Nabend zusammen!
Folgende Situation:
Frau A wird unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, weil Frau B mit Handy am Ohr über eine rote Ampfel gefahren ist und dabei Frau As Auto beschädigt hat.
Polizei wurde nicht gerufen.
Die gegenerische Versicherung möchte den Schäden von 2500 E nicht zahlen; angeblich hätte Frau B bei ihrer Versicherung angegeben, Frau A wäre über rot gefahren; es stünde Aussage gegen Aussage und daher lasse sich die Schadensfrage nicht mehr feststellen( warum sollte Frau B IHRE Versicherung benachrichtigen, da die in diesem Fall ja nichts mit der Schadensregulierung zu tun hat/hätte!?). Frau As Schwester, die beim Unfall mit im Auto sass, wäre kein geeigneter Zeuge, da befangen.
Frau A hat noch einen anderen Autofahrer als Zeugen, der jedoch, bevor man die Personalien aufnehmen konnte, wieder wegfuhr. Annonce, dieser Zeuge möge sich doch bitte melden, läuft.
So wie es aussschaut, geht die Sache vor Gericht.
Wie hoch stehen Frau As Chancen, den Prozess zu gewinnen, wenn der Zeuge nicht auffindbar ist und wenn Aussage gegen Aussage steht?
Welche Argumente kann man vorbringen, um das Gericht zu überzeugen?
VG, Annie
Hallo,
grundsätzlich ist derjenige, der etwas haben möchte, beweispflichtig. In diesem Fall steht die Schwester als Zeugin zur Verfügung. Dass diese mit der Klägerin verwandt ist, spielt dabei keine Rolle. Die Chancen stehen also recht gut.
Gruss
BM
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Möglichkeit:
Ist das in Deutschland schon strafbar, während der Fahrt zu telefonieren? (Nebenbei: Einen Hamburger darf man wohl straffrei essen während der Fahrt
Wenn die gegnerische Autofahrerin durch Mobil-Telefonieren den Unfall irgendwie verursacht hat, gibt es doch folgende Möglichkeit: Wenn die Uhrzeit genau feststeht, dann kann man über den Mobilnetzbetreiber einen Einzelgesprächsnachweis bekommen, in dem genau die Uhrzeiten (und hier nicht benötigte Telefonnummer-Fragmente) drinstehen. Wenn die Dame eine Wenigtelefoniererin ist, wäre es schon ein Zufall, dass just zu dieser Zeit ein Telefonat ohne Autofahrt stattgefunden hätte.
Ich hatte selber mal so einen Fall (allerdings in Österreich): Ein Autofahrer hatte auf einem Feldweg (Baustellenumfahrung) mit seinem Rückspiegel meine Autoseite gestreift und war weitergefahren. Er war für diese Straßenverhältnisse viel zu schnell unterwegs. Auch hätte er das Geräusch hören müssen und stehenbleiben müssen (Fahrerflucht). Ich habe das Auto-Kennzeichen notiert (da ich nur Schritttempo gefahren war und sofort stand). Anzeige bei Polizei und Meldung bei meiner Versicherung. Irgendwann nach fast einem Jahr (Österreich
hat mich bei der Bezirksbehörde eine Beamtin (nicht das Gericht) befragt. Ich musste meine „Version“ schildern. Offensichtlich war diese glaubhaft. Ich habe das Geld für die Neulackierung der Fahrzeugseite bekommen von der gegnerischen Versicherung. (Langer Text, nur zum Thema Glaubwürdigkeit)
Das Gericht wird der glaubwürdigeren „Geschichte“ folgen. Die Gefahr, dass es keine Klärung gibt, besteht aber schon …
Gruß, Dietmar
Hallo!
So wie es aussschaut, geht die Sache vor Gericht.
Wie hoch stehen Frau As Chancen, den Prozess zu gewinnen, wenn
der Zeuge nicht auffindbar ist und wenn Aussage gegen Aussage
steht?
Ich würde mich da einfach an einen Rechtsanwalt wenden und mir selbst keinen Stress machen.
Ein Fall von „Aussage gegen Aussage“ ist das ja nun schon deshalb nicht, weil die Schwester nunmal als Zeugin zur Verfügung steht. Natürlich hat die Schwester ein größeres Interesse am Obsiegen der Klägerin als ein unbeteiligter Dritter. Das macht ihre Aussage aber nicht von vornherein unglaubhaft und sie nicht von vornherein unglaubwürdig. Wenn da eine schlüssige, glaubhafte Aussage rauskommt, braucht sich die Klägerin keine Sorgen darüber machen, dass der Zeugin kein Glauben geschenkt würde. Und wenn die Schwester dabei war und alles beobachtet hat, sehe ich keinen Grund, warum da keine glaubhafte Aussage herauskommen sollte.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Ist das in Deutschland schon strafbar, während der Fahrt zu
telefonieren?
Nein.
verursacht hat, gibt es doch folgende Möglichkeit: Wenn die
Uhrzeit genau feststeht, dann kann man über den
Mobilnetzbetreiber einen Einzelgesprächsnachweis bekommen, in
dem genau die Uhrzeiten (und hier nicht benötigte
Telefonnummer-Fragmente) drinstehen.
Man will ja nicht beweisen, dass die Frau Schmidt am 10.01. um 10.12 mit dem Handy telefoniert hat, sondern dass sie zu dieser Zeit über eine rote Ampel ins Auto eines anderen gefahren ist, dessen Ampel grün gezeigt hat.
Gruß,
Florian.
Polizei wurde nicht gerufen.
Das war an sich schon ein schwerer Fehler.
