Wasserbetrieb mit Jahressumme trotz Abschlag

Von: , Frage gestellt am Mi, 24. Jan 2007

Guten Abend,

angenommen, Kunde X ist bei dem lokalen Wasserversorger der Stadt P. Die Stadt P hat im vorletzten Jahr aber die Wasserversorgung an eine GmbH abgegeben, die nun im Namen der Stadt die Versorgung übernimmt. Bisher wurden monatliche Abschläge gezahlt; zum Ende des Jahres 2005 erfolgte eine Information über die Umstellung.

Weiter angenommen, X bekommt nun die Jahresabschlussrechnung der GmbH zugestellt. In dieser taucht nun als bisheriger Abschlag eine nicht nachvollziehbare kleine Summe auf und eine Nachforderung über 11 Monatsabschläge auf einmal. Im gesamten Jahresablauf hat es jedoch keine Mahnung, keinen Hinweis auf nicht gezahlte Abschläge gegeben.

Hat Kunde X nun eine rechtliche Handhabe, gegen den Wasserversorger vorzugehen?

Mit freundlichem Gruß und vielen Dank für Antworten,

Frank Abel.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wasserbetrieb mit Jahressumme trotz Abschlag

    Hallo Frank,

    in einer Jahresabschlußrechnung wird normalerweise der tatsächlich gemessene Verbrauch gegen die geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Das was übrig bleibt, ist die Nachforderung. Dazu bedarf es keiner Mahnung.

    Gruß!

    Horst

  2. Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
    Re: Wasserbetrieb mit Jahressumme trotz Abschlag

    Hallo Frank,
    Bisher wurden monatliche
    Abschläge gezahlt; zum Ende des Jahres 2005 erfolgte eine
    Information über die Umstellung.
    Wurden die Abschläge weiterhin gezahlt? Wenn ja an wen? Weiter angenommen, X bekommt nun die Jahresabschlussrechnung
    der GmbH zugestellt. In dieser taucht nun als bisheriger
    Abschlag eine nicht nachvollziehbare kleine Summe auf und eine
    Nachforderung über 11 Monatsabschläge auf einmal.
    Was ist mit "nicht nachvolziehbare kleine Summe" gemeint? Es sei nicht nachvollziehbar, woher diese Summe komme? Es ist nicht nachvollziehbar, warum so kleint? Im gesamten Jahresablauf hat es jedoch keine Mahnung, keinen Hinweis auf
    nicht gezahlte Abschläge gegeben.
    Hm, das kenne ich auch so. Dann wird halt ohne Abschläge abgerechnet. Schließlich hat Kunde X ja von der GmbH einen zinslosen Kredit über die normalerweise dem Verbrauch entsprechenden Teilbeträge erhalten. Es sei denn, diese wurden gezahlt, aber an die falsche Adresse, und nicht von dort weitergeleitet. Hat Kunde X nun eine rechtliche Handhabe, gegen den
    Wasserversorger vorzugehen?
    Das glaube ich auf keinen Fall. Kunde X hat aber die Handhabe, bei dem Wasserversorger anzurufen und die Rechnung fernmündlich durchzusprechen wg. diverser "Ungereimtheiten" wie oben angesprochen. Wenn der Zahlbetrag korrekt ist, besteht bei entsprechener Bitte auch die Möglichkeit, einen Betrag, den Kunde X nicht aufeinmal zahlen kann, in Raten abzutragen. Meistens sitzen dort nämlich Menschen, mit denen man reden kann.

    Gruß, Karin

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