Riffpiraten-heute

Hallo,

weiter unten gibt es ein posting zum Thema Strandgut. Meine Fragestellung baut darauf auf.

OK: der Finder muss das Strandgut an den Berechtigten herausgeben und der Berechtigte braucht keine Einfuhrzölle zahlen.

Lässt sich das nutzen, um Waren zollfrei in den EU-Raum zu kriegen oder sogar um legal nur schwer einführbare Waren (Waffen, Medikamen-
te , exotische Tiere) rechtmäßig ins Inland zu bekommen ? Darf der Finder bzw. das Strandamt, die entsprechenden Kisten, auf die der Absender natürlich eine Postlageranschrift in Dtl. geschrieben hat, überhaupt öffnen ?

Nur so ´ne Idee.

Liebe Grüße A.

Lässt sich das nutzen, um Waren zollfrei in den EU-Raum zu
kriegen

Ausschliesslich die Bergungskosten sind zollfrei. Ansonsten unterliegen Einfuhren selbstverständlich den üblichen rechtlichen Vorschriften. Und schliesslich sind die Waren nicht an irgendeine Zieladresse auf dem Container zu liefern, sondern vielmehr einem zunächst durch die Strandämter zu ermittelnden Empfangsberechtigten auszuhändigen.

Gruss
Schorsch