Rote Ampel / Fahrverbot

Von: , Frage gestellt am Di, 23. Jan 2007

Hallo,
folgender Fall:

A arbeitet seit 19 Jahren als Berufskraftfahrer (LKW). Er hat noch nie Punkte in Flensburg gehabt. Nun hat er leider mit dem LKW eine rote Ampel überfahren. Er hat gedacht, dass er es noch bei Gelb schafft, aber als er merkte, dass er es nicht schaffen würde, hat er nicht gebremst, da er aufgrund seiner Ladung und der nassen Straße nicht mehr vor der Haltelinie zum Stehen gekommen wäre. Er fuhr ca. 50 km/h. Nun hat er den Anhörungsbogen bekommen. A möchte möglichst ein Fahrverbot vermeiden, um seinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Was sollte A sinnvollerweise in den Anhörungsbogen schreiben? A wäre bereit, ein höheres Bußgeld zu bezahlen, wenn er dafür kein Fahrverbot bekommt. Hat er irgendwelche Aussichten?
Und bitte schreibt jetzt nicht: Pech, dann hätte er halt anhalten sollen - das hilft ihm jetzt auch nicht weiter. Ihr wisst ja, wie schwer es heutzutage ist, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ach ja, die Kreuzung war übrigens gut einsehbar, er hat niemanden gefährdet.

Gruß
Nelly

26 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rote Ampel / Fahrverbot

    Wie kommt "A" darauf, mit Fahrverbot belegt zu werden?
    Ich würde Akteneinsicht beantragen lassen (RA) und mir die Fotos anschauen. Die sind nicht immer gelungen...

    • Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
      Ach ja, das hab ich vergessen zu erwähnen....

      Wie kommt "A" darauf, mit Fahrverbot belegt zu werden?
      Ach ja, das habe ich vergessen zu erwähnen. Es war schon 1,6 Sekunden rot. Da gibts wohl 125,- EUR Strafe, 4 Punkte und 4 Wochen Fahrverbot. Ich würde Akteneinsicht beantragen lassen (RA) und mir die
      Fotos anschauen. Die sind nicht immer gelungen...
      Das wird nichts nützen. A war ja mit seinem Firmen-LKW unterwegs. Und die Firma weiß ja, wer wann mit welchem LKW gefahren ist und hat dies so angegeben. Da zu widersprechen, wäre zwecklos.

      Gruß
      Nelly

      • Antwort von nach 31 Minuten 1 hilfreich
        Re: Ach ja, das hab ich vergessen zu erwähnen....


        Hallo! Ach ja, das habe ich vergessen zu erwähnen. Es war schon 1,6
        Sekunden rot. Da gibts wohl 125,- EUR Strafe, 4 Punkte und 4
        Wochen Fahrverbot.
        Falls es erstmalig zu einem Fahrverbot kommt, kann man sich innerhalb einiger Monate (weiß nicht genau, 3 oder 6 Monate) aussuchen, wann man den Führerschein abgibt. Dann nimmt der Berufsfahrer 4 Wochen Jahresurlaub und schon bleibt der Fall ohne Folgen für den Arbeitsplatz.

        Gruß
        Wolfgang

        • Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
          Re^2: Ach ja, das hab ich vergessen zu erwähnen...

          Dann nimmt der
          Berufsfahrer 4 Wochen Jahresurlaub und schon bleibt der Fall
          ohne Folgen für den Arbeitsplatz.
          Wenn man Glück hat, ja. Aber wenn es eine kleine Firma ist, die normalerweise keine 4 Wochen Urlaub am Stück genehmigt? Oder ist dazu jede Firma verpflichtet?

          Gruß
          Nelly

          • Antwort von nach 34 Minuten 0 hilfreich
            1,6 Sekunden Rot!

            .. das ist nicht von schlechten Eltern. Gerade bei einem Berufskraftfahrer würde ich keine Gnade walten lassen.

            HM

            ( 60.000 km p.a. )

            • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
              Re: 1,6 Sekunden Rot!

              Hallo!

              Ich würde einen Anwalt hinzuziehen. Definitiv. Der boxt dich da 99%ig raus.

              Vor allem nach 19 Jahren auf der Straße ohne Vorkommniss/Punkte. Wieviel Prozent der Fahrer in D kann das von sich behaupten?

              Du hast kein Recht drauf, aber es gibt die Möglichkeit und wer soll die bekommen wenn nicht du?

              lies mal http://www.lkwrecht.de/pdf/Verkehrsordnungswirdrigke...

              Dort Seite 22-24!

              Viel Glück! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 16 Minuten 3 hilfreich
    Re: Rote Ampel / Fahrverbot

    Hallo,

    in den Anhörungsbogen wird gar nichts geschrieben ausser die gesetzlich erforderlichen persönlichen Daten. Erst dann, wenn man Akteneinsicht hat und wenn man weiss, wie hoch die Punkte und das Bussgeld sind, kann man Stellung beziehen.

    Im Übrigen ist bei Überfahren einer roten Ampel gar nicht sicher, ob ein Fahrverbot folgt. Es kann auch sein, dass es nur Punkte gibt. Erst wenn eine Gefährdung eingetreten ist oder die Ampel länger auf Rot stand, droht ein 1-monatiges Fahrverbot, das man auch in die Ferienzeit hineinverschieben kann.

    Sobald der Bussgeldbescheid kommt, sollte von einem Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt werden. Erst wenn feststeht, wie hoch die Busse tatsächlich ist und was konkret ansteht, kann man eine Stellungnahme evtl. in Betracht ziehen. Einige Bescheide sind auch formell gar nicht in Ordnung, so dass es unsinnig wäre, schon im Anhörungsbogen Stellung zu nehmen.

    Gruss
    BM

    • Antwort von nach 35 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Rote Ampel / Fahrverbot

      P.S.: habe ich vergessen zu schreiben: wenn der Verteidiger dem Tatrichter gegenüber nachweisen kann, dass die Kündigung droht bei einem Fahrverbot, kann der Richter von der Verhängung des Fahrverbots auch absehen (sog. Existenzgefährdung). [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 51 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Rote Ampel / Fahrverbot


        Hallo! habe ich vergessen zu schreiben: wenn der Verteidiger
        dem Tatrichter gegenüber nachweisen kann, dass die Kündigung
        droht bei einem Fahrverbot, kann der Richter von der
        Verhängung des Fahrverbots auch absehen (sog.
        Existenzgefährdung).
        Beim ersten verhängten Fahrverbot kann man m. W. den Zeitraum des Fahrverbots innerhalb bestimmter Zeit selbst wählen. Dann nimmt ein abhängig Beschäftigter seinen Jahresurlaub. Eine Existenzgefährdung wird dann kaum glaubhaft zu machen sein.

        Gruß
        Wolfgang



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