Wie sollte man sich verhalten?

Hallo, vermutlich könnte es sich bei dem folgenden Schilderungen um einen schwierigen Fall handeln?

Angenommen;

Person A hat einen ganz normalen Handyvertrag mit z.B. debitel

Person A hat sein Handy recht selten eingeschaltet, ist also recht oft nicht im Netz eingeloggt.

Person A hat ganz bewusst KEINE Mailbox, und KEINE Rufumleitungen aktiv.

Person A hat dies auch immer wieder, auch ganz aktuell (um sicher zu gehen) mittels der entsprechenden Codes (z.B. ##62# Hörer…usw.) überprüft, und laut der entsprechenden Meldungen im Display sind ALLE Rufumleitungen, und auch die Mailbox, sowie ALLE Mailboxfunktionen DEAKTIV.

Andere Personen versuchen aber des öfteren, Person A per Handy zu erreichen, und beschweren sich nun darüber, das Kosten entstehen.

Person A hat dies mehrfach, auch schriftlich, debitel (allgemein „dem Mobilfunkanbieter“) mitgeteilt. Dieser Anbieter hat aber mehrfach geschrieben, das definitiv keine Mailbox aktiv ist, das definitiv keine Rumumleitung aktiv ist, und das definitiv auch keine Kosten entstehen.

Person A hat nun aber von verschiedenen Telefonen (Festnetz) die einen Gebührenzähler haben, überprüft, was nun „wahr“ ist. Dabei ist rausgekommen, das sehr wohl ERHEBLICHE Kosten entstehen, obwohl das Handy nicht aktiv ist. Zur Sicherheit wurde ein andere, bekanntes Handy mit einem anderen Vertrag, aber mit GLEICHEM Netz (auch 0171) angerufen. Dabei kam raus, das beim anrufen bei diesem Handy KEINE Kosten entstehen.

Person A hat bereits per Posteinschreiben dem Anbieter mitgeteilt, das der Vertrag nichtig ist, wenn dieser Zustand nicht abgeschaltet wird. Daraufhin wurde tatsächlich dieser Zustand abgestellt, und einige Wochen entstanden KEINE Kosten beim anrufen auf diese Mobilfunknummer. Momentan entstehen aber wieder Kosten, die Funktion wurde also offenbar heimlich wieder eingeschaltet. Auch das aufrufen der div. Codes (##62#…usw.) half nicht.

Wie sollte sich Person A verhalten?
Wie kann sie nachweisen, das Kosten entstehen?
Kann Person A nun fristlos alles kündigen?

Danke, und sorry, falls das alles etwas länger geworden ist.

Gruß
Jürgen

Hallo,

nehmen wir an das du statt Debitel irgendein Handyanbieter geschrieben hast !

Wie ich das Verstanden habe hat sogar Person A dies Schriftlich das diese Funktionen abgeschaltet sind und dadurch keine Kosten entstehen !

Falls es der Fall ist, ab zu einem Anwalt der wird schon wissen wie es weiter zu regeln ist, ggf. besteht die möglichkeit sogar die unnötigen Kosten wieder erstattet zu bekommen, das alles kann nur ein Anwalt beantworten !

A könnte auch Kündigen, ob diese aber vom Handyanbieter angenommen werden wird bezweifel ich !

Gruss.

Wie ich das Verstanden habe hat sogar Person A dies
Schriftlich das diese Funktionen abgeschaltet sind und dadurch
keine Kosten entstehen !

Hallo Xaz,

ich danke dir sehr, aber hilf mir doch bitte etwas detailierter.

WIE um alles in der Welt, soll ich dann nachweisen, das ich Recht habe?

WIE soll ich also nachweisen, das sehr wohl diese Kosten entstehen, obwohl der Anbieter sagt und schreibt; nein, es entstehen keine Kosten?

Ich müsste doch jemanden haben, der vor Gericht entsprechend Beachtung findet. Dieser müsste weiterhin - oder sehe ich das falsch - einen Beleg vorlegen können, auf dem diese Kosten nachgewiesen werden. Darauf müsste vermutlich auch das Datum und die exakte Zeit sein. Nun müsste der Anbieter vermutlich nachweisen, das das Gespräch zu Stande gekommen ist, obwohl es das ja nicht ist. Also, wer bitte so sowas machen ? Ein Anwalt? Dazu müsste er ja mit seinem Telefon ein Gebührenprotokoll ausdrucken können, oder ???

Wenn ich das jetzt verfolge, das muss es auch erfolgreich sein. Denn eines weiss man doch; Rechtstreitigkeiten mit solchen Anbietern sind sehr sehr sehr sehr sehr sehr sehr langwierig. Die brauchen ja immer 3 bis 5 Monate, bis die auf ein Schreiben antworten. Und am Ende bin ich der blöde, der alles bezahlen soll, obwohl ich doch Recht habe? Ich bin nur so blöde gewesen, und hatte keine handfesten Nachweise.

