Nabend!
Kann man eigentlich ein im Einzelhandel erworbenes Handy (Prepaid) innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeben?
Das Handy hatte nicht die vom Hersteller vorab angekündigten Eigenschaften(Datenschnittstelle/USB),was aber erst nach Öffnen der Verpackung und Inbetriebnahme des Geräts entdeckt wurde.
Sicherlich ist das eher ein Fall für die Kulanz,aber wie ist es wenn eine grosse Elektrokette mit einer bestimmten Rückgabefrist bei „Unzufriedenheit“ wirbt?
Weil es ja ein Bundle ist,wie sieht es mit Rücknahme/Kündigung der eingebauten SIM-Karte aus? Da hat ja schliesslich auch ein Prepaid-Anbieter einen Vertag mit dem Kunden,wenn der aber das Handy aus techn. Gründen nicht behalten möchte,kann er dann auch aus dem Prepaid-Vertrag raus,zumal ja bei einem neuen Gerät auf den selben Anbieter zurückgegriffn werden kann?
Sicherlich ist das eher ein Fall für die Kulanz,
Nein.
Ware ungleich Werbung ist ein Sachmangel.
Sicherlich ist das eher ein Fall für die Kulanz,
Nein.
Ware ungleich Werbung ist ein Sachmangel.
Doppelnein.
So einfach ist das nicht. Wenn es nur eine Ankündigung war, dann haftet der Händler hierfür nicht. Es wäre etwas anderes, wenn Eigenschaften auf der Verpackung stünden, die definitiv nicht vorhanden sind. Ansonsten müßte der Verkäufer eine ausdrückliche Garantieerklärung für die Eigenschaften abgeben.
Hi,
wnn der Händler mit genau den Werbebroschüren des Herstellers geworben hat und diese verteilt/beigibt, so werden sie Bestandteil des Vertrages.
Und zwar aus dem grund, dass der Verbraucher den Eindruck erhält, dass er genau dieses Gerät mit den angeführten Spezifikationen erhalten wird.
Erhält er nun ein Gerät, das diese Eigenschaften nicht aufweist, so ist es entweder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft - oder einfach das falsche Gerät *g*.
Also… nachbessern? *lach* - kann der Händler nicht…
Er kann aber anderes anbieten … oder es wird veeinbart dass man nur den Unterschiedsbetrag für ein anderes zuzahlt… oder man bekommt das Geld zurück.
Da bei Prepaid die Handies aber subventioniert sind, lohnt sich ein „Geld zurück“ nicht, weil ich für die paar Euros kein freies Handy kaufen kann.
Auch wenn manch einer den Prepaid-Vertrag und das Handy als verbundenes Geschäft sehen könnten, so haben schon vor Jahren diverse Gerichte anders entrschieden.
Dementsprechend sehe ich es so, dass der Ptrepaid-Vertrag weiter geführt werden muss.
Ohne Handy spart man dann zwar sehr viel an Gesprächsgebühren, die Grundgebühr/Mindestumsatz bleiben jeoch immer noch. 
Argumentation und private Meinung OK ?
Gruß
BJ