angenommen jemand kauft in einem Auktionshaus eine Ware.
Diese wird versendet, die Post verliert diese Ware.
Nach einem Nachforschungsantrag findet sich die Ware (im kaputten Karton) wieder und geht an Absender zurück.
Nun bietet Absender Geld zurück oder erneuten Versand.
Man möchte Geld zurück, aber da tut sich nun nichts.
Kann man da irgendwie eien Frist setzen oder welche Mittel hat stehen einem nun zur Verfügung?
Hallo, hat dieser Jemand einen versicherten Versand getätigt, so haftet DHL (sofern der Versand über DHL ging) bei Verlust oder Beschädigung der Ware bis 500,-€
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Hallo, hat dieser Jemand einen versicherten Versand getätigt,
so haftet DHL (sofern der Versand über DHL ging) bei Verlust
oder Beschädigung der Ware bis 500,-€
Das kann ja sein. Nur haftet DHL nicht gegenüber dem Kunden, sondern gegenüber dem Versender, weil der (versand-)Vertrag mit diesem besteht und nicht mit dem Kunden.
Des weiteren hat der Kunde einen Vertrag mit dem Verkäufer, das Geld an diesen bezahlt und kann auch nur von diesem das Geld zurückbekommen.
Natürlich kann (und sollte) man da eine Frist setzen. Angemessen (etwa 2Wochen), schriftlich und nachweisbar wäre hilfreich. Danach sollte man den Weg zu einem Anwalt ins Auge fassen.
Gruß
loderunner (ianal)