132/132a STGB......Oder was Alles möglich wäre!

Moin Forum !
Was denkt Ihr zu folgendem, natürlich rein fiktivem Fall :
Person A kauft ein ehemaliges BW-Feldjägerfahrzeug von einem Händler,
der dieses wiederum von der VEBEG ( www.vebeg.de ) gekauft hat.
Das Fahrzeug befindet sich in nicht rückgebautem Zustand (Einbausatz FUG SEM 25 + Agat + Antenne + Aufkleber „Feldjäger“ + blaue Rundumleuchte + Sondersignal(abgeklebt,abgeklemmt), und erhält in vorbeschriebenem Zustand unter Vorlage einer Typenbescheinigung der BW eine TÜV-Vollabnahme.
Mit diesen Papieren wird das KFZ beim zuständigen Straßenverkehr(t)samt zugelassen und Person A nimmt mit dem KFZ, unbehelligt von der grün-weißen Rennleitung, ca. 7 Monate am öffentlichen Straßenverkehr teil.
Nach dieser doch recht langen Zeit erscheint besagte Rennleitung an einem Freitagmorgen gegen 08.30h an der Wohnungstür und bittet um die Fahrzeugpapiere (Allgemeine Verkehrskontrolle im Treppenhaus…?).
Person A - ein gesetzestreuer Bürger- kommt diesem Wunsch nach…
Fragt natürlich nach dem Wieso und Warum… erhält irgendwie keine richtige Auskunft… ein konkreter Tatvorwurf un wird nicht gemacht,
ebenso wird auch kein Grund f.d. „Verkehrskontrolle“ genannt-
und die Dame+Herr der Rennleitung ziehen wieder von dannen- natürlich nicht ohne vorher die Fahrzeugpapiere+TÜV-Bescheinigungen+Typenbescheinigung-BW+Kaufvertrag (alles Originale)
zur Wache mitnehmen zu wollen…natürlich nur zwecks Anfertigung einer Kopie…
Nunja, Person A -mittlerweile richtig wach geworden- verwehrt die Mitnahme bietet aber an besagte Papiere auf der Wache vorbeizubringen.
Irgendwann an besagtem Freitag- natürlich kurz vor dem Schichtwechsel um 13.00- erscheint A im Rennleitungsquartier zwecks Anfertigung der besagten Kopien…Beim besonders herzlichen Abschied wird A gefragt ob er sich denn sicher sei das der am KFZ angebrachte Feldjäger-Aufkleber
dranbleiben solle… Was er -wegen des Erhalts des originalgetreuen Fahrzeugzustandes- natürlich bejaht und zieht seiner Wege.
A. ist aber nicht nur gesetzestreu sondern auch ein treusorgender Familienvater und fährt mit seiner Familie 3 Tage später zum Einkaufen in ein nahegelegenes Einkaufszentrum.
Er begenet auf dieser Fahrt wieder einem seltsam grau-grün lackiertem und beklebtem Fahrzeug des Verkehrsdienstes der besagten Rennleitung…Diese möchte nun nochmal natürlich -gaaaaaanz allgemein-
mal schauen was denn mit den/dem Fahrzeugpapieren/Fahrzeug los ist…
A. teilt den Herren mit das er vermutet die Kontrolle wäre so allgemein nicht… und erhält Recht!
Denn: „Sie wissen ja das Wir gegen Sie ermitteln…!“
Nachdem er (A) nachfragt weshalb denn nun die Damen und Herren soviel Zeit für Ihn verschwenden und ganze Fotoserien von Fahrzeug nebst (unbeteiligten Insassen)schießen erhält er die Antwort: „…Sie bekommen noch Post von uns…!“
Das macht A. dann doch stutzig und er wendet sich telefonisch an die zuständige Renndienstgruppenleiterin von der er dann erfährt das die Angelegenheit nun wohl vom 2KK der selben Organisationseinheit bearbeitet wird.
Unzählige, erfolglose Telefonanrufe (Urlaub des Sachbearbeiters?) unter der A. mitgeteilten Telefonnummer und eine Woche später( wieder ein Freitag…), klingelt es an As Wohnungstür und ein Nachbar macht Ihn darauf aufmerksam das sein Auto von 2 Herren in Zivil seit einer halben Stunde zum Objekt eines neuerlichen Photoshootings gemacht wird (oliv ist sooooo eine tolle Farbe).
A. interessiert natürlich WER sein Auto so toll findet…
Nach der Befragung der „Fotografen“ geben diese sich als der stellvertretende Leiter der Rennleitung/PI5/2KK und ein weiterer
Mit-„arbeiter“ zu erkennen. Wenigstens einer der beiden ist so höflich
und stellt sich sogar namentlich vor…
Im Verlaufe des weiteren Gesprächs wird dann mitgeteilt das gegen A. wg. des Verdachts einer Straftat 132 bzw.132 A STGB ermittelt wird- Er würde ja mit einem Feldjägeraufkleber am Auto herumfahren.

