Rote Ampel / Fahrverbot

Hallo,
folgender Fall:

A arbeitet seit 19 Jahren als Berufskraftfahrer (LKW). Er hat noch nie Punkte in Flensburg gehabt. Nun hat er leider mit dem LKW eine rote Ampel überfahren. Er hat gedacht, dass er es noch bei Gelb schafft, aber als er merkte, dass er es nicht schaffen würde, hat er nicht gebremst, da er aufgrund seiner Ladung und der nassen Straße nicht mehr vor der Haltelinie zum Stehen gekommen wäre. Er fuhr ca. 50 km/h. Nun hat er den Anhörungsbogen bekommen. A möchte möglichst ein Fahrverbot vermeiden, um seinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Was sollte A sinnvollerweise in den Anhörungsbogen schreiben? A wäre bereit, ein höheres Bußgeld zu bezahlen, wenn er dafür kein Fahrverbot bekommt. Hat er irgendwelche Aussichten?
Und bitte schreibt jetzt nicht: Pech, dann hätte er halt anhalten sollen - das hilft ihm jetzt auch nicht weiter. Ihr wisst ja, wie schwer es heutzutage ist, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ach ja, die Kreuzung war übrigens gut einsehbar, er hat niemanden gefährdet.

Gruß
Nelly

Wie kommt „A“ darauf, mit Fahrverbot belegt zu werden?
Ich würde Akteneinsicht beantragen lassen (RA) und mir die Fotos anschauen. Die sind nicht immer gelungen…

Ach ja, das hab ich vergessen zu erwähnen…

Wie kommt „A“ darauf, mit Fahrverbot belegt zu werden?

Ach ja, das habe ich vergessen zu erwähnen. Es war schon 1,6 Sekunden rot. Da gibts wohl 125,- EUR Strafe, 4 Punkte und 4 Wochen Fahrverbot.

Ich würde Akteneinsicht beantragen lassen (RA) und mir die
Fotos anschauen. Die sind nicht immer gelungen…

Das wird nichts nützen. A war ja mit seinem Firmen-LKW unterwegs. Und die Firma weiß ja, wer wann mit welchem LKW gefahren ist und hat dies so angegeben. Da zu widersprechen, wäre zwecklos.

Gruß
Nelly

Hallo,

in den Anhörungsbogen wird gar nichts geschrieben ausser die gesetzlich erforderlichen persönlichen Daten. Erst dann, wenn man Akteneinsicht hat und wenn man weiss, wie hoch die Punkte und das Bussgeld sind, kann man Stellung beziehen.

Im Übrigen ist bei Überfahren einer roten Ampel gar nicht sicher, ob ein Fahrverbot folgt. Es kann auch sein, dass es nur Punkte gibt. Erst wenn eine Gefährdung eingetreten ist oder die Ampel länger auf Rot stand, droht ein 1-monatiges Fahrverbot, das man auch in die Ferienzeit hineinverschieben kann.

Sobald der Bussgeldbescheid kommt, sollte von einem Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt werden. Erst wenn feststeht, wie hoch die Busse tatsächlich ist und was konkret ansteht, kann man eine Stellungnahme evtl. in Betracht ziehen. Einige Bescheide sind auch formell gar nicht in Ordnung, so dass es unsinnig wäre, schon im Anhörungsbogen Stellung zu nehmen.

Gruss
BM

Hallo!

Ach ja, das habe ich vergessen zu erwähnen. Es war schon 1,6
Sekunden rot. Da gibts wohl 125,- EUR Strafe, 4 Punkte und 4
Wochen Fahrverbot.

Falls es erstmalig zu einem Fahrverbot kommt, kann man sich innerhalb einiger Monate (weiß nicht genau, 3 oder 6 Monate) aussuchen, wann man den Führerschein abgibt. Dann nimmt der Berufsfahrer 4 Wochen Jahresurlaub und schon bleibt der Fall ohne Folgen für den Arbeitsplatz.

