Scheck vom Kunden weg - und nun?

Hi,

bereits vor ca. einem Jahr erhielt ich einen Scheck einer Kundin den ich allerdings erst Anfang des Jahres einreichte. An dem Tag hatte ich diverse Dinge in der Postbank zu erledigen. Leider wurde dieser und andere Schecks nie gut geschrieben. Ich weiß nicht mehr ob ich den Beleg darüber überhaupt erhalten habe oder nicht. Meistens hebe ich diese Durchschläge schon auf, doch leider nicht immer.

Tja, dann rief ich die Kundin an mit der Bitte, sie möge den Scheck sperren lassen und mir einen neuen Scheck ausstellen. Sie meinte, sie würde bei ihrer Bank nachfragen. Der Scheck wurde nie abgebucht. Doch nun nach mehrmaliger Telefonate weigert sie sich die Rechnung zu begleichen. Begründung: sie habe mir bereits einen Scheck mit Quittung ausgestellt. Alles weitere ginge sie nichts mehr an.

Argumentiere ich damit, daß mir das Geld zusteht, meint sie auf einmal, sie wisse die Schecknummer nicht, sie könne den Scheck nicht sperren lassen.

Welche Möglichkeit(en) habe ich um an mein sauer verdientes Geld zu kommen?

Danke für Eure Tipps?

Romana

Hallo!

Der Scheck wird immer nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung Statt hingegeben. Das heißt, die Schuld ist dann beglichen, wenn Du den Scheck einlöst, vorher nicht.

Wenn Deine Kundin nach Aufforderung nicht zahlen möchte, schicke ihr einen gerichtlichen Mahnbescheid (im Schreibwarenhandel) und erhebe danach evtl. Klage. Mit dem Weg über den Mahnbescheid umgehst Du i. ü. auch das neue Schlichtungsgesetz, wonach Du vor einer Klage eine Schlichtung anstrengen mußt (wenn Streitwert unter 1.500,- DM).

Marcus

denn er ist über den Bankschalter gegangen, doch die Postbank hat dann drei Schecks einfach verbummelt. Ich weiß ganz sicher, daß ich die Scheks abgegeben habe. Ich konnte mich noch erinnern wie lange es gedauert hat, weil ein Schalterbedienteter einen jungen Kollegen bei mir eingewiesen hat. Was wenn die Schecks irgendwann in der Bank wieder auftauchen?

Gibt es noch weitere Argumenationen zu dieser Sache, damit ich das Thema endgültig vom Tisch haben kann.

Danke einstweilen.

Ciao,
Romana

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Hi!

denn er ist über den Bankschalter gegangen, doch die Postbank
hat dann drei Schecks einfach verbummelt. Ich weiß ganz
sicher, daß ich die Scheks abgegeben habe. Ich konnte mich
noch erinnern wie lange es gedauert hat, weil ein
Schalterbedienteter einen jungen Kollegen bei mir eingewiesen
hat. Was wenn die Schecks irgendwann in der Bank wieder
auftauchen?

Glaubst du wirklich, daß der nach 10 Monaten noch auftaucht!!! Ich schätze sogar mal, daß Schecks auch ne „Haltbarkeitszeit“ haben und nach 10 Monaten eh net mehr eingelöst werden dürfen…

Auf jeden Fall hast du dein Geld nicht und die Kundin muß bezahlen. Ich würde sie schriftlich darauf aufmerksam machen, daß der Scheck bei der Bank verschlampt wurde und ihr eine Frist zur Begleichung setzen…das übliche Mahnverfahren halt!

Wenn du jetzt direkt klage einreichst wirst du vor Gericht Probleme bekommen, zumal du da eh schon krumm angesehen wirst, weil du das erst nach 10 Monaten merkst! Derzeit sehe ich die Kundin noch nicht im Verzug, da sie ja halt bezahlt hat und damit darfst du net klagen! Was ihr am Telefon besprochen habt ist net nachweisbar!