Nun fragt sich unser -natürlich rein fiktiver A. was er denn gegen das,ebenso fiktive, ständige kontrollieren und fotografieren seines TÜV abgenommenen KFZ tun könnte (ausser den F***jägeraufkleber) zu entfernen und/oder ob die Damen und Herren der Rennleitung Ihn sogar
berechtigterweise so schlimmer und Ihm wirklich nicht bewusster
„Straftaten“ beschuldigen ?

Wie seht Ihr die Sache ?
Obs eigentlich eigentlich Leute gibt die sich wirklich beruflich nur mit diesem -doch recht ungewöhnlichem- Rechtsgebiet beschäftigen?

Auf viele Antworten hoffend und ein schönes WE wünschend

Nico

Hi,
da es sich zum Glück nur um einen „fiktiven“ Fall handelt, gebe ich nur meine private Meinung zum Besten.

Ein nicht „abgerüstetes“ Kriegsfahrzeug (egal welcher Art) ist an sich doch schon ein Verstoß gegebn Kriegswaffengesetz (?).

Die Kennzeichnung „Feldjäger“ ist eine nur staatlichen Wehrkräften vorbehaltene Bezeichnung. Ein Führen dieser Bezeichnung setzt voraus, dass das Kfz einer entsprechenden Behörde untersteht und entsprehendes Personal befördert.

Führung eines solchen Begriffes , ohne die Voraussetzung eines Behörden-Kfz und/oder entsprechende Bevollmächtigung, wäre also „amtsanmaßung“.

Reguläre Feldjäger sind (unter bestimmten Voraussetzungen) Streitkräften und auch zivilen Personen und Kfz weisungsberechtigt.

Extrembeseispiele:
Jemand kauft sich einen alten US-Chieftain-Panzer voll ausgerüstet. Er fährt nun jahrelang „völlig unauffällig“ im Straßenverkehr mit und hat auch alle TÜV-Papiere dafür.
Auch wenn es nie beanstandet wurde, kann er daraus kein Gewohnheitsrecht herleiten und auf „Bestandsschutz“ bestehen.
Und die Amis werden es auch nicht gut finden, dass er ubnter ihrer Flagge herumgurkt.

Da gibts nur eins: Demilitarisieren (Waffenhalterungen müssen auch raus) und anderen Schriftzug drauf.
Geldjäger - Feldhase oder einfach ähnliches.
Feldbullizei ginge wohl auch *grins*

Ansonsten: Zu Kreuze kriechen und sich auf „hab-ich-nicht-gewusst“ und „tue-das-auch-nie-nie-nie-wieder“ berufen.
Vielleicht kommt man dann mit nem „blauen Auge“ davon.

Ist ja zum Glück in real garnicht möglich, dass jemand „vollaufgerüstet“ mit inem „Kampffahrzeug“ herumfährt und dafür auch noch stes nenen TÜV bekommt… und es merkt keiner.

Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin moin,

interessanter Fall.

Aber wohl kaum wirklich so verwirrend und unverständlich, wie beschrieben, wenn man sich den gleichen Fall mal mit einem Polizeifahrzeug vorstellen würde.

Grundsätzlich kommen hier enorm viele Dinge zusammen. Ich versuche mal das ganze etwas aufzudröseln:
Ich habe das richtig verstanden, dass dasSEM 25 noch voll funktionsfähig im Wagen ist? Das könnte schon das erste Problem sein, inwiefern en detail fehlt mir aber die nötige Rechtskenntnis.
Das Blaulicht ist der nächste Punkt.
Der Aufkleber „Feldjäger“ ist selbstverständlich zu entfernen oder abzudecken! Wenn du mit einem dementsprechend gekennzeichneten Einsatzfahrzeug deiner Wege fährst würde ich definitiv Straftaten, wie §132 und §132a StGB in Betracht ziehen, insbesondere auch deshalb, weil die Bundeswehr zur Wahrnehmung von Sonder- und Wegerechten befugt ist - von etwaigen anderen „Amtshandlungen“ will ich gar nicht ausgehen.

