Hallo Rainer,
da bis jetzt noch niemand geantwortet habe, versuche ich mal ein paar Hinweise zu geben. Sollte ich falsch liegen, lasse ich mich auch gerne verbessern.
man nehme an, ein Polizist nutzt einen Streifenwagen zum
Transport von Familienangehörigen. Dabei wird der gute
Staatsdiener von einem Kollegen vor der Haustür abgeholt, um
gemeinsam zum Dienst zu fahren. Die Ehefrau sowie ein Kind
fahren einen Teil der Strecke mit, um dann abgesetzt zu
werden.
Gibt es zur privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen eine
Regelung, wenn ja, was besagt diese? (Und kann man sie
einsehen?)
Also wenn es solche Regelungen gibt, dann sind die im Bereich der Landespolizei auch nur auf das jeweilige Bundesland bezogen und müssen auch nicht unbedingt öffentlich gemacht werden.
Aber normalerweise dürfte die Regelung so sein, dass überhaupt keine privaten Fahrten mit dem Dienstwagen möglich sind, auch nicht um vom Dienst nach Hause zu kommen. Warum soll der Staat Auto und Benzin zur Verfügung stellen für Fahrten, die die meisten Arbeitnehmer selber organisieren und bezahlen müssen? Das Kfz verbleibt meist einfach am Standort.
Ausnahmen gibt es zum Beispiel in sehr ländlichen Räumen, in denen der Polizeibeamte sozusagen immer im Dienst ist, da man sich kein aufwändiges Schichtsystem leisten kann.
Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz im Falle eines
Unfalles?
Behördenfahrzeuge müssen nicht unbedingt versichert sein, so verzichtet zum Beispiel der Bund auf eine Haftpflichtversicherung für weite Teile seines Fuhrparks. Im Schadensfalle wird halt direkt abgerechnet und bezahlt, das ist immer noch billiger als eine Versicherung.
=Wer haftet für Personenschäden von Privatpersonen (nicht
aufgrund einer Dienstfahrt Insasse) in im Falle eines
Unfalles?
Blöde Antwort: es haftet derjenige, der rechtlich dazu verpflichtet ist. Hierzu gelten die üblichen Bestimmungen zur Behördenhaftung/Beamtenhaftung. Auch eine Versicherung springt ja nur ein, wenn die versicherte Person zu haften hat.
Ich hoffe, die Fragen sind korrekt gestellt. Ich konnte bisher
keine Vorschrift finden, die die Mitnahme von Privatpersonen
regelt. Vielleicht hilft ja ein Tip nach dem richtigen
Such(-zauber-)wort.
Ein richtiges Zauberwort könnte Informationsfreiheitsgesetz heißen. Dieses besagt, dass sich ein Bürger im Allgemeinen alle Informationen einer Behörde beschaffen kann, ohne eine Begründung dafür abzuliefern. Es gilt für den Bund, aber die meisten Länder haben auch ein solches Gesetz. Du könntest dich über Google informieren, wie eine solche Anfrage abläuft. Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen, zum Beispiel wenn die innere Sicherheit betroffen ist. Aber ich denke, die Frage, ob Polizeibeamte in einer bestimmten Region den Dienstwagen für Heimfahrten nutzen dürfen, sollte nicht sicherheitsrelevant sein.
Viele Grüße
Ultra