Ergo…setz sie in Verzug und dann mal wietersehen…

Gruß

Bernd

Gibt es noch weitere Argumenationen zu dieser Sache, damit ich
das Thema endgültig vom Tisch haben kann.

Danke einstweilen.

Ciao,
Romana

Hallo!

Der Scheck wird immer nur erfüllungshalber und nicht an
Erfüllung Statt hingegeben. Das heißt, die Schuld ist dann
beglichen, wenn Du den Scheck einlöst, vorher nicht.

Wenn Deine Kundin nach Aufforderung nicht zahlen möchte,
schicke ihr einen gerichtlichen Mahnbescheid (im
Schreibwarenhandel) und erhebe danach evtl. Klage. Mit dem Weg
über den Mahnbescheid umgehst Du i. ü. auch das neue
Schlichtungsgesetz, wonach Du vor einer Klage eine Schlichtung
anstrengen mußt (wenn Streitwert unter 1.500,- DM).

Marcus

denn er ist über den Bankschalter gegangen, doch die Postbank
hat dann drei Schecks einfach verbummelt.

Damit ist der Scheck erst eingereicht (bei deiner Bank).
Er wurde aber noch nicht eingelöst (von der anderen Bank).

Börni

Glaubst du wirklich, daß der nach 10 Monaten noch
auftaucht?!?!?! Ich schätze sogar mal, daß Schecks auch ne
„Haltbarkeitszeit“ haben und nach 10 Monaten eh net mehr
eingelöst werden dürfen…

Ein Scheck, der im Inland ausgestellt ist, muss innerhalb 8 Tagen vorgelegt werden. Ansonsten verliert man seine scheckspezifischen Rechte, wenn der Scheck nicht eingelöst wird, d.h. kürzerer Klageweg.

Nach dieser Zeit - und zwar auf unbestimmte Zeit - ist der Scheck quasi eine Zahlungsanweisung, die von Banken Scheckgleich behandelt wird. Nur für den Fall, dass der Scheck nicht eingelöst wird, hast du eben keine besonderen Rechte.

Auf jeden Fall hast du dein Geld nicht und die Kundin muß
bezahlen. Ich würde sie schriftlich darauf aufmerksam machen,
daß der Scheck bei der Bank verschlampt wurde und ihr eine
Frist zur Begleichung setzen

Das ist genau der Punkt.

Börni

Hi,

ich sehe gute Chancen, daß Du auch nach so langer Zeit noch recht bekommst, insbesondere dann, wenn Deine Kundin ein Unternehmen ist. Die haben im Prinzip Buch zu führen, wem sie welchen Scheck geben, d.h. die müßten die Nummer haben. Außerdem kann sie ja anhand IHRER Kontoauszüge nachweisen, daß Scheck abgebucht oder eben nicht abgebucht wurde.

Übrigens an einen Vorredner: Ich habe in der Praxis erlebt, daß Schecks nach zwei Jahren in betrügerischer Absicht vorgelegt wurden. Schecksperen gelten in der Rede für ein halbes Jahr. Danach müssen diese (die Sperren), idR gegen Gebühr, verlängert werden. Eine Bank kann einen Scheck bis 12 Uhr am nächsten Werktag nach Vorlage uneingelöst zurückgeben (daher auch die verögerte Wertstellung bei Schecks: heute eingereicht in drei Tagen gutgesschrieben; wohlgemerkt: Wertstellung, nicht Buchungstag).

Ich würds jedenfalls, je nach Betrag auch übers Gericht versuchen.

Gruß
Christian

Übrigens an einen Vorredner: Ich habe in der Praxis erlebt,
daß Schecks nach zwei Jahren in betrügerischer Absicht
vorgelegt wurden. Schecksperen gelten in der Rede für ein
halbes Jahr. Danach müssen diese (die Sperren), idR gegen
Gebühr, verlängert werden

war früher so, heute sperren wir unbefristet.
Börni