mein Interesse gilt dem Abschleppen eines Autos vom eigenem Privatparkplatz.
Angenommen ein Auto wird von einem zum Wohnhaus gehörenden Parkplatz abgeschleppt weil der Parkausweis im Auto nicht gut sichtbar angebracht war. Der Fall ist, dass die Hausverwaltung ein Abschleppunternehmen beauftragt hat, nicht zum Haus gehörende Fahrzeuge abschleppen zu dürfen.
Hat der Besitzer des Autos die Möglichkeit die Abschleppkosten nicht bezahlen zu müssen?
Zumal der Hausverwaltung das KFZ-Kennzeichen des Mieters bekannt ist. Oder auch weil eine Verwarnung hätte ausgesprochen werden können.
Wenn von der Hausverwaltung gefordert wird, dass die Genehmigung immer gut sichtbar ausliegt, kann dieses einen bestimmten Grund haben:
Vielleicht hat die HV einen externen Sicherheitsdienst mitz der Überwachung beauftragt.
Dieses Personal braucht nur auf die Genehmigung zu achten. Keine Genehmigung sichtbar = abschleppen.
Ein Hinweis würde einen „echten“ Falschparker nur müde lächeln lassen und ein Mieter müsste deshalb leiden.
Ich habe Verstädnis für den Mieter UND die Hausverwaltung.
Die entstandenen Kosten würde ich versuchen mit der HV zu teilen. Meinen „Eigenanteil“ würe ich als Lehrgeld verbuchen und die Genehmigung an der Frontscheibe so fixieren, dass eine Wiederholung nicht möglich ist.
Gruß
BJ
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Wenn von der Hausverwaltung gefordert wird, dass die
Genehmigung immer gut sichtbar ausliegt, kann dieses einen
bestimmten Grund haben:
Vielleicht hat die HV einen externen Sicherheitsdienst mitz
der Überwachung beauftragt.
Dieses Personal braucht nur auf die Genehmigung zu achten.
Keine Genehmigung sichtbar = abschleppen.
Ich meine mal, dass die Verhältnismäßigkeit hier nicht beachtet wurde, zumal in diesem Fall wahrscheinlich niemand durch das Fahrzeug behindert wurde. Selbst wenn ein Fremdunternehmen mit der Kontrolle und weiteren Maßnahme beauftragt wurde, so hätte ein Anruf bei der Hausverwaltung (für den Fall, dass jemand erreichbar ist) genügt, um die Rechtmäßigkeit des Parkens feststellen zu können. Von der Polizei verlangt man eine solche Recherche vor dem „Umsetzen“ auch. Ich glaube zwar nicht, dass man im Nachhinein noch verhandeln kann,würde mich aber trotzdem nochmal an die HV wenden, vielleicht haben die ja ein Einsehen. (Schön wäre es, wenn das Abschleppunternehmen eine Liste der rechtmäßigen Parker mit sich führen würde).
Viel Glück, Sylvia
Ein Hinweis würde einen „echten“ Falschparker nur müde lächeln
lassen und ein Mieter müsste deshalb leiden.
Ich habe Verstädnis für den Mieter UND die Hausverwaltung.
Die entstandenen Kosten würde ich versuchen mit der HV zu
teilen. Meinen „Eigenanteil“ würe ich als Lehrgeld verbuchen
und die Genehmigung an der Frontscheibe so fixieren, dass eine
Wiederholung nicht möglich ist.
Gruß
BJ
Hallo,
mein Interesse gilt dem Abschleppen eines Autos vom eigenem
Privatparkplatz.
Angenommen ein Auto wird von einem zum Wohnhaus gehörenden
Parkplatz abgeschleppt weil der Parkausweis im Auto nicht gut
sichtbar angebracht war. Der Fall ist, dass die Hausverwaltung
ein Abschleppunternehmen beauftragt hat, nicht zum Haus
gehörende Fahrzeuge abschleppen zu dürfen.
Hat der Besitzer des Autos die Möglichkeit die Abschleppkosten
nicht bezahlen zu müssen?
Zumal der Hausverwaltung das KFZ-Kennzeichen des Mieters
bekannt ist. Oder auch weil eine Verwarnung hätte
ausgesprochen werden können.