Hallo allerseits,
mal angenommen, dass eine Studentin aus den EU-Staaten seit zwei Jahren mit einem Ausländer (nicht EU) verheiratet ist, der die unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat. Beide haben ein Kind mit der Staatsangehörigkeit wie die Mutter. Sollte sich die Mutter trennen, hätte sie Anspruch auf eine selbstständige Aufenthaltserlaubnis?
Und wenn sie studiert und arbeitet und der Vater arbeitslos ist, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater zugesprochen wird?
Der Grund warum sie sich trennen möchte: Der Mann unterstützt sie keinerlei. Er sitzt den ganzen Tag vor dem
Computer und rührt nichts an, vernachlässigt das Kind seelisch, sprich er schenkt ihm keine Aufmerksamkeit, wenn die Mutter dabei ist.
Zweite Frage
Hätte die Mutter Anspruch auf Unterhalsvorschuß vom Jugendamt, im Falle dass sie Ausländerin ohne Status ist? Wie ist das mit dem Kindergeld?
LG
Zweite Frage
Hätte die Mutter Anspruch auf Unterhalsvorschuß vom Jugendamt,
im Falle dass sie Ausländerin ohne Status ist? Wie ist das mit
dem Kindergeld?
LG
Hallo,
die Mutter ist aus einem EG-Staat und sollte damit ein Aufenthaltsrecht gem § 5 FreizügG/EU bekommen.
Sollte Sie diese Bescheinigung bekommen, steht dem UVG-Bezug insofern nichts entgegen, da sie sich bereits 2 Jahre in Deutschland aufhält.
Die Fragen zum Aufenthaltsstatus könnte man auch telefonisch seinem Ausländeramt stellen.
Die geben Auskunft darüber.
Grüsse dragonkidd