Hallo,
eine Person hat am 30.12.2006 die Mitgliedschaft zum 28.02.2007 gekündigt.
Sie hat eine Kündigungsbestätigung erhalten. Allerdings endet die Mitgliedschaft am 31.03.2007.
Die KK hat zum 01.01.2007 mit zwei anderen KKs fusioniert und diese drei KKs haben sich zu der neuen … KK zusammengeschlossen.
Ist es aufgrund dieser Fusion rechtens, dass die Mitgliedschaft erst zum 31.03.2007 endet?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Marcel
Hallo,
eine Person hat am 30.12.2006 die Mitgliedschaft zum
28.02.2007 gekündigt.
Wie lange war die Person denn schon Mitglied in der Krankenkasse?
Ist es aufgrund dieser Fusion rechtens, dass die
Mitgliedschaft erst zum 31.03.2007 endet?
Der Fall der Fusion ist gar nicht im SGB V enthalten als Sonderkündigungsgrund.
MfG
Hallo,
die Fusion ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Ich denke vielmehr in diesem Falle dass die Kündigung der Kasse
erst nach dem 1.1.2007 zugegangen ist. Hier wäre der Poststempel
entscheidend. Ggf. kann hier auch die Kündigung bereits zum 28.02.2007
Gültigkeit haben.
Gruss
Czauderna
Gekündigt wurde per E-Mail und diese auch anerkannt.
Die E-Mail wurde am 30.12.2006 12:19 Uhr versandt.
Gekündigt wurde per E-Mail und diese auch anerkannt.
Die E-Mail wurde am 30.12.2006 12:19 Uhr versandt.