Erbrecht
Von: , Frage gestellt am Fr, 26. Jan 2007
Hallo an Euch.
Wie in der Überschrift geschrieben, geht es um das „leidige Thema“ erben.
Grundaussage ist, dass das sogenannte Berliner Testament besteht. Es ist noch die Ehefrau am Leben.
Die Ehefrau (Oma) hat zwei Töchter. Tochter B wohnt neben Oma. Zu Tochter R besteht seit mind. 12 Jahren kein Kontakt mehr. Tochter R wohnt ca. 600 km entfernt.
Im Testament steht Tochter B als Erbin (Alleinerbin ??) nach Oma. Tochter B hat auch eine Tochter ( C ) die hat Tochter J . Tochter R hat ?? viele Kinder.
Das geschätzte Vermögen von Oma liegt bei ca. 20.000 Euro.
Oma hat in der Mietwohnung - mit Genossenschaftsanteilen von ca. 3.000 Euro - keine wertvollen Gegenstände (außer.. - kommt später). Keine Pelzmäntel, wenig „echter“ Schmuck.
Die Genossenschaftsanteile soll J bekommen - das ist nur mündlich zwischen Oma, B, C und J vereinbart.
Außer: Oma sammelt seit ca. 3-4 Jahren - jeden Monat für ca. 120 Euro, Münzen von MDM - Alle Rechnungen dafür sind vorhanden.
Oma sagt, dass R enterbt ist.
Doch R steht der gesetzliche Pflichtteil zu.
Fragen:
Kann R sich das aussuchen, ob Bargeld oder Naturalien geerbt werden?
R muss dann doch ? 25% ? von (Wieviel Euro eigentlich) erhalten.
Wird erst nach Abschluss aller Formalitäten - inkl. Beerdigung, 3 Monate Miete weiterzahlen, Entrümpelungsarbeiten, Renovierung der Wohnung usw der Wert des Erbes ermittelt?
Kann Tochter B die Tochter R auch mit der Münzsammlung „abspeisen“
Wer benachrichtigt Tochter R - deren Adresse und derzeitiger Nachname nicht bekannt ist- vom eingetretenen Erbfall ??
Wann ist der Anspruch auf den Pflichtteil für Tochter R verjährt?
So, ich hoffe, dass ich nichts vergessen haben.
Wenn hier jemand helfen kann - wäre super.
Danke für Eure Zeit und Mühe
Kermit
