Strandpiraten

Hallo,

mich würde mal die Rechtslage in Deutschland interessieren, wenn hier an Ost- oder Nordseeküste ein Containerfrachter -ähnlich der „Napoli“ in England- hier in Deutschland stranden würde.

Strandgut = Herrenlos oder muss ich alles, was ich am Strand „finde“ zurückgeben.

Und wäre hier z. B. am Donaustrand eine andere Rechtslage gegeben als an einer Meeresküste?

grüsse
dragonkidd

Hallo,

Strandgut = Herrenlos oder muss ich alles, was ich am Strand
„finde“ zurückgeben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Strandrecht

Gruß,
Christian

Strandgut = Herrenlos oder muss ich alles, was ich am Strand
„finde“ zurückgeben.

Wieso ist Strandgut denn herrenlos? Um das mal vorwegzunehmen: stimmt nicht. Herrenlos ist eine Sache, die nie in Eigentum stand oder an der das Eigentum aufgegeben wurde (oder ausnahmsweise aus anderen Gründen erloschen ist). Dadurch, dass dem Eigentümer oder Bestizer eine Sache verloren geht, wird sie aber nicht herrenlos. Gewiss nicht!

Levay

Hallo!

mich würde mal die Rechtslage in Deutschland interessieren,

§ 965 BGB:

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2)Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. 2Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Das ist doch mal eine recht eindeutige Vorschrift finde ich. Und schon ist das wesentliche gesagt.
Dass das angetriebene Zeug in diesem Falle eben nicht herrenlos ist, hat Levay ja schon gesagt.
Gruß,

Florian.

P.S. Einstecken und mit Heim nehmen ist im übrigen als Unterschlagung strafbar.