Hi Leud
ich wollt mal fragen wie es so abläuft wenn man Angezeigt wird, wird der Angezeigte von der Polizei benachrichtigt oder nicht?
Das wäre meine Frage.
mfg
The_Guy
Hi Leud
ich wollt mal fragen wie es so abläuft wenn man Angezeigt wird, wird der Angezeigte von der Polizei benachrichtigt oder nicht?
Das wäre meine Frage.
mfg
The_Guy
Hallo!
ich wollt mal fragen wie es so abläuft wenn man Angezeigt
wird, wird der Angezeigte von der Polizei benachrichtigt oder
nicht?
Er wird benachrichtigt. Der Beschuldigte wird durch die Polizei zur Vernehmung geladen.
Gruß,
Florian.
Wann geladen?
Gleich sobald die Anzeige gemacht worden ist oder erst nach den Ermittlungen.
mfg
The_Guy
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Hi,
Wann geladen?
Im Zug der Ermittlungen.
Gleich sobald die Anzeige gemacht worden ist oder erst nach
den Ermittlungen.
Ein guter Bulle lotet aus taktischen Gründen den richtigen
Zeitpunkt genau aus.
nicki
Es kann auch sein, dass erst eine Hausdurchsuchung und danach ggf. die Verhaftung kommt. Haengt natuerlich stark von der Schwere des Vorwurfs und der Beweislage ab.
Im Normalfall wird der Beschuldigte gegen Ende der Emittlungen benachrichtigt und ggf. zur Vernehmung gebeten. Oder es wird ihm nach Abschluss der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt.
Ergänzung
Er wird benachrichtigt.
Das muss nicht so sein. Es kann sein, dass gegen einen ermittelt wird und man es nie erfährt (wenn die Ermittlungen dann halt wieder eingestellt werden).
Levay
Hallo!
Das muss nicht so sein. Es kann sein, dass gegen einen
ermittelt wird und man es nie erfährt
An diese Möglichkeit habe ich in der Tat gar nicht gedacht.
Gruß,
Florian.
Nicht ganz!
Das muss nicht so sein. Es kann sein, dass gegen einen
ermittelt wird und man es nie erfährt
Das ist zwar moeglich und passiert auch, ist aber vorschriftswidrig. Der Beschuldigte muss nach Einstellung des Verfahrens benachrichtigt werden, ausser er hat auf die Einstellungsnachricht ausdruecklich verzichtet oder die Ermittlungen haben sich noch nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet (sog. Ermittlungen gegen unbekannt) und wurden bereits in diesem Stadium eingestellt. Im letzteren Fall gibt es also noch gar keinen „Beschuldigten“.
Hallo!
Das ist zwar moeglich und passiert auch, ist aber
vorschriftswidrig.
Nein, ist es nicht. Nach § 170 Abs.2 Satz 2 StPO ist der Beschuldigte von der Einstellung nur dann in Kenntnis zu setzen, wenn er entweder als Beschuldigter vernommen worden ist, oder wenn gegen ihn Haftbefehl erlassen worden war.
Wenn man sich also vorstellt, dass A gegen B Strafanzeige erstattet wegen Hausfriedensbruchs und einen Tag später seinen Strafantrag zurückzieht, braucht man den B nicht mehr vernehmen, weil ein Verfolgungshindernis besteht. Dann braucht B auch nicht von der Einstellung des Verfahrens in Kenntnis gesetzt werden, sofern er nicht als Beschuldigter vernommen worden ist.
Gruß,
Florian.
Das ist zwar moeglich und passiert auch, ist aber
vorschriftswidrig.
Lustiges Juraraten?
Levay
Richtig! Sorry, mein Fehler. (owT)
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