In welchem Rahmen darf man Filme oder aufgezeichnete Fernsehsendungen öffentlich oder halböffentlich vorführen (über einen Projektor)?
Mit halböffentlich meine ich zum Beispiel einen vorher fest abgegrenzten Personenkreis wie die Mitglieder eines bestimmten Vereines, öffentlich wären dann z.B. zusätzlich auch Gäste.
Muss man für so etwas spezielle Rechte erwerben oder gibt es Regelungen für eine nichtkommerziele Aufführung?