Gruß
Wolfgang

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Dann nimmt der
Berufsfahrer 4 Wochen Jahresurlaub und schon bleibt der Fall
ohne Folgen für den Arbeitsplatz.

Wenn man Glück hat, ja. Aber wenn es eine kleine Firma ist, die normalerweise keine 4 Wochen Urlaub am Stück genehmigt? Oder ist dazu jede Firma verpflichtet?

Gruß
Nelly

1,6 Sekunden Rot!
… das ist nicht von schlechten Eltern. Gerade bei einem Berufskraftfahrer würde ich keine Gnade walten lassen.

HM

( 60.000 km p.a. )

P.S.: habe ich vergessen zu schreiben: wenn der Verteidiger dem Tatrichter gegenüber nachweisen kann, dass die Kündigung droht bei einem Fahrverbot, kann der Richter von der Verhängung des Fahrverbots auch absehen (sog. Existenzgefährdung).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

LKW eine rote Ampel überfahren. Er hat gedacht, dass er es
noch bei Gelb schafft, aber als er merkte, dass er es nicht
schaffen würde, hat er nicht gebremst, da er aufgrund seiner
Ladung und der nassen Straße nicht mehr vor der Haltelinie zum
Stehen gekommen wäre.

also das würde ich zumindest nicht in den Bogen schreiben und auch in allen folgenden Gesprächen eher für mich behalten.

Anhörungsbogen bekommen. A möchte möglichst ein Fahrverbot
vermeiden, um seinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden.

Nachvollziehbar.

Was
sollte A sinnvollerweise in den Anhörungsbogen schreiben? A
wäre bereit, ein höheres Bußgeld zu bezahlen, wenn er dafür
kein Fahrverbot bekommt. Hat er irgendwelche Aussichten?

Es soll solche Fälle gegeben haben - was ich nicht nachvollziehen kann. An Berufskraftfahrer sollten besondere Anforderungen gestellt werden, weil sie sich länger auf der Straße aufhalten als andere. Wer dann noch mit seinem Laster so schnell fährt, daß er vor einer Ampel nicht mehr zum Stehen kommen kann und stattdessen bei kirschgelb über selbige rauscht, verfügt m.E. nicht über die notwendige Eignung, derartige Fahrten durchzuführen. Geschwindigkeit, Ladung und Straßenlage sollten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen und nicht später als Begründung für einen nennenswerten Regelverstoß angeführt werden.

Und bitte schreibt jetzt nicht: Pech, dann hätte er halt
anhalten sollen - das hilft ihm jetzt auch nicht weiter. Ihr
wisst ja, wie schwer es heutzutage ist, einen neuen
Arbeitsplatz zu finden. Ach ja, die Kreuzung war übrigens gut
einsehbar, er hat niemanden gefährdet.

Also das ist interessant: Er konnte die Kreuzung also einsehen, bevor er eine Geschwindigkeit erreichte, mit der er an der Ampel nicht mehr zum Stehen kommen konnte.

Ach egal. Soll er sich einen Anwalt suchen, der ihn gegen Erhöhung des Bußgeldes rauspaukt. Das wird schon.

Gruß,
Christian

Hallo!

habe ich vergessen zu schreiben: wenn der Verteidiger
dem Tatrichter gegenüber nachweisen kann, dass die Kündigung
droht bei einem Fahrverbot, kann der Richter von der
Verhängung des Fahrverbots auch absehen (sog.
Existenzgefährdung).

Beim ersten verhängten Fahrverbot kann man m. W. den Zeitraum des Fahrverbots innerhalb bestimmter Zeit selbst wählen. Dann nimmt ein abhängig Beschäftigter seinen Jahresurlaub. Eine Existenzgefährdung wird dann kaum glaubhaft zu machen sein.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Also das ist interessant: Er konnte die Kreuzung also
einsehen, bevor er eine Geschwindigkeit erreichte, mit der er
an der Ampel nicht mehr zum Stehen kommen konnte.

Sind es nicht gerade die besonders gut von weitem einsehbaren Kreuzungen, wo man u.U. die Ampel erst später als üblich bemerkt?

