scheiß geschrieben Unterschlagung ist § 246 - nicht 243 StGB - aber ist für Dich ja unwichtig…
Es kommt zunächst ja nicht auf die Mail oder die Beweisbarkeit an, um eine Anzeige zu machen.
Erstmal solltest Du davon ausgehen, daß die CD Dir gehört und er was falsches macht und nicht DU.
Du mußt es ja auch mal so sehen, ich weiß ja nicht wie alt ihr seid, aber wegen einer CD zeigen sich Leute, die mal ne Beziehung hatten normalerweise nicht an, daß weiß auch ein Polizist oder der Richter - wenn es denn soweit kommt.
Wenn Du Deinen Ex - nun anzeigst, wieso sollte man Dir nicht glauben, daß es Deine ist, wer tut sowas schon, wenn da nix dran ist.
Dann gehts ja weiter. Wann hast Du die CD wo gekauft, von wem erhalten? Es ist doch ein seltenes Exemplar sagts Du???
Das sind schon mal Fragen an denen sich u.U. die Herkunft feststellen läßt, z.B. über die Artikel-Nr. der Cd. Hatte der Laden den Dein Freund angibt, diese überhaupt zu diesem Zeitpunkt im Handel??
Es gibt schon Fragen die Du beantworten kannst, wo jedoch Dein Ex-Freund zögert oder gar keine plausibele antwort parat hat.
Hinzu kommen die Zeugenaussagen Deiner Freunde…
Wie gesagt, die Anzeige kostet ja zunächst nichts und wenn Du Deinen Ex- Freund vorher damit drohst - weiß ja nicht was er für einer ist - dann kriegt er vielleicht schon so kalte Füße…
Vielleicht hat er ja schon geklaut und wurde erwischt - macht ihn nicht gerade glaubwürdig…
Aber auf keinen Fall droh mit was anderem als einer Anzeige!!!
AUF KEINEN FALL Gewalt androhen o.ä., sonst kann er Dich nämlich anzeigen…
L.
Nein - Unterschlagung= 246 StGB - ich Dummi…
Hi L. (hast Du eigentlich keinen Vornamen?),
Klar hab ich den 
Genau deshalb ist es eine Unterschlagung § 243 StGB s.o…
Seit wann wird Unterschlagung nach § 243 StGB geahndet? § 243
ist soweit ich mich erinnern kann „besonders schwerer
Diebstahl“ und kommt hier eigentlich nicht in Frage.
Unterschlagung wird meines Wissens nach § 246 StGB verfolgt.
Da haste NATÜRLICH recht…
Schand über mich, daß kommt davon wenn man mal nich ins Buck guckt…
Was den Vorwurf eines Raubes (also CD mit Kumpels rausholen)
angeht, kann ich Dir eigentlich nicht zustimmen. Denn Raub
setzt voraus: fremde Sache, Absicht der rechtswidrigen
Aneignung. Bevor Du wieder von „dummen Gedanken“ redest, nur
so viel (*g*); Du weißt ja, worauf ich hinaus will.
Ich schrieb ja - sowas wie „egal was später bei rauskommt“…
Denn sowas läuft ja so in etwa ab:
T und ihre Kumpels K1 und K1 klingeln bei Ex-Freund E und haun raus:" Gib CD oder Du kriegst auf die Fresse."
Der macht das… Mal abgesehen davon wie sich solche Sachen sich auch noch entwickeln können (alle stürmen rein haun sich richtig, nehmen CD weg… - Alles schon da gewesen…)
Sodann ruft E 110 an und schildert: T und K1, K2 haben gerade meine CD …
Sind zunächst mal alle Beschuldigte eines Raubes (nehmen CD) o. einer räuberischen Erpressung (gibt CD), je nach Lauf der Dinge.
Da das verbrechen sind würden sie sofortige Fahndungsmaßnahmen mit anschließender polizeilich Vollbehandlung (s.o., z.B. nette Wohnungsdurchsuchung, der evtl. Mammi und Pappi beiwohnen dürfen), angefangen mit einer vielleicht unangenehmen Festnahmesituation (zu Boden bringen, dortiges Festlegen und Anlegen von Handfesseln - voll gerechtfertigt, es handelt sich ja um gewalttätige VERBRECHER), je nach Umständen nach sich ziehen.
