Hallo,
bei einer Rechtschutzversicherung wurde mir der Tarif erhöht. Ich wollte daraufhin mein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Mir wurde mitgeteilt, dass eine Mehrwertsteuererhöhung keine Erhöhung in diesem Sinn ist.
Eine genaue Nachprüfung ergab aber, dass die Erhöhung mehr als die 3% (2,50 Euro mehr) gesetzliche Erhöhung waren.
Steht mir jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht zu?
Gruß
Hajoess
Hallo,
bei einer Rechtschutzversicherung wurde mir der Tarif erhöht.
Ich wollte daraufhin mein außerordentliches Kündigungsrecht in
Anspruch nehmen. Mir wurde mitgeteilt, dass eine
Mehrwertsteuererhöhung keine Erhöhung in diesem Sinn ist.
Eine genaue Nachprüfung ergab aber, dass die Erhöhung mehr als
die 3% (2,50 Euro mehr) gesetzliche Erhöhung waren.
Meines Wissens fahren alle Rechtsschutzversicherungen derzeit eine Beitragsanpassung. Diese erfolgt immer im Monat der Hauptfälligkeit. Du solltest mal in den Versicherungsschein gucken, wann dieser Monat ist. Wenn das nicht gesondert herausgestellt ist, ist dies meist der Monat des Ablaufs. Das kann natürlich bei Hauptfälligkeit Januar mit der Erhöhung der Versicherungssteuer (!) von 16 auf 19% zusammenfallen.
Steht mir jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht zu?
Unter der oben genannten Voraussetzung: ja! Ansonsten würde ich mir mal telefonisch die Rechnung erklären lassen.
Die Steuererhöhungsformel lautet alter Beitrag /1,16*1,19 = neuer Beitrag.
Gruß Holger