Hallo an alle, bräuchte eine Info:
Angenommen, ein ehemaliger Mieter hat mit dem Vermieter noch eine Streitfrage offen. Der ehemalige Vermieter möchte noch 2 Mieten nachbezahlt bekommen, wegen vorzeitigem Auszug.
Der Auszug basierte allerdings auf massiven Schimmelbefall der Wohnung (Fotos genügend gemacht)
Wie auch immer … der Anwalt der ehemaligen Vermieterin droht jetzt mit einem Mahnbescheid um dem Mieter zur Zahlung zu zwingen. Momentan lief alles noch über Schriftverkehr. 3 Briefe insgesamt. Also, 1 Brief vom Anwalt an den ehem. Mieter, 2. Antwort-Brief vom ehemaligen Mieter, 3. Brief vom Anwalt mit Drohung des Mahnbescheides. Darf der Anwalt das so einfach? Muss so etwas nicht vom Gericht geklärt werden? Bekommt der ehemalige Mieter deshalb einen negativen Eintrag bei der Schufa? Wie ist normalerweise der Gang solcher Fälle falls der ehem. Mieter sich weigert zu zahlen und auch Gründe, Beweise und Zeugen seiner Aussagen hat?
Hi!
Darf der Anwalt das so
einfach?
Wieso einfach? Das ganze Brimborium vorher wäre noch nicht einmal nötig gewesen. Sobald sich der Mieter im Verzug befindet, ist ein Mahnverfahren möglich - bei den meisten Verträgen ab dem vierten Werktag eines Monats.
Muss so etwas nicht vom Gericht geklärt werden?
Du wirst lachen: dazu ist ein Mahnverfahren da!
Bekommt der ehemalige Mieter deshalb einen negativen Eintrag
bei der Schufa?
Wenn der ehemalige Vermieter dort Mitglied ist, kann es passieren.
Wie ist normalerweise der Gang solcher Fälle
falls der ehem. Mieter sich weigert zu zahlen und auch Gründe,
Beweise und Zeugen seiner Aussagen hat?
Dann sollte der Mieter (über seinen Anwalt) Widerspruch einlegen (lassen) und schauen, wie das Gericht entscheidet.
Angenommen die Frage auf Nachzahlung kam allerdings erst NACH dem Auszug auf!
2 Wochen nach Auszug wurde von dem ehemaligen Vermieter festgestellt, das noch 2 Mieten zu zahlen sind …
Ändert das den Fall? Und wäre der ehemalige Mieter 2 volle Mieten schuldig, wenn die Wohnung doch total verschimmelt ist?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
2 Wochen nach Auszug wurde von dem ehemaligen Vermieter
festgestellt, das noch 2 Mieten zu zahlen sind …
Ändert das den Fall?
Nö, solange keine vier Jahre dazwischen liegen, kann sich der Vermieter mit seinen Forderungen Zeit lassen.
Und wäre der ehemalige Mieter 2 volle
Mieten schuldig, wenn die Wohnung doch total verschimmelt ist?
Schau mal zwei Bretter tiefer. Da sitzen die Experten für solche Fragen.
ich habs jetzt auf Mietrecht gesetzt, könnte mir ein Mod bitte den Artikel hier rauslöschen? Danke!