Ich persönlich würde das Kfz solange stillegen, bis entsprechende Änderungen vorgenommen wurden - aber wahrscheinlich suchen die Kollegen auch noch nach Rechtssicherheit.

Im Übrigen muss man sich Straftaten nicht bewusst sein, um ihre Tatbestände zu erfüllen, wobei du ja spätestens seit dem Wissen der Ermittlungen gegen dich mit Vorsatz handelst bzw. zumindest etwaige Folgen deines Handelns billigend in Kauf nimmst.

Ich denke du solltest schnellstmöglich zusehen, dass das Fahrzeug in einen „zivilen“ Zustand - insbesondere ohne Blaulicht und „Feldjäger“ Aufschrift kommt, ansonsten könnte sich nicht nur der Staatsanwalt sondern auch die Rechtspflege der Bundeswehr schnell mit dem Fall befassen.

Gruß Andreas

Der TÜF dürfte wohl nur für …
… allgemeine Verkehrssicherheit zuständig sein. Ein Blaulicht oder ein Aufkleber beeinflussen die Straßenlage und das Bremsverhalten nicht wirklich …

Hi,

Es koennte wie schon angemerkt ein Verstoss gegen 132a oder auch 126 OWiG vorligen. Das beschriebene Verhalten der Polizei weist jedoch verschiedene Verstoesse gegen Formvorschriften aus.
Ich wuerde A raten einen Anwalt einzuschalten.

DM

hmmm …
hi nico,

aus eigener erfahrung aus dem südlichen nachbarland kann ich dir sagen was hier so läuft:

mein feuerwehrauto wurde nur mit abgedeckten rundumleuchten typisiert, die aufschrift „freiwillige feuerwehr xyz“ durfte bleiben. ebenso die originaleinbauten sowie die dachgalerie.

umgelegt auf deinen - natürlich völlig fiktiven - fall:

vom blaulicht würde ich mich schnellstmöglich trennen (dauerhaft abdecken bzw. mit gelber haube versehen - isses eine RKLE 90 oder jünger ? da gibt´s noch hauben beim boschdienst). zusätzlich einen schlüsselschalter gegen unbeabsichtigtes einschalten vorsehen (also wenn gelblicht druff is). lustigerweise darf ich hier in at - theoretisch - auch ein rotlicht am dach haben, nur blau ist verboten.

sondersignalanlage ist eh abgeklemmt, also ohne funktion.

die aufschrift ist ein grenzfall - eventuell hilft ein gutachten eines sachverständigen weiter wenn das fahrzeug erhaltungswürdig ist. was isses denn überhaupt für ne kiste ?

einbausatz - imho kein problem, wiederum vorausgesetzt das fahrzeug ist erhaltungswürdig. meiner hat hinten 2 holzpritschen - eine davon sogar gegen die fahrtrichtung, keine gurte, keine kopfstützen, keine warnblinkanlage - alles anstandslos typisiert worden, da fahrzeug erhaltungswürdig. steht auch im zulassungsschein extra drinnen, dass eine ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

tiger

Hi,
da es sich zum Glück nur um einen „fiktiven“ Fall handelt,
gebe ich nur meine private Meinung zum Besten.

Ein nicht „abgerüstetes“ Kriegsfahrzeug (egal welcher Art) ist
an sich doch schon ein Verstoß gegebn Kriegswaffengesetz (?).

Die Kennzeichnung „Feldjäger“ ist eine nur staatlichen
Wehrkräften vorbehaltene Bezeichnung. Ein Führen dieser
Bezeichnung setzt voraus, dass das Kfz einer entsprechenden
Behörde untersteht und entsprehendes Personal befördert.

Führung eines solchen Begriffes , ohne die Voraussetzung eines
Behörden-Kfz und/oder entsprechende Bevollmächtigung, wäre
also „amtsanmaßung“.

