Hallo,
weiter unten gibt es ein posting zum Thema Strandgut. Meine Fragestellung baut darauf auf.
OK: der Finder muss das Strandgut an den Berechtigten herausgeben und der Berechtigte braucht keine Einfuhrzölle zahlen.
Lässt sich das nutzen, um Waren zollfrei in den EU-Raum zu kriegen oder sogar um legal nur schwer einführbare Waren (Waffen, Medikamen-
te , exotische Tiere) rechtmäßig ins Inland zu bekommen ? Darf der Finder bzw. das Strandamt, die entsprechenden Kisten, auf die der Absender natürlich eine Postlageranschrift in Dtl. geschrieben hat, überhaupt öffnen ?
Nur so ´ne Idee.
Liebe Grüße A.