Insolvenzrecht Restschuldbefreiung in der EU

Hallo,

ich möchte gerne herausfinden, wo ein Schuldner (Nicht-Kaufmann / natürliche Person) innerhalb der EU am einfachsten und kürzesten eine Restschuldbefreiung erlangen kann. Da laut EU-Recht Restschuldbefreiungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von deutschen Gerichten akzeptiert werden müssen ist das natürlich sehr interessant für Leute, die in Deutschland ansonsten die 6 Jahre durchstehen müssten.

Bisher weiß ich von
England 12 Monate -
Frankreich 13 - 24 Monate
Österreich 7 Jahre (?)
Belgien 7 Jahre (?)
Luxemburg, im großen und ganzen belgisches InsoRecht

Diese Liste braucht dringend jemand, der etwas hinzufügen kann. Auf
http://ec.europa.eu/civiljustice/ba…uptcy_ec_de.htm
sind hierzu nur dürftige oder für Laien kryptische Informationen.
Außerdem fehlen die neuen Mitglieder Rumänien / Bulgarien.

Euren Rat und Eure Gedanken hierzu würde ich herzlich begrüßen.

Vielen Dank

http://ec.europa.eu/civiljustice/ba…uptcy_ec_de.htm

http://ec.europa.eu/civiljustice/bankruptcy/bankrupt…

So ist der Link richtig.

Vielen Dank

Hallo

ausserhalb sind knallharte Bedingungen zu erfüllen, wie Wohnsitz(nix Briefkasten). Meistens sind dort Abzocker am Werk und es es nicht für den normalen Arbeitnehmer oder HartzIV Empfänger. Es kostet richtig Kohle, mit ungewissen Ausgang.
Über F hatten wir hier schon mal nen Thread.

lG
Mikesch

Am besten ganz schnell vergessen :wink: u. andere Lösung suchen

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