Es ist doch so dass wenn man eine Kündigung für etwas ausspricht dies eine einseitige Willenserklärung ist und auch ohne eine Annahme oder ähnliches von Vertragspartnern gültig ist.
Aber wie verhällt es sich z.B. mit Widersprüchen oder Widerufen ist das auch eine einseitige WE und ohne die Zustimmung eines anderen gültig?
Na ja, es handelt sich eben um Willenserklärungen, also gelten dieselben Normen wie die, die du schon kennst. Bei geschäftsähnlichen Handlungen (z.B. Mahnung) werden diese übrigens einfach analog angewendet.
Also heißt dass dann im Grunde genomme wenn ich eine Vertragskündigung oder Widerruf oder Widerspruch verschicke, dann brauche ich nicht darauf zu warten dass ich Antwort (eine Bestätigung oder ähnliches) bekomme dass ganze ist ja einseitig, oder?
Da sitzt man dann wie auf heißen Kohlen und hofft das das ganze beantwortet wird und es wird nicht beantwortet weil es eine einseitige Willenserklärung war. >_