Urheberrecht bei Faksimiles oder Reprints

Hallo,

wie verhält es sich mit dem Urheberrecht bei einer Faksimile- oder Reprintausgabe eines Werkes beispielsweise aus dem 18./19. Jahrhundert?

Ist es erlaubt, auf Grundlage dieses Reprints (z.B. aus dem Jahr 1991, das Original ist aber aus dem Jahr 1808) eine gedruckte Ausgabe in heutiger moderner Schrift herauszugeben (oder im Internet zu veröffentlichen), oder wird dazu das Einverständnis des Verlags, der das Reprint herausgegeben hat, benötigt?

Worauf erstreckt sich das im Buch angegebene Copyright?

Niemand wird wohl nachweisen können, dass die Neuausgabe in heutiger Schrift nach dem Reprint entstanden ist. Es könnte doch sein, dass sie aufgrund des Originals angefertigt wurde, oder?

Für genauere Infos wäre ich sehr dankbar.
Gruß,
Booze

Hallo Booze,

Ist es erlaubt, auf Grundlage dieses Reprints (z.B. aus dem
Jahr 1991, das Original ist aber aus dem Jahr 1808) eine
gedruckte Ausgabe in heutiger moderner Schrift herauszugeben
(oder im Internet zu veröffentlichen), oder wird dazu das
Einverständnis des Verlags, der das Reprint herausgegeben hat,
benötigt?

wenn es sich wirklich nur um eine 1:1-Kopie des Originals handelt, wird es wohl keine Probleme geben, da das Urheberrecht hier klare Abgrenzungen macht. Man sollte aber darauf achten, dass es sich nicht um eine neuere Bearbeitung alter Texte handelt, etwa eine Transkription eines Manuskriptes von 1419, aber neu überarbeitet 1999!

Worauf erstreckt sich das im Buch angegebene Copyright?

Das zeigt lediglich der Welt an, dass man sich Rechte vorbehält. In Deutschland sind diese aber durch das Urheberrecht geregelt.

Eigentlich ist das Urheberrecht ziemlich eindeutig. Sonst könnte das Gutenberg-Projekt auch einpacken. (Was sehr schade wäre!)
Ärger mit vermeintlichen Rechteinhabern und Erben kann es da immer geben. (Ich meine mich zu erinnern, dass es bei den Kafka-Nachlässen Streit gab.)

Hoffe, das hilft ein bißchen zur Orientierung!

Gruß!

Horst

Hallo Wild Alf

Ärger mit vermeintlichen Rechteinhabern und Erben kann es da
immer geben. (Ich meine mich zu erinnern, dass es bei den
Kafka-Nachlässen Streit gab.)

So vermeintlich ist das mit den Rechteinhabern nicht unbedingt
richtig.
Es bedarf es bei manchen Reproduktionen durchaus, gestalterisch
fotografischen Kenntnisse, damit eine Kopie einem Original möglichst
nahe kommt. Somit können bei der Kopie durchaus echte neue
Urheberrechte vorliegen. Natürlich macht es einen Unterschied ob es
sich um ein einfaches Noten oder Textblatt handelt (das ganz simple
über Scanner (fotografierende Maschine) reproduziert werden kann)
oder ob dabei beispielsweise gemalte und vergoldete Schriftzeichen
und Bildchen mit dabei sind, die eine spezielle Beleuchtung erfordern
(echte fotografische Gestaltung).
Im ersten Fall sind die angegebenen Urheberrechte vermeintlich, im
zweiten Fall tatsächlich (allerdings nicht unbedingt bei der
angegebenen Quelle).
Zum Nachweis der Urheberschaft, sind meist ganz klitzekleine bewuste
Veränderungen (die im Normalfall nur derjenige wiederentdeckt der Sie
gemacht hat) eingearbeitet um eventuelle Rechtsverletzungen
nachzuweisen.

OL

Hallo,
so, wie die Frage gestellt ist, muss die Antwort lauten: Nein, auf der Grundlage des Reprints ist es nicht erlaubt bzw. nur mit Zustimmung des Herausgebers des Reprints.
Man wird in einem Prozess wohl darlegen müssen, dass man Zugriff auf das Original hatte.

Gruß
Hajoess

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Hajoess,

gibt es im Internet Quellen, die das belegen? Ich habe schon einige Seiten duchsucht und bin auf eine Anwaltsseite gestoßen, die genau das Gegenteil meinte, also dass die Veröffentlichung erlaubt ist:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Erloschenes-Urheberr…

Wer kann überhaupt darüber Auskunft geben? Ein Rechtsanwalt oder der Verlag?

Nehmen wir an, dass es sich um ein Buch (nur Text, keine Bilder ohder Grafiken) aus dem Jahr 1808 handeln würde. Dieses wurde 2005 von einem Verlag um 120% vergrößert als Nachdruck herausgegeben und mit einem Vorwort und Anmerkungen versehen.

Wenn jemand nur dieses Faksimile auf seinem Rechner abschreibt und anschließend z.B. im Internet veröffentlicht, dann handelt es sich doch eigentlich um die Übetragung eines Werkes, dessen Urheber schon länger als 70 Jahre tot ist.

Kann es wirklich sein, dass der Verlag Rechte an dem Original erworben hat, auf die er das Copyright anwenden kann? (das war mit der Frage nach dem im Buch angegebenen Copyright gemeint; bezieht sich das nicht nur auf das Vorwort und die Anmerkungen des Herausgebers?)

Nochmals vielen Dank!
Booze

Hallo Booze,

Ist es erlaubt, auf Grundlage dieses Reprints (z.B. aus dem
Jahr 1991, das Original ist aber aus dem Jahr 1808) eine
gedruckte Ausgabe in heutiger moderner Schrift herauszugeben
(oder im Internet zu veröffentlichen), oder wird dazu das
Einverständnis des Verlags, der das Reprint herausgegeben hat,
benötigt?

wenn es sich wirklich nur um eine 1:1-Kopie des Originals

Dieser Hinweis scheint mir sehr wichtig, damit ist dann keine originäre geistige Neuschöpfung verbunden, die ein Urheberrecht beanspruchen könnte.

handelt, wird es wohl keine Probleme geben, da das
Urheberrecht hier klare Abgrenzungen macht. Man sollte aber
darauf achten, dass es sich nicht um eine neuere Bearbeitung
alter Texte handelt, etwa eine Transkription eines
Manuskriptes von 1419, aber neu überarbeitet 1999!

Hier noch der Hinweis auf viele Notenblätter für alte Musik, die ja von Musikverlagen vermarktet werden: Viele Musiker kopieren hier wild für ihre Gruppe, ihren Chor etc. Alles klare Verletzungen der Urheberrechte von Musikverlagen, die die alte Musik neu bearbeitet verfügbar gemacht haben und damit eben ihr Geld verdienen.
Gruß
Hajoess

Worauf erstreckt sich das im Buch angegebene Copyright?

Das zeigt lediglich der Welt an, dass man sich Rechte
vorbehält. In Deutschland sind diese aber durch das
Urheberrecht geregelt.

Eigentlich ist das Urheberrecht ziemlich eindeutig. Sonst
könnte das Gutenberg-Projekt auch einpacken. (Was sehr schade
wäre!)
Ärger mit vermeintlichen Rechteinhabern und Erben kann es da
immer geben. (Ich meine mich zu erinnern, dass es bei den
Kafka-Nachlässen Streit gab.)

Hoffe, das hilft ein bißchen zur Orientierung!

Gruß!

Horst