Grüße

Anny

Hallo!

Ich würde einen Anwalt hinzuziehen. Definitiv. Der boxt dich da 99%ig raus.

Vor allem nach 19 Jahren auf der Straße ohne Vorkommniss/Punkte. Wieviel Prozent der Fahrer in D kann das von sich behaupten?

Du hast kein Recht drauf, aber es gibt die Möglichkeit und wer soll die bekommen wenn nicht du?

lies mal http://www.lkwrecht.de/pdf/Verkehrsordnungswirdrigke…

Dort Seite 22-24!

Viel Glück!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Du böser Kraftfahrer,

dir gehört sofort und für mindestens 6 Monate der Lappen entzogen, also ehrlich.

Mal ehrlich, zufällig hört ich kürzlich von einem Fall, da drohte einem Kraftfahrer auch ein einmonatiges Fahrverbot.
Er legte widerspruch ein, nicht auf das Vergehen, sondern auf die Strafe. Er erwischte einen Richter der nicht voreingenommen war und die Strafe wurde umgewandelt, obwohl er bereits Eintragungen im Zentralregister hatte. Der Richter wies aber auf Berufstypische Vergehen hin, die in so einem Fall nicht so streng zu bewerten sein sollten.
Kommst du auch an so einen Richter, sehe ich für dich gute Chancen.

Gruß
Rocco

Also das ist interessant: Er konnte die Kreuzung also
einsehen, bevor er eine Geschwindigkeit erreichte, mit der er
an der Ampel nicht mehr zum Stehen kommen konnte.

Sind es nicht gerade die besonders gut von weitem einsehbaren
Kreuzungen, wo man u.U. die Ampel erst später als üblich
bemerkt?

Du vielleicht, man hoffentlich nicht.

C.

Hallo,

Es soll solche Fälle gegeben haben - was ich nicht
nachvollziehen kann. An Berufskraftfahrer sollten besondere
Anforderungen gestellt werden, weil sie sich länger auf der
Straße aufhalten als andere. Wer dann noch mit seinem Laster
so schnell fährt, daß er vor einer Ampel nicht mehr zum Stehen
kommen kann und stattdessen bei kirschgelb über selbige
rauscht, verfügt m.E. nicht über die notwendige Eignung,
derartige Fahrten durchzuführen. Geschwindigkeit, Ladung und
Straßenlage sollten in einem vernünftigen Verhältnis
zueinander stehen und nicht später als Begründung für einen
nennenswerten Regelverstoß angeführt werden.

Und du vergisst das am Steuer Menschen sitzen.
Herzlichen Glückwunsch wenn du Fehlerlos bis. Es können aber nicht alle so perfekt sein wie du. Deine „Logik“ ist manchmal sehr interessant.

Gruß
Rocco

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[…]also ehrlich.

Mal ehrlich, […]

Also jetzt mal ganz ehrlich: es betrifft wirklich nicht mich!!!
Ich hab nen Schreibtischjob!

Aber danke für deine Antwort!

Gruß
Nelly

Hallöchen,

Und du vergisst das am Steuer Menschen sitzen.

das stimmt, und weil wir nicht wollen, daß jeder Hirni ungeschult auf deutschen Straßen herumkurvt, gibt es die Führerscheinprüfung. An jemanden, der mit einem Motorroller herumkurvt, werden dabei andere Anforderungen gestellt als an jemanden, der einen Gefahrgutlastzug führt.

Da hier der Staat schon - von der Allgemeinheit akzeptiert - verschiedene Anforderungen festlegt, verstehe ich nicht ganz, warum ich das nicht auch so sehen dürfte. Von einem Fahrzeugführer, der pro Jahr zigtausend Kilometer mit tonnenschwerer Fracht zurücklegt, darf man doch wohl erwarten, daß er seine Fahrweise erst recht an die Beschaffenheit der Straße und den Ladezustand ddes Fahrzeugs anpaßt, wie es von jedem Führer eines Kraftfahrzeugs erwartet wird (wie es im übrigen auch in der StVO steht).

