Holzsammeln erlaubt?

Hallo,

angenommen… jemand fährt tagtäglich an einem jetzt ziemlich zerzausten Buchenwäldchen vorbei und würde gern ein bisschen was von dem Holz (einen kleinen Anhänger voll) für den Eigenbedarf einladen. Nur das was am Straßenrand rumliegt, ohne rumzusägen.

Darf dieser jemand das? Das Grundstück, auf dem kein Baum mehr aufrecht steht, gehört teils der Kommune, teils dem Land NRW.

Vielen Dank
Lilith

Hallo Lilith,

angenommen… jemand fährt tagtäglich an einem jetzt ziemlich
zerzausten Buchenwäldchen vorbei und würde gern ein bisschen
was von dem Holz (einen kleinen Anhänger voll) für den
Eigenbedarf einladen. Nur das was am Straßenrand rumliegt,
ohne rumzusägen.

Darf dieser jemand das? Das Grundstück, auf dem kein Baum mehr
aufrecht steht, gehört teils der Kommune, teils dem Land NRW.

Es gibt, teilweise noch aus dem Mittelalter stammend, Gesetze, dass man, als Bürger der Gemeinde, im Gemeindewald Holz lesen darf.

Da muss man aber selber nachforschen, bzw. bei der Gemeinde nachfragen.

MfG Peter(TOO)

‚Leseschein‘ owT

Danke sehr…
…für die sachdienlichen Hinweise.

-)

Lilith