Reguläre Feldjäger sind (unter bestimmten Voraussetzungen)
Streitkräften und auch zivilen Personen und Kfz
weisungsberechtigt.

Extrembeseispiele:
Jemand kauft sich einen alten US-Chieftain-Panzer voll
ausgerüstet. Er fährt nun jahrelang „völlig unauffällig“ im
Straßenverkehr mit und hat auch alle TÜV-Papiere dafür.
Auch wenn es nie beanstandet wurde, kann er daraus kein
Gewohnheitsrecht herleiten und auf „Bestandsschutz“ bestehen.
Und die Amis werden es auch nicht gut finden, dass er ubnter
ihrer Flagge herumgurkt.

Da gibts nur eins: Demilitarisieren (Waffenhalterungen müssen
auch raus) und anderen Schriftzug drauf.
Geldjäger - Feldhase oder einfach ähnliches.
Feldbullizei ginge wohl auch *grins*

Ansonsten: Zu Kreuze kriechen und sich auf
„hab-ich-nicht-gewusst“ und „tue-das-auch-nie-nie-nie-wieder“
berufen.
Vielleicht kommt man dann mit nem „blauen Auge“ davon.

Ist ja zum Glück in real garnicht möglich, dass jemand
„vollaufgerüstet“ mit inem „Kampffahrzeug“ herumfährt und
dafür auch noch stes nenen TÜV bekommt… und es merkt keiner.

Gruß
BJ

NAMD:

ich denke es wäre „Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“ §132a Stgb:
Amtsanmassung wäre es nur,wenn er das Blaulicht einschaltet,oder sich irgendjemandem gegenüber als echter Feldjäger ausgibt.
Eine Kriegswaffe dürfte so ein Fahrzeug nicht sein, man kann zwar auf dem Standpunkt stehen das jedes Auto eine Waffe ist,wofür es natürlich gute Argumente gibt.
Aber eine Kriegswaffe ist wohl durch technische Parameter eindeutig definiert. Ich weiss jetzt aber nicht,ob zum Beispiel ein Radargerät der BW einer Kriegswaffe gleichgestellt ist,schätze aber mal die Verwendung ist aus anderen Gründen untersagt.
Eine Kriegs-Waffe sollte wohl den Zweck erfüllen können,ein Projektil,einen Sprengkörper oder eine schädliche Substanz in/an ein Ziel zu befördern,und zwar zur unmittelbaren Anwendung,nicht lediglich zum Transport.
Andererseits könnte ja bereits ein Fiat Panda oder ein Mini eine Kriegswaffe sein,wenn sie mit Sprengmitteln gefüllt ist.
Allerdings werden diese Waffen allgemein nicht von anerkannten regulären Truppen verwendet,sondern eher von so genannten Aufständischen.

die aufschrift ist ein grenzfall - eventuell hilft ein
gutachten eines sachverständigen weiter wenn das fahrzeug
erhaltungswürdig ist. was isses denn überhaupt für ne kiste ?

Nein, die Aufschrift ist in diesem Zusammenhang mit Lackierung und äußerem Eindruck des Fahrzeug (im Zweifelsfall aber auch nur als Aufschrift auf einem Kfz) genauso „schwerwiegend“ oder „nicht schwerwiegend“, wie die Aufschrift „Polizei“ auf einem entsprechend lackierten, mit RKL-blau versehenen Kfz zu sehen. Es geht hier um eine hoheitliche exekutivaufgabe des Bundes und nicht um den wagen des Karnevallsvereins der örtlichen FFW (entschuldige mich jetzt bereits für Übertreibungen, die der Verdeutlichung dienen sollen). Insbesondere ist auch deshalb ein Vergleich mit einem Kfz der FFW völlig unpassend, da es sich hierbei um ein (vormaliges) Kfz einer Organisation des Zivilschutzes/der zivilen Verteidigung und NICHT um ein Kfz eines Exekutivorgans handelt!

Gruß Andreas

hey :o)

sorry, ich hab die bezeichnung „feldjäger“ nicht als deutsches synonym für die mp intus, bei uns heißt die militärpolizei schlicht militärpolizei.

karneval schreibt man übrigens mit einem „l“ und übertreibungen sind nicht nötig, sogar österreicher können argumenten folgen wenn sie langsam geschrieben werden.

tiger

Werde diese Hinweise in Zukunft beherzigen. :o)

Gruß Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]