Hallo Peter,
zunächst einmal… ich bin kein Rechtsexperte und kann deshalb nur eigene Erfahrungen aufführen. Dass diese Erfahrungen teilweise aus Prozessen resultieren, erhöht zwar die Wahrscheinlichkeit , sind aber keine garantie 
wenn du ein Einschreiben mit Rückschein gesendet hast, hast du die Empfangssbestätigung ja vorliegen.
Bei „normalen“ Einschreiben kann dir die Post die Übergabe/Einwurf mit Datum/Uhrzeit und Unterschrift des Zustellers belegen.
Beides sind gerichtlich anerkannte Beweismittel (sic)
Mit dieser Zustellung beginnen alle eventuellen Fristen. Da könne die verbummeln was sie wollen.
Z.B. Vertragskündigung: Wenn du ordentlich und fristgerecht kündigst, brauchst du keine Bestätigung, dass sie damit einverstanden sind. Kündigungen sind immer nur einseitig und bedürfen nicht der Zustimmung.
Wenn der „Partner“ also nach Ende des gekündigten Vertrages den Vertrag weiter fortführen will und Geld will, gib ihm nichts. … nimm aber auch keine Leistung an.
Dann soll er versuchen, sich sein nicht vorhandenes Recht vor Gericht zu holen. Er wird scheitern… WENN du dich an alle Punkte des Vertrages btreffs d Kündigung gehalten hast und keine Zahlungen mehr offen sind.
Telefonate mitschneiden darfst du (soweit ich weiß) in D nur wenn du den Gesprächspartner ausdrücklich auf einen folgenden Mitschnitt aufmerksam gemacht hast. Sonst ist der Mitschnitt an sich schon illegal.
Mitschnitte sind oft vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen. In wieweit ein Mitschnitt vor Gericht bewertet werden aknn und wird entzieht sich meiner Kenntnis… bin aber der Meinung , dass das letzte Wort dazu beim Richter liegt.
Lass dir den Namen deines Gesprächspartners nennen und sage ihm er soll dir kurz eine schriftliche Bestätigung aufs Fax legen.
Notier dir dann Namen, Funktion, Datum, Uhrzeit, Auskunft.
- Wird er eventuell dann etwas korrekter antworten - weil er ja plötzlich nicht mehr anonym ist.
- hast du was „in der Hand“
Wenn dann nichts passiert… lasse dich bei Callcentern mit dfem Backoffice oder Teamleiter verbinden oder erfrage seine Nummer.
Bei Firmen dementsprechnd an Abteilungsleiter oder Chef wenden.
Damit du nichjt vorher abgeblockt wirst erzähle nicht dem ersten von dem Problem, sondern erst dem „Chef“.
" Ich habe da spezielle xxx, die nur Ihre Firmenleitung beantworten kann, da die Antwort evtl rechtliche Konsequenzen ha"… schon hast du normale Call-Agents abgeschreckt. Die wollen sich nicht die Finger vebennen.
Beantwortung von Kundenpost ist eine Sache der Höflichkeit. Wenn man z.B. ein Werk anschreibt, so wird man selten die gewünschten Auskünfte erhalten. Aber auch schon mit der Bitte, sich an einen Händler zu wenden, ist der Höflichkeit genüge getan…auch wenn es einem nicht gefällt.
Viele Firmen sind nicht auf Privatkunden eingestellt und man sollte es auch nicht immer erwarten.
Anders ist es bei Firmen, die ihr Geld mit den Privatkunden verdienen. Bei diesen kann man erklärende und ausführliche Antworten erwaerten, wenn die Fragen nicht schon in Verträgen und unterschribenen Dokumenten und AGB erklärt wurden.
Allgemein würde ich sagen:
Wenn eine Firma keinen Kundenservice bietet, so handel ich auch nicht mehr mit denen.
Kostenrückerstattung für Schreiben/Telefonate ?
Neee wirst du wohl nicht bekommen.
Wenn du also eine Verbindung zu einer speziellen Firma hast:
Sende Ihnen ein letztes Schreiben an die geschäftsführung (wennn bekannt Namen angeben) und teile ihnen mit, dass dir die Art des Kundenservice nicht gefällt und du aus diesem Grund keine weiteren Verträge mehr mit ihnen machen wirst.
Egal was dann kommt: Wenn du keine Vorteile mehr aus folgenden Schreiben diesr firma ziehen kannst, ignorier die Briefe.
Vorausgesetzt, es gibt beiderseits keine offenen Forderungen mehr.
Reklamationen solltest du natürlich weiterhin durchsetzen… und die und auch nur die, solltest du selbst vor Gericht bringen, wenn nötig.
Alles andere lass auf dich zukommen.
Zur Kostenerstattung:
Stell dir mal die Lage wie folgt vor (absichtlich überzeichnet):
Eine Firma erhält von einem einzigen Kunden jeden Tag eine Anforderung/Beschwerde/Einlassung. Die Firma stellt für die Bearbeitungszeit einen Mitarbeiter ab. Sie investiert also Geld.
Nimm mal an, dass die täglichen Briefe einfach nur „blabla“ sind, weil sich einer wichtig machen will oder nichts zu tun hat *g*.
Wieso soll die Firma dann noch zusätzlich zum Bearbeitungsaufwand die Kosten des Briefeschreibers tragen ?
Ich glaube, sobald es ein solches gesetz gibt „Der Empfänger eines Briefes ist verpflichtet, die Portokosten dem Absender zu erstatten“…
… werden alle Firmen nur noch an gewerbliche verkaufen und ihre AGB in der Art ändern, dass unverlangte Briefsendungen nicht mehr angenommen werden und dementsprechend auch keine Kosten ersetzt werden.
Gruß
BJ
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