Das alles ohne das die CD für T fremd war, also in der gutachterlichen Prüfung, gar kein Verbrechen vorlag. Das kann die Polizei aber im ersten Angriff nicht wissen, wie auch? Alle Maßnahmen wären daher rechtmäßig.
Und das alles wegen ihrer eigenen CD - wenn das keine Dummen Gedanken sind… 
Bring die Leute doch nicht auf sooo dumme Gedanken.
Das läuft ganz streng genommen, schon scharf an einer
versuchten
Anstiftung zum Verbrechen § 30 StGB.Auch hier kann ich Dir nicht zustimmen, weil Anstiftung
Vorsatz vorausetzt. Unter uns gesagt: mir ist das CD-Drama
schnurzpiepegal. Mein Vorschlag war - wie Du schon gemerkt
hast - eher sarkastisch gemeint. Deswegen habe ich auch gleich
die möglichen Konsequenzen nachgeschoben.
Ja Du hast natürlich recht mit dem Vorsatz, aber der wird erst später ermittelt, bzw vor Gericht geklärt, die Maßnahmen (Anzeige wegen VERDACHT auf…, usw.) laufen schon vorher an.
Wie gesagt - da macht keiner ne gutachterliche Prüfung vorher, denn das ist ja kein Sachverhalt, den man in Gänze auf den Tisch gelegt bekommt.
Dann bräuchten wir keine Ermittlungsbehörden, Ankläger und Verteidiger, sondern nur Richter, die das durchlesen und wie ne Klausur lösen und die Strafbarkeit feststellen oder nicht…
Nicht böse sein, Du bringst hier meist echt gute Sachen, aber
im Strafrecht solltest Du Dich vielleicht etwas zurückhalten!OK, werde mich in Zukunft auf Wirtschaftsstrafrecht
konzentrieren, nur melden sich hier leider so wenige zu diesem
Thema… *schmoll*
Haste nix anderes zu tun? - ich bin im Moment krank geschrieben…
Viele Grüße
L.
Hi,
keinen Vornamen?
Klar hab ich den
Und der wäre?
ich bin im Moment krank geschrieben…
Was willst Du mir damit sagen? Du weißt ja, ich wohne auch in Berlin *ggg*
Ciao
Tessa
kleine ergänzung
Hi, tanita,
eine kleine ergänzung noch zu den sehr guten überlegungen meines vorredners:
- Schriftliche Mahnung. Sinnvoll (vor allem, wenn Sie
Klage erheben wollen) ist allerdings, Ihrem Ex zunächst ein
schriftliches Mahnschreiben zukommen zu lassen, in dem Sie
noch einmal nachdrücklich - ggf. unter Bestimmung einer Frist
- zur Rückgabe der CD auffordern. Sie sollten diese
Aufforderung mit einem Hinweis auf die zivilrechtlichen und
u.U. auch die strafrechtlichen Konsequenzen verbinden. Um dem
Schreiben mehr Gewicht zu verschaffen, sollten Sie es außerdem
von einem rechtskundigen Dritten formulieren und übersenden
lassen.
Hier ist zu überlegen, ob eine drohung mit juristischen konsequenzen in einem ersten schreiben nicht zunächst unterbleiben sollte. Vielleich fällt Ihnen ja eine geschickte formulierung (vorsicht, die sollte natürlich nicht beleidigend sein oder sonst gegen Sie verwendet werden können) ein, die Ihren Ex zu einer schriftlichen äußerung wie „deine cd kriegst du von mir nie wieder, eher werde ich sie…“ verleiten. Damit stünde ein beweisstück für variante 1 und 2 zur verfügung. Varianten 1 und 2 dürften in solch einem glücksfall aber nicht mehr erforderlich sein, da dann ein zweites juristisch formuliertes schreiben unter hinweis auf die neue beweislage ausreichend sein dürfte.
Güße Rossi
iebstahl ist es nicht, schließlich hast Du ihm :die CD selbst gegeben.