In der Regel bekommt man von der Bank ein Formular überreicht, wenn man eine Bankvollmacht an jemand gibt.
Kann man das auch selbst formulieren?
Hintergrund ist folgender:
Immer wieder wird berichtet von Angehörigen (oder auch Fremden), die solch eine Vollmacht missbraucht haben und sich bereichert haben. Aber ältere Menschen können in die Lage kommen, wo sie selbst sich nicht mehr um ihre Finanzen kümmern können.
Gilt dann auch eine selbst geschriebene Vollmacht in der geregelt ist, wie das Vermögen angelegt werden muss (z.B. nur Sparbücher, Staatspapiere bester Bonität), dass pro Monat nur ein bestimmter Barbetrag abgehoben werden darf? Das vor dem Verkauf des Hauses eine andere Person noch ihr Einverständnis geben muss? Bei den mir bekannten Bankvollmachen darf ja eigentlich alles, von der Geldanlage, Verkauf, Auflösung Depots es gibt da keine Grenzen.
Das einem anderen alles zu erlauben finde ich ganz schön schwierig.
Hat jemand einen Rat?
Petra
Hallo,
Kann man das auch selbst formulieren?
klar, aber man sollte sich nicht sicher sein, daß dasa Kreditinstitut diese Vollmacht auch akzeptiert. Man sollte sich lieber ein Blankoformular vom Institut besorgen und dann bei Bedarf ausfüllen.
Bei den mir bekannten Bankvollmachen darf ja
eigentlich alles, von der Geldanlage, Verkauf, Auflösung
Depots es gibt da keine Grenzen.
Bei den mir bekannten Kotovollmachten darf man genau das alles eigentlich nicht. Diese Vollmachten betreffen lediglich die Kontoführung, also Verfügungen über Guthaben bzw. eingeräumte Kredite sowie die Entgegennahme von Auszügen und anderen Mitteilungen.
Für alles andere sind zusätzliche Vollmachten notwendig.
Gilt dann auch eine selbst geschriebene Vollmacht in der
geregelt ist, wie das Vermögen angelegt werden muss (z.B. nur
Sparbücher, Staatspapiere bester Bonität), dass pro Monat nur
ein bestimmter Barbetrag abgehoben werden darf?
Das kann man zusätzlich vereinbaren.
Das vor dem
Verkauf des Hauses eine andere Person noch ihr Einverständnis
geben muss?
Frage: Was hat das mit einer Bankvollmacht zu tun? Antwort: Nix.
Gruß,
Christian
Hallo,
klar, aber man sollte sich nicht sicher sein, daß dasa
Kreditinstitut diese Vollmacht auch akzeptiert.
Genau dies wird die Bank im Regelfall nicht tun, denn
Gilt dann auch eine selbst geschriebene Vollmacht in der
geregelt ist, wie das Vermögen angelegt werden muss (z.B. nur
Sparbücher, Staatspapiere bester Bonität), dass pro Monat nur
ein bestimmter Barbetrag abgehoben werden darf?
wie bitte schön soll die Bank solch individuellen Wünsche den (mit vertretbarem Aufwand) kontrollieren.
Sie müsste in diesem Beispiel bei jeder Auszahlung (am Schalter, wie am Automaten), einen Zähler mitlaufen lassen, wieviel der Bevollmächtige bereits bekommen hat. Und läuft dann Risiken der Interpretation, z.B.:
- zählen ausländische Währungen hinzu?
- wie ist es, wenn der Bevollmächtigte einzahlungen vornimmt. Erhöht sich dann der Betrag, den er abheben darf?
Akzeptiert die Bank die Vollmacht mit den Bedingungen, so haftet sie für die Einhaltung der Bedingungen. Wenn sie es nicht überwachen kann, wird die Bank sie daher nicht annehmen.
Hallöchen,
klar, aber man sollte sich nicht sicher sein, daß dasa
Kreditinstitut diese Vollmacht auch akzeptiert.Genau dies wird die Bank im Regelfall nicht tun, denn
an der Stelle ging es eigentlich noch darum, ob man eine Vollmacht überhaupt selbst formulieren kann. Ich bezweifelte dies schon ganz grundsätzlich, weil die Kreditinstitute aus guten Gründen ihre eigenen Vordrucke haben, u.a., damit die Mitarbeiter nicht darauf achten müssen, ob alle notwendigen Angaben im Text enthalten sind.
Gruß,
Christian
Hallo Petra,
eine denkbare Möglichkeit wäre, ein separates Konto zu eröffnen, darauf einen bestimmten Betrag einzuzahlen (oder einen Dauerauftrag einzurichten) und Vollmacht für dieses Konto zu erteilen. Das hielte ich für einfach und unproblematisch.
Gruß
Ramona