Ok, da mein erster Artikel ja gegen die FAQ was weiß ich was verstoßen hat hier nochmal ne allgemeiner geschriebene Frage:
Annahme: Eine Person bekommt von einer verwandten Person ein Grundstück überschrieben (kein Kauf des Grundstücks), was für Kosten Fallen dann für den Neubesitzer des Grundstückes noch an?
Des Weiteren möchte der Neubesitzer des Grundstücks dieses irgendwann einmal verkaufen. Fallen da dann weitere Kosten wie z.B. Grunderwerbssteuer oder ähnliches an?
Ok, da mein erster Artikel ja gegen die FAQ was weiß ich was
verstoßen hat hier nochmal ne allgemeiner geschriebene Frage:
Annahme: Eine Person bekommt von einer verwandten Person ein
Grundstück überschrieben (kein Kauf des Grundstücks), was für
Kosten Fallen dann für den Neubesitzer des Grundstückes noch
an?
muss derjenige bei dem Grundbuchamt nachfragen, ist wohl Länder oder Kommunalsache mit den gebühren
Des Weiteren möchte der Neubesitzer des Grundstücks dieses
irgendwann einmal verkaufen. Fallen da dann weitere Kosten wie
z.B. Grunderwerbssteuer oder ähnliches an?
Beim Verkauf muss niemand „Erwerbsteuer“ bezahlen, evtl. Gewinnsteuern, wenn ein Gewinn entstanden ist, nach Spekulationsfrist