Erbrecht

Von: , Frage gestellt am Fr, 26. Jan 2007

Hallo an Euch.

Wie in der Überschrift geschrieben, geht es um das „leidige Thema“ erben.

Grundaussage ist, dass das sogenannte Berliner Testament besteht. Es ist noch die Ehefrau am Leben.

Die Ehefrau (Oma) hat zwei Töchter. Tochter B wohnt neben Oma. Zu Tochter R besteht seit mind. 12 Jahren kein Kontakt mehr. Tochter R wohnt ca. 600 km entfernt.

Im Testament steht Tochter B als Erbin (Alleinerbin ??) nach Oma. Tochter B hat auch eine Tochter ( C ) die hat Tochter J . Tochter R hat ?? viele Kinder.

Das geschätzte Vermögen von Oma liegt bei ca. 20.000 Euro.
Oma hat in der Mietwohnung - mit Genossenschaftsanteilen von ca. 3.000 Euro - keine wertvollen Gegenstände (außer.. - kommt später). Keine Pelzmäntel, wenig „echter“ Schmuck.

Die Genossenschaftsanteile soll J bekommen - das ist nur mündlich zwischen Oma, B, C und J vereinbart.

Außer: Oma sammelt seit ca. 3-4 Jahren - jeden Monat für ca. 120 Euro, Münzen von MDM - Alle Rechnungen dafür sind vorhanden.

Oma sagt, dass R enterbt ist.

Doch R steht der gesetzliche Pflichtteil zu.

Fragen:

Kann R sich das aussuchen, ob Bargeld oder Naturalien geerbt werden?

R muss dann doch ? 25% ? von (Wieviel Euro eigentlich) erhalten.

Wird erst nach Abschluss aller Formalitäten - inkl. Beerdigung, 3 Monate Miete weiterzahlen, Entrümpelungsarbeiten, Renovierung der Wohnung usw der Wert des Erbes ermittelt?

Kann Tochter B die Tochter R auch mit der Münzsammlung „abspeisen“

Wer benachrichtigt Tochter R - deren Adresse und derzeitiger Nachname nicht bekannt ist- vom eingetretenen Erbfall ??

Wann ist der Anspruch auf den Pflichtteil für Tochter R verjährt?


So, ich hoffe, dass ich nichts vergessen haben.
Wenn hier jemand helfen kann - wäre super.

Danke für Eure Zeit und Mühe

Kermit

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Erbrecht

    Auch hallo. Grundaussage ist, dass das sogenannte Berliner Testament
    besteht. Es ist noch die Ehefrau am Leben.
    Die Seite dürfte ja bekannt sein: http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555... ;-) Die Ehefrau (Oma) hat zwei Töchter.
    Im Testament steht Tochter B als Erbin (Alleinerbin ??) nach
    Oma. Tochter B hat auch eine Tochter ( C ) die hat Tochter J .
    Tochter R hat ?? viele Kinder.
    Die Genossenschaftsanteile soll J bekommen - das ist nur
    mündlich zwischen Oma, B, C und J vereinbart.
    Schlecht, da nur schriftlich Vereinbartes ein rechtliches Gewicht bekommen kann. Fragen:

    Kann R sich das aussuchen, ob Bargeld oder Naturalien geerbt
    werden?
    Siehe den Bericht: die Hälfte des bei gesetzl. Erbfolge zustehenden Anteils in Geld (sofern R überhaupt erben darf oder will) Wird erst nach Abschluss aller Formalitäten - inkl.
    Beerdigung, 3 Monate Miete weiterzahlen,
    Hier gibt es Sonderkündigungsrecht für die Erbengemeinschaft: § 564 BGB Kann Tochter B die Tochter R auch mit der Münzsammlung
    „abspeisen“
    Kommt drauf an.

    Was den Rest angeht sollte man hier besser einen Anwalt für Erbrecht konsultieren.

    mfg M.L.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Erbrecht

      Kann Tochter B die Tochter R auch mit der Münzsammlung
      „abspeisen“
      Kommt drauf an.
      Hi,

      nein, kein absspeisen mit billigem Metall! Anspruch geht in Geld, und
      das bedeutet gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel (Euronoten,
      Euromünzen) bzw. Zahlung via Kontogutschrift als Ersatz. Münzen muss
      der Gläubiger nicht nehmen, er kann.

      Zum Anteil der J, solange das nicht im Testament vermerkt ist, ist
      die Alleinerbin auch Vollerbin und bekommt alles ohne wenn und aber.
      Ein Vermächtnis zugunsten der J wird hier nicht mehr möglich sein,
      weil Bindungswirkung des Berliner Testamentes vorliegt und hier auch
      nicht ersichtlich ist, warum das im Einzelfall nicht sein sollte.

      Also kann J nur auf Gnade vor Recht hoffen und ganz lieb um
      Übertragung der Anteile bitten.

      Mfg vom

      showbee

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