Mahnkostenverfahren bei Bibliothek

Hallo zusammen.

Wie sieht die Rechtslage für Person A in folgendem fiktiven Fall aus.

Angenommen, Person A leiht sich in einer Bibliothek 100 Bücher aus. Leider vergisst A die Bücher an den Tag der Ausleihfrist, sodass er die Bücher zwei Werktage zu spät zurückbringt. Nun scheint er Glück zu haben, denn eine Person B (der Bibliothek) erzählt ihm, dass ihm keine Mahnkosten zugestellt worden sind und er die Bücher so zurückgeben kann (ohne anfallende Kosten). Am nächsten Tag verschickt die Bibliothek einen Brief (Poststempel), den A zwei Tage nach Rückgabe der Bücher in Empfang nimmt - mit dem Inhalt, er hätte nun doch die Mahnkosten + Strafgebühr zu tragen.
Gehen wir davon aus, dass A sich am Tag der verspäteten Rückgabe ein paar neue Bücher ausgeliehen hat - einen Bestätigungszettel bekam, dass noch keine Strafgebühren angefallen sind.

Wie verhält sich hier die Rechtslage? A bringt also die Bücher zu spät zurück, und erst dann wird ein Brief versendet, indem A zu einer „Geldstrafe“ verdonnert wird. Hat A diese jetzt zu begleichen?

Es dankt:
Disap

Hallo zusammen.

Wie sieht die Rechtslage für Person A in folgendem fiktiven
Fall aus.

Angenommen, Person A leiht sich in einer Bibliothek 100 Bücher
aus. Leider vergisst A die Bücher an den Tag der Ausleihfrist,
sodass er die Bücher zwei Werktage zu spät zurückbringt. Nun
scheint er Glück zu haben, denn eine Person B (der Bibliothek)
erzählt ihm, dass ihm keine Mahnkosten zugestellt worden sind
und er die Bücher so zurückgeben kann (ohne anfallende
Kosten). Am nächsten Tag verschickt die Bibliothek einen Brief
(Poststempel), den A zwei Tage nach Rückgabe der Bücher in
Empfang nimmt - mit dem Inhalt, er hätte nun doch die
Mahnkosten + Strafgebühr zu tragen.
Gehen wir davon aus, dass A sich am Tag der verspäteten
Rückgabe ein paar neue Bücher ausgeliehen hat - einen
Bestätigungszettel bekam, dass noch keine Strafgebühren
angefallen sind.

Wie verhält sich hier die Rechtslage? A bringt also die Bücher
zu spät zurück, und erst dann wird ein Brief versendet, indem
A zu einer „Geldstrafe“ verdonnert wird. Hat A diese jetzt zu
begleichen?

Was steht in den Ausleihbedingungen? Die sind maßgebend und die können in jeder Bücherei anders sein.

Büchereien sind meist der Stadtverwaltung unterstellt. Wenn dort eine andere Stelle als die Bücherei die Mahnungen veschickt, was oft vorkommt, dann erfährt diese von den zu spät zurükgegebenen Büchern erst, wenn die Mahnung schon weg ist und die Mahnkosten bereits angefallen sind. Im vorliegenden Beispiel kann man wohl nur auf Kulanz hoffen.

Wolfgang D.