Hallo EXPERTEN dieser Welt,
wie kann folgende Geschichte elegant gelöst werden?
Herr Superschlau wird aus einem Lieferwagen heraus von Herrn Scheinheilig und Herrn Redegewand angesprochen, ob er nicht ein paar Lautsprecher kaufen möchte. Herr Superschlau ist erst skeptisch, aber die Neugier ist erstmal stärker und er hört sich an was Herr Scheinheilig und Herr Redegewand zum Verkauf anbieten. In einem Hochglanzprospekt wird die passende Seite aufgeschlagen und Herr Scheinheilig zeigt auf ein paar Boxen, die mit einem UVP des Herstellers von umgerechnet 2900,- Euro ausgezeichnet sind. Diese Lautsprecher sind High-End Produkte berichtet Herr Scheinheilig. Wir sind eigentlich auf dem Weg zu einer Baustelle und man hat uns 2 Lautsprecher zuviel ausgeliefert. Wenn wir mit diesen Lautsprechern auf der Baustelle aufkreuzen, krallt sich diese unser Chef und weg sind die schicken Teile. Da haben wir uns gedacht, wir verkaufen die Lautsprecher und stocken uns das Weihnachtsgeld auf, welches wir dieses Jahr nicht bekommen haben. Herr Scheinheilig zückt nun sein Kirsch farbendes Handy, als Klingelton läuft ein Song der Gruppe Prodigy (Firestarter, sehr gut!). Seltsames Handymodell, es stand nur der Schriftzug K803 darauf. Naja, er telefonierte jedenfalls. Jetzt kommt Herr Redegewand ins Spiel. Er verhandelt nun mit Herrn Superschlau über den Preis. Irgendwann wird man sich einig. Herr Superschlau freut sich Boxen im Wert von 2900,- Euro für nur 450,- Euro erstanden zu haben.
Als Herr Superschlau nach Hause kommt, ist der erste Weg, der zu seinem Rechner. Bei einem großen Online Auktionshaus möchte er nun den Superdeal machen und die Boxen versteigern. Jetzt stellt Herr Superschlau fest, dass ganz viele andere Personen ebenfalls die gleichen Boxen erstanden haben und diese los werden wollen. Nicht nur das, es stellt sich nach einigen Klicks im Internet heraus, das die Boxen technisch minderwertig sind und nichts mit High-End Boxen gemein haben. Weiter stellt sich heraus, das die Herrn Scheinheilig und Herr Redegewand mit Gewerbeschein als freie Mitarbeiter für eine Vertriebsfirma arbeiten und die Geschichte eine geschickte Verkaufsmasche gewesen ist. Wie kommt nun Herr Superschlau ohne etwas moralisch verwerfliches zu tun, wie z.B. an Ahnungslose weiter zu verkaufen, wieder an sein Geld?
Herr Superschlau hat von Herrn Scheinheilig einen Zettel mit einer Garantienummer bekommen, die handschriftlich vermerkt wurde. Im unteren Teil dieses Garantiescheins wird auf die Widerrufsbelehrung verwiesen. Herr Scheinheilig und Herr Redegewand geben sich sogar als Mitarbeiter dieser Vertriebsfirma zu erkennen, machen aber deutlich, dass das abzuschließende Geschäft mit Herrn Superschlau ein Privatverkauf ist. Es wurde sogar suggeriert, das es arbeitsrechtliche Konsequenzen für Herrn Scheinheilig und Herrn Redewand geben werde, falls raus käme, dass dieses Geschäft getätigt wurde. Auf keinen Fall dürfe ein Weiterverkauf dieser Lautsprecher vorgenommen werden, weil sonst das Handelsgeschäft mit Herrn Scheinheilig und Herrn Redegewand nachvollziehbar wäre. Die Garantieansprüche könnten ohne Probleme mittels Garantienummer beim Hersteller geltend gemacht werden. Kann in diesem Fall von einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung ausgegangen werden? Und wenn nicht wie kann Herr Superschlau den Beweis antreten, von Herrn Scheinheilig und Hernn Redegewand mehr oder weniger moralisch genötigt worden zu sein, nicht mit der Vertiebsfirma Kontakt aufzunehmen, obwohl nur auf diesem Weg ein Widerruf geltend gemacht werden kann?
ich frage mich, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Die Annahme von Herrn Superschlau als richtig unstellt, wäre das Geschäft nämlich gem. § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig. Er müsste davon ausgehen, dass die Boxen entweder gestohlen oder unterschlagen sind.
