Hallo www-Gemeinde,
mal angenommen jemand hat in 2003, vereinbarte Leistungen nicht erbracht,auch kein Geld dafür einbehalten, fordert aber jetzt per Mahnbescheid beim Beklagten sein Salär ein.
Mahnbescheid geht dem Beklagten in der 2 KW 2007 zu.
Gehe ich Recht in der Annahme, daß die Forderung verjährt ist, den meines Erachtens hätte der Mahnbescheid spätestens am 31.12.2006 beim Beklagten eintreffen müssen.
Freue mich auf eure Antworten!
Gruss Hermann47
Hi Hermann,
meine Infos könnten veraltet sein.
Ich erinnere mich aber daran, dass ich immer am 31. des Jahres massenweise Mahnbescheide bei Gericht beantragen musste, weil nicht das Datum der Zustellung, sondern das Datum des Eingang bei Gericht wichtig war.
Gruß
BJ
Hallo,
Gehe ich Recht in der Annahme, daß die Forderung verjährt ist,
den meines Erachtens hätte der Mahnbescheid spätestens am
31.12.2006 beim Beklagten eintreffen müssen.
Nein, Du gehst fehl. Entscheidend ist das so genannte „Datum des Mahnbescheids“. Auf diesen Zeitpunkt wird bei zu erwartender „baldiger“ Zustellung die Sache datiert. Und da, wie schon in der anderen Antwort erklärt, zum Jahresende immer massenweise MBs beantragt werden, kann der Beantragende selbst nur dafür sorgen, dass sein Antrag noch rechtzeitig beim Gericht eingeht. Wie schnell das Gericht dann mit Ausstellung und Zustellung ist, liegt nicht mehr in seiner Hand. Insoweit ist es gerecht, bei normalem Geschäftsgang die Annahme des Antrags bei Gericht ausreichen zu lassen.
Gruß vom Wiz