Vollstreckung nach Insolvenz

Hallo,

ich hatte leider bei meiner ersten Frage zu diesem Thema die Bestimmungen nicht gut genug gelesen - der Beitrag wurde zurecht gelöscht. Ich hoffe, dass ich mit folgender Frage nicht gegen die Regeln verstoße.

Sind nach der Insolvenz einer GmbH alle Ansprüche auf Vollstreckung erloschen? Haftet ein Geschäftsführer auch mit seinem Privatvermögen, wenn er wieder zu Geld gekommen ist? Macht es einen Unterschied, wenn der Geschäftsführer nach Strafanzeige wegen Betruges verurteilt wurde?

Ich denke, dass dies Fragen sind, die von generellem Interesse sein können.

Arnulf

Huhu!

Sind nach der Insolvenz einer GmbH alle Ansprüche auf
Vollstreckung erloschen?

Kann man so sagen.

Haftet ein Geschäftsführer auch mit
seinem Privatvermögen, wenn er wieder zu Geld gekommen ist?

Irgendeine Bedeutung muss der Begriff „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ doch haben… eine GmbH ist eine „juristische Person“ - wenn dei „tot“ ist, ist sie tot.

Macht es einen Unterschied, wenn der Geschäftsführer nach
Strafanzeige wegen Betruges verurteilt wurde?

Dann wäre an einen Schadensersatzanspruch zu denken.

Hallo,

ja, der Geschäftsführer einer insolventen GmbH kann durchaus haften. Gerade bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist dieses sehr oft der Fall.

Hier eine gute Übersicht zu der Haftung des GmbH-Geschäftsführers:

http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play…

Hallo,

das ist ein interessanter Punkt. Das würde aber heißen, dass man erneut vor Gericht ziehen müsste, um den Schadensersatz einzuklagen? Ein bestehendes vollstreckbares Versäumnisurteil würde wahrscheinlich nichts nützen?

Irgendwie erscheint mir hier die Situation unbefriedigend zu sein. Hat jemand betrügerische Absichten, so gründet er eine GmbH, nimmt den Kunden das Geld ab, gibt es z. B. seiner Freundin, meldet rechtzeitig Insolvenz an und streckt den Gläubigern die Zunge heraus, wenn sie vollstrecken wollen. Sind dann die Einzelbeträge „nicht erheblich“ (z. B. 300 Euro), so riskiert der feine Herr auch kaum Schadensersatzklagen.

Ist das so, oder übersehe ich hier etwas?

Gruß,

Arnulf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Huhu!

das ist ein interessanter Punkt. Das würde aber heißen, dass
man erneut vor Gericht ziehen müsste, um den Schadensersatz
einzuklagen? Ein bestehendes vollstreckbares Versäumnisurteil
würde wahrscheinlich nichts nützen?

Das Urteil ist ja sozusagen nicht mehr vollstreckbar, denn gegen die Person, die im Rubrum als Beklagte steht (die GmbH) kann nicht vollstreckt werden.

Irgendwie erscheint mir hier die Situation unbefriedigend zu
sein. Hat jemand betrügerische Absichten, so gründet er eine
GmbH, nimmt den Kunden das Geld ab, gibt es z. B. seiner
Freundin, meldet rechtzeitig Insolvenz an und streckt den
Gläubigern die Zunge heraus, wenn sie vollstrecken wollen.

Die Welt und die dort lebenden Menschen sind nicht immer gut. Für mich sind aber EUR 300,- durchaus erheblich. Ich würde auch jemanden straf- und zivilrechtlich verfolgen, der mich um EUR 5,- betrügt.

Hallo,

ergänzend zur Antwort von wwfab:

Irgendwie erscheint mir hier die Situation unbefriedigend zu
sein. Hat jemand betrügerische Absichten, so gründet er eine
GmbH, nimmt den Kunden das Geld ab, gibt es z. B. seiner
Freundin, meldet rechtzeitig Insolvenz an und streckt den
Gläubigern die Zunge heraus, wenn sie vollstrecken wollen.
Sind dann die Einzelbeträge „nicht erheblich“ (z. B. 300
Euro), so riskiert der feine Herr auch kaum
Schadensersatzklagen.

Wenn man es geschickt macht, kann man damit möglicherweise Geld machen, allerdings sollte man nicht traurig sein, wenn man dann doch kurzfristig ins Ausland ziehen muss. Ob so Betrug oder anders, macht eigentlich keinen Unterschied. Die meisten GF, die eine GmbH gründen und wo es nicht alles glatt läuft, sind nach meiner Erfahrung schon lange vor der Gründung der GmbH selbst pleite (weswegen sie es auch über eine GmbH versucht hatten).

Unsaubere Geschäftspraktiken und grobe Versäumnisse bergen neben den zivilrechtlichen Ansprüchen nicht zu vernachlässigende strafrechtliche „Perspektiven“ für den GF einer GmbH. Allerdings ist das einfache Nicht-Bezahlen einer Rechnung kein Delikt, auch wenn man als gekniffener Gläubiger das gerne so sehen möchte.

Gruß,
Oskar

Hallo,

das Problem ist letztendlich, dass ein Laie nicht durchblickt, wo Betrug anfängt oder wo das „einfach Nichtbezahlen einer Rechnung“ noch keine Straftat ist. Ohne Rechtsschutz wird man sich kaum an so einen Fall heranwagen, es sei denn, man hat wirklich viel Geld wiederzuholen. Nehmen wir einmal an, dass man schon Geld in ein Mahn- und Klageverfahren gesteckt hat und hat dann festgestellt, dass trotz Vollstreckbarkeit nichts mehr zu holen ist, so wird man sich sehr genau überlegen, ob man noch einmal Geld investieren will, das dann vielleicht auch noch weg ist.

Ich glaube, dass auf diese Art und Weise viele Leute um ihr Geld kommen und viele Gauner sich bereichern. Es soll ja Geschäftsführer geben, die nach einer Insolvenz dennoch einen dicken Mercedes fahren - offiziell gehört der eben ihrer Freundin. Es soll auch Geschäftsführer geben, die nach einiger Zeit wieder mit einer neuen Firma auftauchen und mehr oder weniger das gleiche „Geschäft“ fortsetzen.

Schade, dass es soetwas gibt.

Gruß,

Arnulf

Huhu!

das Problem ist letztendlich, dass ein Laie nicht durchblickt,
wo Betrug anfängt oder wo das „einfach Nichtbezahlen einer
Rechnung“ noch keine Straftat ist.

Und warum sollte das ein Problem sein? Staatsanwälte haben mindestens vier Jahre studiert, zwei Jahre Vorbereitungsdienst absolviert und zwischendurch zwei Examina abgelegt, die - aufgrund der „Geiz ist geil“-Mentalität des Staates, wenn es um das Schaffen von Arbeitsplätzen geht - in aller Regel auch noch ziemlich gut ausgefallen sind.

Die wissen, was strafbar ist und was nicht. Einen vermeintlichen Straftäter anzeigen kostet nichts bzw. nur dann, wenn die Anzeige ganz offensichtlich unbegründet ist. Ob an der Sache was dran ist oder nicht,teilt einem die Staatsanwaltschaft dann schon mit.