Insolvenz Antrag

hi,
und zwar hat Herr A ein Problem mit dem Ausfüllen des Insolvenz Antrag.
Herr A ist seit einer geraumer zeit Arbeitslos und ist Harz IV Empfänger.Durch seien Selbstständigkeit vor einem Jahr standen ein haufen offene Forderungen. Wobei Herr A jetzt gezwungen ist Insolvenz anzumelden. Er hat Sich die unterlagen vom Gericht besorgt und hat schon einiges ausgefüllt, doch bei der Anlage 7 kommt er einfach nicht weiter. Und zwar geht es wegen einen Schuldenbereinigungsplan. Herr A hat schon einen Außergerichtlichen Shul. gemacht, der nicht funktioniert hat. Somit wird jetzt inso. beim Gericht beantragt. Da aber Herr A Harz IV Empfänger ist kann er ja nichts abtragen. Muss er dann die Anlage 7 und 7a ausfüllen. Den was soll er den als Abtrags summe nehmen??

Freue mich auf jede antwort

Hallo Michael,

bei wem hast Du denn die außergerichtliche Schuldenbereinigung gemacht? Ich frage, weil das Ausfüllen des Antrags zu einer vernünftigen Schuldnerberatung dazugehört. Zumindest gibt es Unterstützung.

In Anlage 7a wird üblicherweise der gescheiterte außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan eingefügt; die Kommentierung für das Scheitern erfolgt in Anlage 2a. Hat Dir die Schuldnerberatung denn einen Nachweis über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und den Plan selbst übergeben, so dass Du diesen als Vorlage nehmen könntest?

Also nochmal ab zur Schuldnerberatung, die sollen Dir hier unter die Arme greifen. Beachte bitte auch, dass man nach dem Scheitern einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung ein halbes Jahr Zeit hat, Insolvenzantrag zu stellen. Anschließend müsste man die Außergerichtliche erneut durchlaufen.

Gruß Oskar

Hallo,

und zwar wurde das außergerichtliche Schuldenbereinigung durch einen Suldenberater gemacht. Doch nach dem das ganze gescheiteiert ist. Bekam Herr a einen Brief über eine Rechnung für den weiteren verlauf. Da dieser aber emenz hoch gewesen ist und das herr a Harz IV empfänger geworden ist. Konnte er den betrag nicht aufbringen und entschied sich das ganze alleine zu machen. Vor allem hatte er hier zum Thema insolvenz schon einige foren eröffnet wobei er ziemlich viel Information sammeln konnte.

Den Brief über das scheitern, Anlage 2 und 2a Hatt herr A bekommen, ihm ist auch bewusst das man das einfach übertragen könnte aber das problem liegt eigentlich auch daran, dass ein paar Gläubiger dazu gekommen sind. Vor allem Steht in den Brief auch Das netto einkommen und ein Regulierungsbetrag der zwar nicht viel ist, aber den Herr a im monent nicht bezahlen kann. Müsste Herr A eine neue Tabelle erstellen über den aktuellen regulierungsbetrag ?? Den er weis gar nicht wie man sowas machen kann.

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Hallo Michael,

wenn das so ist, dass Herr A zur Schuldnerberatung nicht mehr geht aber alle notwendigen Unterlagen hat, würde ich ihm raten, stattdessen das Amtsgericht (Insolvenz-Geschäftsstelle) aufzusuchen.

Hier genaue Antworten zu geben, würde zu weit gehen. Der Vorteil beim Amtsgericht ist, dass Herr A dort dann mit den richtigen Ansprechpartnern klären könnte, wie die es gerne hätten. Die Geschäftsstellen helfen üblicherweise sehr gut weiter.

Gruß Oskar