Umgekehrt stellt der „Deal“ seitens der Verkäufer einen Betrug dar, was eine Nichtigkeit nach § 134 BGB bedeutet.
Damit wäre der Vertrag beseitigt und somit besteht kein Widerrufsrecht.
Somit wären wir im Bereich der ungerechtfertigten Bereicherung und des Deliktsrecht, was m.E zu prüfen wäre.
Hi
seit 25 ist das White-Van-Speaker Geschäft ein bekanntes Thema. Falls es Kirschen sind, in Ratingen bekommst du dein Geld zurück. Die rückabwicklung wird meist als unkompliziert beschrieben von Betroffenen. Die Jungs verdienen so noch genug.
Noch mal langsam.
Wie im einleitenden Sachverhalt beschrieben, wurden Herrn Superschlau Boxen angeboten, die angeblich bei einem voran gegangenen Geschäft zugekommen sind. Dieser Umstand wurde mit einer fehlerhaften Auslieferung zugunsten Herrn Scheinheilig und Herrn Redegewand beschrieben. Aufgrund dieser Tatsache kommt also gar kein Kaufvertrag zustande, weil beide Parteien über die angebliche Herkunft der Boxen bescheid wissen und sich somit beide Parteien auf rechtlich zweifelhaften Boden bewegen? Diese Tatsache machen sich dann also Herr Scheinheilig und Herr Redegewand zu nutze, da …
… Herr Scheinheilig und Herr Redegewand die Tatsache des unrechtmäßigen Weiterverkaufs von unterschlagener Ware nur vortäuschen, um Herrn Superschlau das Gefühl zu geben, ebenfalls etwas unrechtmäßiges getan zu haben. Damit Herr Superschlau die ihm zustehenden rechtlichen Ansprüche, wie zum Beispiel der Widerruf, bloß nicht wahrnimmt. So kann man doch eigentlich davon Sprechen, das Herr Scheinheilig und Herr Redegewand Betrüger mit Gewerbeschein sind. Oder wie sieht das aus? Wenn das so wäre, wie kann Herr Superschlau gegen Herrn Scheinheilig und Herrn Redegewand vorgehen?
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Ja, das ist richtig. Ich selber habe einen Rücktritt vom Kauf geltend machen können. Allerdings ist die Frage zu klären, ob überhaupt ein rechtmäßiges Handelsgeschäfft zustande gekommen. Es sind so viele die sich nicht trauen etwas zu tun, weil sie glauben etwas unrechtmäßiges getan zu haben. Ich möchte nun Aufklärung leisten und bediene mich eures Wissens.
wenn ich zurück zum Thema kommen darf …
… Herr Scheinheilig und Herr Redegewand haben die Tatsache des unrechtmäßigen Weiterverkaufs von unterschlagener Ware nur vorgetäuscht, um Herrn Superschlau das Gefühl zu geben, ebenfalls etwas unrechtmäßiges getan zu haben. Damit Herr Superschlau die ihm zustehenden rechtlichen Ansprüche, wie zum Beispiel der Widerruf, bloß nicht wahrnimmt. So kann man doch eigentlich davon Sprechen, das Herr Scheinheilig und Herr Redegewand Betrüger mit Gewerbeschein sind. Oder wie sieht das aus? Wenn das so wäre, wie kann Herr Superschlau gegen Herrn Scheinheilig und Herrn Redegewand vorgehen? Kann man hier von einem strafrechtlich/deliktisch relevantem Sachverhalt sprechen.
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vll. habe ich das irgendwo überlesen die Sache ist ganz einfach.
Sind seit dem Geschäft keine 14 Tage vergangen kann der Herr sein Gerät zurückgeben !
Sollten mehr als 14 Tage vorbei sein, Pech gehabt !
Grund:
Wie will der Herr den Beweisen das er auf gut Deutsch gesagt verarscht worden ist ?
Vll. were es ein Indiz wenn diese beiden Herren mehrfach mit dieser Masche aufgefallen sind und das were auch kein Beweis unbedingt !