Also, wie gehe ich geschickt vor - gerne auch mit Anwalt. Bist du sicher, das ein Anwalt weiss, wie er vorzugehen hat, in so einem heiklen Fall?

Danke.
Jürgen

Hallo,

WIE soll ich also nachweisen, das sehr wohl diese Kosten
entstehen, obwohl der Anbieter sagt und schreibt; nein, es
entstehen keine Kosten?

Ich müsste doch jemanden haben, der vor Gericht entsprechend
Beachtung findet. Dieser müsste weiterhin - oder sehe ich das
falsch - einen Beleg vorlegen können, auf dem diese Kosten
nachgewiesen werden. Darauf müsste vermutlich auch das Datum
und die exakte Zeit sein. Nun müsste der Anbieter vermutlich
nachweisen, das das Gespräch zu Stande gekommen ist, obwohl es
das ja nicht ist. Also, wer bitte so sowas machen ? Ein
Anwalt? Dazu müsste er ja mit seinem Telefon ein
Gebührenprotokoll ausdrucken können, oder ???

Also ich denke eine Telefonrechnung mit Einzelverbindungsnachweiß sollte da reichen. Gibts bei der T-*** bei O* und vermutlich auch all den anderen Anbietern. Das kann ja wohl nicht das Problem sein. Da steht dann genau aufgelistet (sekunden genau) wann welche Nummer wielange und zu welchen Kosten angerufen wurde…

Oder versteh ich da was falsch??

Tranquilla

Hallo!
Das ganze hier kommt einer Person B sehr bekannt vor. Person B konnte nichts beweisen und war somit auch ärgerlicherweise nicht im Recht, da nichts schriftliches vorlag. Mündliche Ansagen wurden vom Handyanbieter abgestritten und konnten auch nicht nachgewiesen werden. Nun hat Person B leider fristgerecht zum nächsten Termin gekündigt und nimmt dabei die Kosten, die dauernd wieder neu entstehen in Kauf.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hallo,

Also ich denke eine Telefonrechnung mit
Einzelverbindungsnachweiß sollte da reichen. Gibts bei der
T-*** bei O* und vermutlich auch all den anderen Anbietern.
Das kann ja wohl nicht das Problem sein. Da steht dann genau
aufgelistet (sekunden genau) wann welche Nummer wielange und
zu welchen Kosten angerufen wurde…

Oder versteh ich da was falsch??

Tranquilla

Das hier einmal, Einzelverbindungsnachweis !

A geht zu einem Anwalt dort schildert er Ihm der Vorfall, ich denke es ist dann auch möglich anhand wenn man unter mehreren Zeugen Person A anruft das gesehen wird das Mailbox angeht bzw. gehört wird und damit Kosten entstehen !

Rechnung abwarten, Rechnung prüfen, besteht Tatbestand weiterhin, kann eine Klage eingereicht werden, Schadenerstaz etc. !

Dann die Bekannten von Person A: sind mögliche Zeugen das diese Angrufen haben und dadurch Kostenentstanden sind durch die Mailbox ! Wichtig hier ist die Rechnung der bekannten um genau zu sein der Einzelverbindungsnachweis !

Das einzige ist was evtl. Person A nachweisen muss das tatsächlich kein Gespräch statt gefunden hat !

Aber letzendlich kann man das mit einem guten Anwalt am besten besprechen.

Ich selbst bin kein Fachman, dennoch sehe ich für Person A da gute Chancen , ein Gespräch mit einem Anwalt würde A sicherlich besser helfen als hier !

Und das A noch anhand des Vertrags sowie des Schreibens bweisen kann das er defentiv keine Mailbox etc. gewünscht hat ist doch auch gut.

Viel Erfolg.

Also ich denke eine Telefonrechnung mit
Einzelverbindungsnachweiß sollte da reichen. Gibts bei der
T-*** bei O* und vermutlich auch all den anderen Anbietern.
Das kann ja wohl nicht das Problem sein. Da steht dann genau
aufgelistet (sekunden genau) wann welche Nummer wielange und
zu welchen Kosten angerufen wurde…

Oder versteh ich da was falsch??
Tranquilla

o.k. danke, ich versuche so eine Rechnung von der Telekom zu kriegen, danke.

Jürgen

Und das A noch anhand des Vertrags sowie des Schreibens
bweisen kann das er defentiv keine Mailbox etc. gewünscht hat
ist doch auch gut.

Viel Erfolg.

Hallo,

danke, jetzt bin ich etwas schlauer, ich kümmer mich jetzt drum, und mache Druck.

Danke.

Jürgen