Jemand, der mit ungesichertem Hausat auf dem Rücksitz herumfährt, ist schon eine Gefahr für sich selbst und andere. Bei einem LKW mit nicht an Ladung und Straßenverhältnisse angepaßter Geschwindigkeit ist die Gefahr erheblich höher und entsprechend höher ist zumindest meine Erwartung an die Sorgfalt des Fahrers.

Herzlichen Glückwunsch wenn du Fehlerlos bis. Es können aber
nicht alle so perfekt sein wie du. Deine „Logik“ ist manchmal
sehr interessant.

Jaja.

C.

Du vielleicht, man hoffentlich nicht.

Ja, ist mir in den Jahrzehnten schon zweimal passiert. Total übersichtliche Kreuzung, ich suche rechts und links, ob irgendwer kommt - keiner zu sehen - und bemerke dabei die Ampel später als üblich.
Wenn Du hingegen eine rote Ampel übersiehst, dann findet das - wie Du anzudeuten scheinst - bevorzugt bei aktivem Querverkehr statt. Naja, jedem das seine.

Grüße

Anny

Hi Nelly,

wenn der Fahrer den Anhörungsbogen bekommen hat, hat er ihn wohl durch seinen Chef erhalten bzw. dieser hat schon die Adresse dees Fahrers angegeben.

Der Chef wird also schon über das Problem informiert sein und deshalb wohl mit sich reden lassen.
Vielleicht arbeitet der Fahrer in der Zwischenzeit auch im Ladebereich. Regelbar ist alles… auch wenns ne kleine Firma ist und man nicht die 4 Wochen am Stück bekommen kann.
Man muss nur miteinander reden.

Habe die Postings der anderen gelesen:
Als Berufskraftfahrer wird ein solches Vergehen viel kritischer gesehen, da es ja sein Beruf ist. Duchr die lange Erfahrung wusste er, dass er keinesfalls hätte anhalten können… z.B. wenn ein Person oder Kfz kreuzen würde.
(In dem Moment hätte ja einer auf einer „grünen Welle“ reiten können und wäre dann mit 50 Sachen hineingeknallt)

Ein Momentversagen kann jedenfalls nicht geltend gémacht werden.
Die „gut überschaubare“ kreuzung mit wenig Verkehr könnte drauf schließen lassen, dass der Verstoß in Absicht geschehen sei… sonst hätte man ja nicht gezielt nach anderen Kfz ausschau gehalten.

Die „schwere Ladung“ würde ich auf keinen Fall angeben. Das würde ja bedeuten,d ass ich in Kenntnis der Gefahr für andere, den Versuch gestartet hätte.
Er hätte ja immer so fahren müssen, dass er TROTZ der schweren Ladung hättte anhalten können.

Kann es sein, dass die Druckluftbremse eventuell eine Störung oder einen Defekt hatte ?
Das merkt man je erst (wenn die Schläuche porös waren und der druck langsam sinkt) wenn man bremsen will.
Wenn er laut Fahrtenschreiber kurze Zeit später angehalten hat, könnte es ein Indiz sein, dass er die Bremsanlage auf Störung überpüft hat.
Ich habe sowas schon bei LKW erlebt und vermute es deshalb.
Eine spätere Inspektion bei deren Rechnung Wartungsarbeiten und Reparatur an der Bremsanlage aufweist it dann als Beleg für meine Vermutung zu sehen.

Vielleicht sollte man den Fahrer ja mal fragen, ob sich meine Vermutung mit der Tatsache decken könnte.

In dem Fall, wird der Fahrer zwar auch eine Strafe erhalten, die könnte aber im Ermessensspielraum liegen, da ein technischer Defekt den Bremsversuch verhindert hat.

Bin mal gespannt, wie weit meine Überlegungen und Vermutungen zur Gewissheit werden könnten.

Gruß
BJ

Hi Big John,

danke für deine Antwort,
werde die Infos weitergeben!

Gruß
Nelly