Hallo,
ich möchte gerne herausfinden, wo ein Schuldner (Nicht-Kaufmann / natürliche Person) innerhalb der EU am einfachsten und kürzesten eine Restschuldbefreiung erlangen kann. Da laut EU-Recht Restschuldbefreiungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von deutschen Gerichten akzeptiert werden müssen ist das natürlich sehr interessant für Leute, die in Deutschland ansonsten die 6 Jahre durchstehen müssten.
Bisher weiß ich von
England 12 Monate -
Frankreich 13 - 24 Monate
Österreich 7 Jahre (?)
Belgien 7 Jahre (?)
Luxemburg, im großen und ganzen belgisches InsoRecht
Diese Liste braucht dringend jemand, der etwas hinzufügen kann. Auf
http://ec.europa.eu/civiljustice/ba…uptcy_ec_de.htm
sind hierzu nur dürftige oder für Laien kryptische Informationen.
Außerdem fehlen die neuen Mitglieder Rumänien / Bulgarien.
Euren Rat und Eure Gedanken hierzu würde ich herzlich begrüßen.
Vielen Dank
u. andere Lösung suchen