Pferdebox - Pferd verkauft - Kündigungsfristen

Hallo,

mal eine Frage: ein Pferdebesitzer schließt mit einem Stallbesitzer einen Einstellungsvertrag über eine Pferdebox mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Nun verkauft der Pferdebesitzer sein Pferd und der neue Besitzer wohnt ganz woanders und will das Pferd daher nicht dort stehen lassen und nimmt es sofort mit.

Ist dann der Verkäufer trotzdem an die 4 Wochen Kündigungsfrist gebunden, obwohl er überhaupt kein Pferde mehr hat?

Danke und viele Grüße.
Yvonne

hi

mal eine Frage: ein Pferdebesitzer schließt mit einem
Stallbesitzer einen Einstellungsvertrag über eine Pferdebox
mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Nun verkauft der Pferdebesitzer sein Pferd und der neue
Besitzer wohnt ganz woanders und will das Pferd daher nicht
dort stehen lassen und nimmt es sofort mit.

Ist dann der Verkäufer trotzdem an die 4 Wochen
Kündigungsfrist gebunden, obwohl er überhaupt kein Pferde mehr
hat?

ja klar !!

Er hat die BOX gemietet - ob er dann seinen Kinderwagen, oder sein Auto da reinstellt oder sein Pferd ist vollkommen unerheblich.

Evtl. kann er das Futtergeld / Einstreu abziehen (das sind bei uns 50€ mtl) aber alles andere muss er natürlich bezahlen

Gruß H.

Hallo Yvonne,

genau für solche Fälle macht man eben Verträge mit einer bestimmten Kündigungsfrist.

Die einzige Chance des Pferdebesitzers ist, dass sich der Stallbesitzer freiwillig auf eine kürzere Kündigungsfrist einlässt.

Grüße
Josy

Pferdebox oder Carport
Hallo!

Er hat die BOX gemietet - ob er dann seinen Kinderwagen, oder
sein Auto da reinstellt oder sein Pferd ist vollkommen
unerheblich.

Also der Bauer bei dem meine Freundin ihr Pferd stehen hat würde das Parken von Autos in der Stallgasse und in den Boxen sicherlich nicht mögen. Wie ihr merkt hab’ ich zum eigentlichen Thema aber gar nichts zu sagen. Aber was ich mal loswerden wollte:
Wenn ich eine Pferdebox miete ist die natürlich nicht zum Unterstellen von Autos, sondern zum Unterstellen von Pferden gemietet und somit ist die Nutzung vertragsmäßig auch auf diesen Zweck begrenzt. Daher ist es wohl nicht unerheblich, ob man nun sein Auto dort reinstellt oder ein Pferd. Mein Vermieter wird sich ja auch drüber beschweren, wenn ich plötzlich in meiner Wohnung ein Bordell betreibe. Ist nämlich auch niemals so vereinbart worden.
Ansonsten natürlich alles richtig was bisher geschrieben worden war - Vertrag ist Vertrag ist Vertrag.

Gruß,

Florian.

Danke euch allen - kann man halt nix machen…owt
.

Hallo!

Irgendwas kann man immer machen :wink: Vielleicht stehen ja schon drei nette Damen mit ihren Kleppern auf der Warteliste und freuen sich, wenn sie schneller eine neue Box bekommen könnten. Wenn also der Vermieter schon jemanden hat, der eher in die Box will, wird er sicher nicht auf Einhaltung der Frist bestehen sondern bestimmt damit einverstanden sein, dass der Vertrag vorher gelöst wird. Also darüber würde ich in einem solchen Falle mal mit dem Vermieter sprechen.

Gruß,

Florian.

Nach überwiegender Rechtsprechung ist eine Pferdeboxen"miete" meist ein Verwahrungsvertrag, für den es keine gesetzlichen Kündigungsfristen gibt. Wenn Rechtsschutz vorhanden würde ich mich an einen Pferderechtsanwalt wenden. Meiner heißt Richter und sitzt in Heidelberg.