Strafe für Mauscheleien beim 400 EUR-Job

Hallo (Steuer-)Rechtskundige!

Muss jetzt doch auch mal wieder einen - natürlich fiktiven - Fall zur Diskussion stellen…

Angenommen ein Arbeitgeber beschäftigt mehrere 400 EUR-Kräfte. Da regelmäßig mehr Arbeit anfällt als diese im Rahmen einer 400 EUR-Beschäftigung leisten können stellt er den Mitarbeitern Schecks auf andere Namen aus, anfangs auf seine Familienmitglieder, später auf sein Drängen hin auf Ehepartner usw. der Mitarbeiter. Ein Mitarbeiter bittet mehrfach darum, nur noch im Rahmen seiner 400 EUR-Stelle beschäftigt zu werden. Trotzdem gibt er - aus Angst um den Job - immer wieder nach, wenn er vom Chef „bequatscht“ wird. So läuft das über Jahre. Mit welcher Nachzahlung und welcher Strafe müssten die Mitarbeiter rechnen, wenn dies im Rahmen einer Zollprüfung herauskommt?

Z. B. ein Mitarbeiter, der seit 5 Jahren so ausgezahlt wird, trotz mehrmaliger Bitten um „normale“ Beschäftigung im Rahmen der 400 EUR-Grenze. Nehmen wir mal weiterhin an, von diesen 5 Jahren wurden die Stunden, die über seine eigenen 400 EUR rausgehen, erst über 2 Jahre auf die Tochter des Chefs, dann 3 Jahre über den Ehepartner des Mitarbeiters ausgezahlt. Womit hätte der Mitarbeiter zu rechnen, und womit der Ehepartner?

Freue mich schon auf die interessante Meinungen zu diesem Thema…

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Viele liebe Grüße

Steffi

Servus,

der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist hier bei den Arbeitnehmern wohl kaum erfüllt. Allenfalls, wenn sie für die fraglichen Perioden Anträge auf Veranlagung zur ESt gestellt haben und die Einkünfte dabei konsequenterweise verschwiegen haben. Angesichts der in Frage stehenden Beträge wird da strafrechtlich kaum was folgen, es geht halt um die ESt - und auch bei der wird ein Prüfer dazu tendieren, sie beim Arbeitgeber abzuholen (das FA ist frei in der Entscheidung, an wen es sich halten will, Arbeitgeber und Arbeitnehmer haften).

Wenn sie Quittungen, Abrechnungen etc. unterschrieben haben, haben sie (a) Beihilfe zur Hinterziehung geleistet, die der Arbeitgeber begangen hat und (b) möglicherweise Urkunden gefälscht (wer hat für wen unterschrieben?).

Beim Aspekt Sozialversicherungsbeiträge wird es sich um Betrug handeln, hier wohl auch durch die Arbeitnehmer begangen, aber da muss ich den Rechtsverdrehern den Vortritt lassen, das ist nicht meine Baustelle.

Die kriminelle Energie, die der Arbeitgeber in die Aktion reinsteckt, könnte er sinnvollerweise dazu verwenden, dass er mal rechnet, was ihm der ganze Kokolores eigentlich spart - es ist nicht so arg viel, auch wenn in der Blubb-Zeitung was anderes steht.

Schöne Grüße

MM

Hallo Steffi,

ich bin ehrlich gesagt etwas erschüttert über die Handlungsweisen dieser Firma. Ich kann den Sachverhalt nicht nachvollziehen. Wenn mehr Arbeit da ist, kann der AG doch auch mehr zahlen. Nur ist es dann eben kein 400-€ Job mehr.

Einen solchen Sachverhalt müsste ja schon die stichprobenhafte Prüfung eines Steuerberaters an den Tag bringen. Wenn nicht er, dann die Lohnsteuerprüfung oder die Prüfung der Krankenkasse - hier zentral die BfA.

Das Ergebnis einer solchen Prüfung belastet finanziell nur den AG. Er ist dafür verantwortlich, dass Lohnsteuer, SV-Beiträge und BG-Beiträge zeitlich richtig und in voller Höhe abgeführt werden.

Allerdings wären nicht versteuerte Einnahmen eines Empfängers (Scheck) in seiner Steuererklärung meldepflichtig und könnten so zu einer höheren Steuerlast führen. Analog wäre dies auch der KK zu erklären.

Der AN, der sich berechtigt moralischen Schuldgefühlen unterzieht, wäre gut beraten, seinem Chef Hilfestellung in BWL angedeihen zu lassen (selbst oder durch Dritte) oder die Fa. zu wechseln.

Mit Gruß

hweng

Hallo,

Einen solchen Sachverhalt müsste ja schon die stichprobenhafte
Prüfung eines Steuerberaters an den Tag bringen.

??? - was soll da bitteschön ein StB prüfen? Der rechnet die Löhne nach den Daten ab, die er von seinem Mandanten bekommt.

Wenn nicht
er, dann die Lohnsteuerprüfung oder die Prüfung der
Krankenkasse - hier zentral die BfA.

Was soll da auffliegen und wie? Das Risiko ist sehr gering, wenn alle dichthalten. Der Arbeitgeber macht sich allerdings von allen Arbeitnehmern abhängig, wenn er sie mit ins Boot nimmt.

Das Ergebnis einer solchen Prüfung belastet finanziell nur den
AG.

Nein. Für die Steuer haften Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesamthänderisch, und für die Arbeitnehmeranteile zur KV und SV drei Monate lang der Arbeitnehmer.

Ferner war auch nach den strafrechtlichen Folgen gefragt, und die belasten nicht nur den Arbeitgeber.

Allerdings wären nicht versteuerte Einnahmen eines Empfängers
(Scheck) in seiner Steuererklärung meldepflichtig und könnten
so zu einer höheren Steuerlast führen.

Beim 400-Euro-Job??

Analog wäre dies auch der KK zu erklären.

Nach SV-Prüfung will die keine Beitragsnachweise mehr haben: Die schickt Bescheide. Und wenn ein so ungemütlicher Fall hochkocht, wird sie sich gleich zweimal nicht mehr auf Treu und Glauben des Arbeitgebers verlassen…

Der AN, der sich berechtigt moralischen Schuldgefühlen
unterzieht, wäre gut beraten, seinem Chef Hilfestellung in BWL
angedeihen zu lassen

Warum das? Diese „Gestaltung“ ist für den Arbeitgeber durchaus rentabel. Und solange sie in angesehenen Großunternehmen bekanntermaßen praktiziert wird, und deren Eigentümern auch nichts weiter passiert, wird diese Form des Sozialschmarotzertums im großen Stil als Kavaliersdelikt angesehen. In den USA, wo man zwar hie und da seltsame Rechtsauffassungen hat, aber keine Scheu davor, einen überführten Verbrecher so zu nennen und auch entsprechend zu behandeln, hätten wir den Schlecker von Ehingen schon am TV in Handschellen, und später beim Straßenbau auf Zwangsarbeit bewundern dürfen. Das wirkt eher, denke ich…

Schöne Grüße

MM