Schadensregulierung zu tun hat/hätte!?). Frau As Schwester,
die beim Unfall mit im Auto sass, wäre kein geeigneter Zeuge,
Sie ist besser, als gar keiner. Der Unfallgegener hat wohl keinen Zeugen.
Welche Argumente kann man vorbringen, um das Gericht zu
überzeugen?
Argumente spielen keine Rolle, Beweise sind es die gebraucht werden. Der Ausgang des Verfahrens ist für mich als Nicht-Juristen nicht einschätzbar.
VG, Annie
Moment mal
Hallo,
Folgende Situation:
Frau A wird unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, weil
Frau B mit Handy am Ohr über eine rote Ampfel gefahren ist und
dabei Frau As Auto beschädigt hat.
Polizei wurde nicht gerufen.
Schlecht.
Die gegenerische Versicherung möchte den Schäden von 2500 E
nicht zahlen; angeblich hätte Frau B bei ihrer Versicherung
angegeben, Frau A wäre über rot gefahren; es stünde Aussage
gegen Aussage und daher lasse sich die Schadensfrage nicht
mehr feststellen( warum sollte Frau B IHRE Versicherung
benachrichtigen, da die in diesem Fall ja nichts mit der
Schadensregulierung zu tun hat/hätte!?). Frau As Schwester,
die beim Unfall mit im Auto sass, wäre kein geeigneter Zeuge,
da befangen.
Wenn Frau B das so ihrer Versicherung mitgeteilt hat erhebt ja nun Frau B dann Ansprüche gegen Frau A. Spätestens jetzt müsste Frau A ihrer Versicherung mitteilen, das Ansprüche an Sie gestellt werden.
Im übrigen ist die eigene Versicherung nicht nur dafür da Schäden zu regulieren, sondern auch unbegründete Ansprüche abzuwehren.
Im übrigen ist die Schadensfrage wohl klar, was Du meinst ist wohl eher die Schuldfrage.
Ob die gegnerische Versicherung nun meint, das die Schwester von Frau A nicht glaubwürdig bzw. befangen ist, braucht Dich nicht zu interessieren. Der Richter sieht das evtl. ganz anders.
Frau A hat noch einen anderen Autofahrer als Zeugen, der
jedoch, bevor man die Personalien aufnehmen konnte, wieder
wegfuhr. Annonce, dieser Zeuge möge sich doch bitte melden,
läuft.
Kennzeichen auch nicht notiert? Auch schlecht.
So wie es aussschaut, geht die Sache vor Gericht.
Wie hoch stehen Frau As Chancen, den Prozess zu gewinnen, wenn
der Zeuge nicht auffindbar ist und wenn Aussage gegen Aussage
steht?
Es kommt darauf an wem der Richter in der Verhandlung mehr Glauben schenkt.
Welche Argumente kann man vorbringen, um das Gericht zu
überzeugen?
Das sollte man einem RA überlassen.
Gruss Sebastian (IANAL)
Kleine Nachfrage
Polizei wurde nicht gerufen.
Das war an sich schon ein schwerer Fehler.
-> Hm, ich hör inzwischen eigentlich immer nur, dass man die Polizei bei „kleinen“ Schäden gar nicht mehr rufen darf bzw. diese nicht mehr rauskommt. (hab ich selbst mal erlebt).
Zumindest immer dann, wenn sich die Unfall-Beteiligten einig sind. Aber es kann ja passieren, dass sich`s einer im Nachhinein überlegt und alles ganz anders darstellt. Was soll man denn nun tun? Polizei rufen oder nicht?
Verwirrte Grüße,
Traveller
Hallo!
Vielen Dank für die Antworten!
@sebastian: Frau B macht aber keine Schadensersatzansprüche geltend. Im Gegenteil: Zu Frau A hat sie gesagt, sie lässt ihr Auto von Bekannten reparieren, das sei günstiger. Sie hat jedoch mit keinem Wort erwähnt, dass Frau A diese Kosten übernehmen soll, noch hat sie bis dato Anstalten gemacht, auch nur in irgendeiner Weise diese Kosten einzutreiben.
Wäre Frau A Schuld an dem Unfall,würde ich- wäre ich Frau B- doch mal Druck machen, warum bis jetzt noch keine Zahlung etc erfolgt ist. Sehr seltsam!
Frau B gibt gegenüber Frau A ja auch zu, Schuld an dem Unfall zu sein, die gegn. Versicherung behauptet jedoch, Frau B sage das Gegenteil.
Wird es nicht vielmehr ein Trick der Vers. sein, sich vor den Zahlungen zu drücken?
VG,Annie
Zumindest immer dann, wenn sich die Unfall-Beteiligten einig
Wann sind sie das schon ?
Nachhinein überlegt und alles ganz anders darstellt. Was soll
man denn nun tun? Polizei rufen oder nicht?
Wenn mein Unfallgegner eine rote Ampel überfahren hat, würde ich sofort die Polizei rufen.
Hallo Annie,
sehr mysteriös das Ganze.
Ich würde trotzdem die eigene Versicherung informieren. Dadurch entstehen ja keine Kosten. Wenn es sich Frau B nun doch anders überlegt und den Schaden geltend macht, dann sollte die Versicherung informiert sein.
Interessant wäre die Stellungnahme der Versicherung von Frau B zu der Aussage, Frau B gibt die Schuld nun doch zu.
Je nachdem um welche Summe es geht würde ich auf jeden Fall einen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen. Wenn Post vom Anwalt kommt reagieren Versicherungen oftmals mit einem plötzlichen Richtungswechsel.
Bis dahin versuchen Sie aber natürlich erstmal jegliche Ansprüche abzuwehren.
Gruss Sebastian