Hallo an alle www´s-Experten. Vielleicht kann ich hier von Euch eine Antwort zu meiner folgenden Frage erhalten:
Angenommen Herr X erwirbt im Kaufhaus Y eine Videokamera mit einem Rabattabzug. 3,5 Wochen nach dem Kauf stellt Herr X fest, dass an der Kamera ein Knopf sich schwer bedienen lässt.
Herr X informiert sich direkt beim Hersteller, welcher ihm mitteilt, dass die Schwergängigkeit bei diesem Knopf nicht sein soll und daher evtl. ein Fehler vorliegt.
Herr X möchte nun die Kamera zum Kaufhaus Y zurückbringen und sich den Kaufpreis erstatten lassen. Herr X möchte vom Kaufhaus Y KEINEN Ersatz für die Kamera.
Ist es möglich nach 3,5 Wochen die Kamera dem Kaufhaus Y zurückzubringen und den Kaufpreis erstattet zu bekommen? Wie lange hat Herr X ein Rückgaberecht?
Für Antworten zu meiner Frage bedanke ich mich im Voraus.
Vielen Dank
Sandra