HErr X hatte eine Handyrechnung durch Arbeitslosigkeit nicht zahlen können. Somit wurde der Vertrag gekündigt und alle weiteren anfallenden Kosten bis Vertragsende in Rechnung gestellt. Herr X bekam Post von einem Rechtsanwalt, der beauftragt wurde, das Geld einzutreiben. Herr X schlug eine monatliche Rate von 50 € vor, da mehr nicht möglich war. Die Rechtsanwälte bestanden aber auf eine Rate von mindestens 97€. Mehrmals teilte Herr X Ihnen mit, dass er das Geld nicht aufbringen kann. Ohne Erfolg. In einem letzten brief der Anwälte stand, dass die nächste Rate bis zum 21.12.2007 fällig ist(ja das Datum ist richtig, stand so in dem Brief). Obwohl Herr X das Datum wundert, meldet er sich nicht bei den Rechtsanwälten.
Jetzt bekam Herr X vom Amtsgericht einen Brief, in dem steht, dass das Konto gepfändet wird und alles, was da drauf überwiesen wird, direkt an die Anwälte geht. Aber wie soll Herr X denn jetzt leben? Er muss doch Geld haben und hat monatliche Verpflichtungen.
Was kann Herr X jetzt noch machen? An wen muss er sich wenden?
Herr X hat sich mit den Rechtsanwälten in Verbindung gesetzt, um es nochmals gütlich zu versuchen.
Herr X sollte aufhören zu versuchen, mit den Anwälten der Gegenseite zu kommunizieren, sondern seinerseits anwaltliche Hilfe in anspruch nehmen. Kostet, wenn Herr X wirklich so arm ist, 10 Euro (Beratungshilfe) und ist weitaus effektiver. Wenn Herr X Sozialleistungen bezieht,sollte er sie sofort nach Erhalt vom Konto räumen, siehe § 55 SGB X.
ein wichtiges etwas scheint aber im ganzen Sachverhalt zu
fehlen: der Titel! Woher hat der Gläubiger einen Titel? Wurde
gegen einen Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid nicht
vorgegangen? Wurde der Schuldner gar bereits verurteilt zur
Zahlung? Oder hat der Schuldner eine vollstreckbare Urkunde
vom Notar unterzeichnet? Alles sehr fragwürdig, weil ohne
Titel kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch das
Vollstreckungsgericht!
Insoweit kann mit wwf nur gesagt werden: Ab zum Anwalt DER
EIGENEN WAHL. Zuvor zum Amtsgericht vor Ort, Beratungsschein
beantragen und dann mit dem 10 Euro Schein (sozusagen
Selbstbeteiligung) zum Anwalt. Solche Sachen dürfte jeder
Anwalt hinbekommen.
Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid ist ergangen, aber nichts anderes bisher, es kam direkt die Post von heute mit der Kontopfändung vom Gericht.
Also, zum Amtsgericht und diesen Beratungsschein holen und dann zum Anwalt?
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Ein Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, der 30 jahre gültig ist. Der Gläubiger kann damit Konten pfänden, EV beantragen etc.
was gibts daran nicht zu verstehen???
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, der 30 jahre gültig
ist. Der Gläubiger kann damit Konten pfänden, EV beantragen
etc.
was gibts daran nicht zu verstehen???
Du wirst deutlich. Deine vorherigen Ausführungen, hier kurz zusammengefasst:
es ja auch nicht um zu pfänden…
es kam direkt die Post von heute mit
wenn ein Titel vorliegt, und die Forderung gesamt berechtigt ist, lohnt eine Streiterei nicht mehr. Also bloß nicht Einspruch einlegen, sonst hat man noch mehr Gerichtskosten am Hals. Hier kann man nur noch die Vollstreckung „mildern“. Also bspw. Einwände gg. Pfändungen in unpfändbares verhindern (Lohn bis 850 Euro, Sozialleistungen bzw. Guthaben auf dem Konto, welches dem Rest für den Monat entspricht). Insoweit sollte man mit Kontoauszug,ALG Bescheid etc. zum Anwalt, dann kann der prüfen, ob man gg. die Kontenpfändung was machen kann.
Also, ein Rechtanwalt hat Herrn X geraten, erstmal selbst gütig einen Brief per Einschreiben zu schicken, dass Herr X sofort einen Geldbetrag in Höhe von 200 Euro zahlt und dann jeden Monat mindestens 50 Euro(es geht hier um einen Gesamtwert von knapp 900 Euro) und da Herr X arbeitslos is, dass erstmal für die Rechtsanwälte die positivste Alternative wäre, da Sie an Arbeitslosengeld nicht herankommen. Herr X soll abwarten, was sie antworten und meistens würde es so angenommen werden. Besser so als gar kein Geld.
Was sagt Ihr?
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Und an welchen Anwalt kann sich Herr X wenden, welches
Fachgebiet?
Das schafft so gut wie jeder Anwalt, da muss man keinen Fachanwalt für beauftragen.
Und kostet es Herr X wirklich nur 10€? Ist das so
gängig oder Verhandlungssache?
Herr X nehme seinen ALG-II-Bescheid, gehe zum Amtsgericht und sage an der Pforte: „Sagt mir, wo es Beratungshilfescheine gibt“. Dann schildere er sein Anliegen einem Rechtspfleger, erhalte den Schein und bringe ihn zum anwalt der Wahl.
… meistens würde es so
angenommen werden. Besser so als gar kein Geld.
Hallo,
wenn der Arbeitslose noch am besten Nachweise beifügt, dass er wirklich
keinerlei Vermögen hat, dann sollte es noch schneller gehen. Nur der
Verweis auf ALG befreit nicht, ALG bedeutet ja nicht, dass kein
verwertbares sonstiges Vermögen (Auto, Haus, Gemälde) vorhanden ist.