Hallo,
wie verhält es sich mit dem Urheberrecht bei einer Faksimile- oder Reprintausgabe eines Werkes beispielsweise aus dem 18./19. Jahrhundert?
Ist es erlaubt, auf Grundlage dieses Reprints (z.B. aus dem Jahr 1991, das Original ist aber aus dem Jahr 1808) eine gedruckte Ausgabe in heutiger moderner Schrift herauszugeben (oder im Internet zu veröffentlichen), oder wird dazu das Einverständnis des Verlags, der das Reprint herausgegeben hat, benötigt?
Worauf erstreckt sich das im Buch angegebene Copyright?
Niemand wird wohl nachweisen können, dass die Neuausgabe in heutiger Schrift nach dem Reprint entstanden ist. Es könnte doch sein, dass sie aufgrund des Originals angefertigt wurde, oder?
Für genauere Infos wäre ich sehr dankbar.
Gruß,
Booze